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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Freie Heilfürsorge

Freie Heilfürsorge

Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erfahren Sie weitere Details rund um die freie Heilfürsorge. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, kümmern wir uns um die passende Restkostenversicherung in Form der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge?

Die freie Heilfürsorge kann weder mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung noch mit der Beihilfe verglichen werden. Der einzige Vergleich, der angestellt werden kann, betrifft den Leistungskatalog der freien Heilfürsorge. Dieser ist nahezu deckungsgleich mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Anders als bei den anderen Versicherungssystemen bedeutet die freie Heilfürsorge keine finanzielle Belastung für den Beamte der Polizei. Um die freie Heilfürsorge finanzieren zu können, behält Ihr Dienstherr in der Regel 1,5% der Besoldung des Beamten ein. Hiervon sind Vollzugsbeamte der Bundespolizei ausgenommen.
 
Als Beamter der Polizei mit Recht auf freie Heilfürsorge besteht für Sie ein Anspruch auf Sachleistungen. Hierzu zählen beispielsweise Behandlungen durch einen Arzt oder Zahnarzt. Erstattungsfähige Kosten werden vollumfänglich von Ihrem Dienstherrn übernommen. Manche Bundesländer ermöglichen es Beamten der Polizei Kosten im Rahmen der Beihilfevorschriften geltend zu machen.

Wer hat Anspruch auf freie Heilfürsorge?

Wer einen Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, wird in den jeweiligen Vorschriften der Bundesländer festgeschrieben. In der Regel sind es Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei, Justizvollzugsbeamte und Beamte der Polizei, die auf Widerruf verbeamtet sind.

Leistungen der freien Heilfürsorge

  • prophylaktische Gesundheitsfürsorge
  • ärztliche Behandlung
  • psychotherapeutische Behandlung
  • Kosten bei Geburt (Arzt, Hebamme, Entbindungspfleger)
  • zahnärztliche Behandlung
  • Krankenhausbehandlung
  • Reha-Maßnahmen
  • Kosten für Medikamente, Verbandmittel, Heilmittel und Hilfsmittel
  • ärztliche Behandlung im Ausland

Nachteile der freien Heilfürsorge

Als Beamter der Polizei mit Anspruch auf freie Heilfürsorge ist Ihr Status nicht mit einem Privatversicherten vergleichbar. So profitieren Sie beispielsweise nicht von dem breitgefächerten Leistungskatalog einer privaten Krankenversicherung. Ihr Status ist vielmehr mit dem eines Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.
 
Das Äquivalent zur Beihilfestelle ist die Heilfürsorgestelle. Hierbei werden nur Rechnungen anerkannt, die den geltenden Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Die Kosten, die die Grenze überschreiten, können im Wege der Beihilfevorschriften separat geltend gemacht werden. Ihre zahnärztliche Versorgung entspricht der gesetzlich festgeschriebenen Grundversorgung. Aus diesem Grund müssen Sie mit einer Beschränkung von Qualität und Umfang der Versicherungsleistungen leben. Um auch als Beamter mit Heilfürsorgeanspruch einen umfangreichen Leistungskatalog zu erhalten, raten wir Ihnen zum Abschluss von privaten Zusatzversicherungen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam unterstützen Sie gern persönlich dabei, Versorgungslücken zu schließen.

Wir haben die passenden Versicherungen

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ermöglicht Ihnen dank umfangreicher privater Zusatzversicherungen in eigener Regie für einen umfangreichen Versicherungsschutz zu sorgen. Folgende Versicherungen stehen Ihnen zur Auswahl:

Zahnzusatzversicherung

Beamte der Polizei erwarten im Bereich zahnärztlicher Behandlungen hohe Kosten. Vor allem Prophylaxe, Zahnersatz und sonstige Zahnbehandlungen können für den Beamten sehr hohe Kosten bedeuten, die von der freien Heilfürsorge nicht übernommen werden. Dank der zuverlässigen und leistungsstarken Zahnzusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie sich in Eigenregie einen umfangreichen Schutz vor diesen Kosten schaffen.

Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei besteht für Sie bei Krankheit oder Unfallfolgen die zuverlässige Unterstützung durch die freie Heilfürsorge. Im Gegensatz zur Beihilfe besteht für Sie keine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Ihr Dienstherr die Kosten vollumfänglich übernimmt. Erst, wenn Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge erlischt und Sie beihilfeberechtigt werden, müssen Sie sich um eine Krankenversicherung kümmern. Hierbei legen wir Ihnen die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ans Herz.

Die Aufnahme in die private Krankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung spielt bei der privaten Krankenversicherung bei der Beitragsberechnung Ihr Gehalt keine Rolle. Die Beitragsberechnung basiert auf Ihrem Eintrittsalter, Gesundheitszustand und eventuell vorliegenden Risikozuschlägen.
 
Da die freie Heilfürsorge als eigenständige Versicherung agiert, müssen Sie sich erst dann Gedanken über eine Krankenversicherung machen, wenn Sie aus der freien Heilfürsorge in die Beihilfeberechtigung übergehen. Seit dem 1. Januar 2019 haben Sie sogar die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei haben Sie als Beamter der Polizei die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
 
Um Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht erhalten zu können und von einem umfangreichen Leistungskatalog zu profitieren, sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung die optimale Lösung für Sie im Angebot.

Anwartschaftsversicherung

Sie können sich bereits frühzeitig auf den späteren Eintritt in die private Krankenversicherung einstellen. Dank der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie bereits als Beamter auf Widerruf für eine spätere garantierte Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sorgen. Dies hat finanziell große Vorteile für Sie.
 
Als Beamter der Polizei haben Sie spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand ein Recht auf Beihilfe. Nun sind Sie dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Wer seinen Anspruch auf Beihilfe beibehalten und einen umfangreichen Leistungskatalog haben möchte, sollte sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Vor den hohen Kosten, die Sie aufgrund des hohen Eintrittsalters ereilen würden, bewahren Sie sich mit der Anwartschaftsversicherung.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben noch offene Fragen zur freien Heilfürsorge? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin bei unseren Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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