Ausbildung
Für die Karriere als Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte muss ein Studium mit der Dauer von drei Jahren absolviert werden. Wer das Studium erfolgreich bestanden hat, erhält ein Diplom. Die theoretische Ausbildung findet in einer speziellen Fachhochschule statt.
Zulassungsvoraussetzungen
Das Studium für den Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst können Sie nur dann antreten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt zunächst ein adäquater Schulabschluss in Form einer Fachhochschulreife oder einer allgemeinen Hochschulreife.
Abseits der Voraussetzungen rund um den Schulabschluss müssen Bewerber auch die formalen Voraussetzungen des Beamtenrechts erfüllen. So müssen Mindest- und Höchstaltersgrenzen eingehalten werden. Außerdem ist ein Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz, Freiheit von Vorstrafen und Schulden sowie die deutsche Staatsbürgerschaft oder eines anderen EU-Landes von Nöten.
Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, darf sich mit etwas Glück über eine Einladung zum Auswahlverfahren freuen. Im Rahmen von schriftlichen und mündlichen Tests überprüft eine Prüfungskommission die Eignung der Bewerber. Bestehen Sie das Auswahlverfahren, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt und beginnen das Studium. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam unterstützen Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte bereits hier mit den maßgeschneiderten Versicherungslösungen.
Studieninhalte
Das Studium zum Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst setzt auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. Im Fokus der theoretischen Ausbildung steht die Vermittlung von juristischen Kenntnissen. Darüber hinaus werden Ihnen Informationen rund um die Literaturwissenschaften vermittelt. Im Rahmen von Seminaren und Vorlesungen wird Ihnen das Wissen normalerweise in Form von Frontalunterricht vermittelt.
Doch Sie können auch praktisch tätig werden. Im Rahmen von Praktika in entsprechenden Einrichtungen können Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte auf Widerruf bereits während ihres Studiums Wissen mit Praxis verknüpfen. Hier werden die Kenntnisse aus dem Studium verinnerlicht und Sie gewinnen einen Einblick in den späteren Berufsalltag.
Das Studium endet mit einer anspruchsvollen Abschlussprüfung. Wer diese besteht, wird zum Beamten auf Probe ernannt. Nun beginnt eine Probezeit von maximal fünf Jahren. Hier müssen Sie Ihrem Dienstherrn unter Beweis stellen, dass Sie für den Dienst als Universitätsverwaltungsbeamter und Fachhochschulverwaltungsbeamter geeignet sind. Ist dies der Fall, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.