DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte in Ruhestand / Pension

Beamte im Ruhestand / Pension

Sobald Sie Ihren Vorbereitungsdienst antreten, werden Sie in ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgenommen. Als Beamter auf Widerruf werden Sie mit erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe ernannt. Im Rahmen einer maximal fünf Jahre andauernden Probezeit müssen Sie Ihren Dienstherrn von Ihrer Eignung überzeugen. Haben Sie dies erfolgreich bewerkstelligt, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Nun treten Sie in ein Beamtenverhältnis ein, welches von einem Höchstmaß an Sicherheit und Unterstützung geprägt ist.
 
Nicht ohne Grund werden Sie als Beamter auf Lebenszeit bezeichnet. Schließlich bestehen die gegenseitigen Rechte und Pflichten ein Leben lang. Dies bedeutet, dass Sie selbst über Ihren aktiven Dienst hinaus zu Treue verpflichtet sind. Im Gegenzug ist Ihr Dienstherr nach wie vor zur Fürsorge verpflichtet. Aus diesem Grund steht Ihnen eine Unterstützung auch als Beamter im Ruhestand zu. Die Besonderheiten des Ruhestands möchten wir Ihnen im Folgenden aufzeigen.
 
Die Fürsorgepflichten des Dienstherrn umfassen gegenüber einem Beamtem im Ruhestand vor allem die Besoldung und die Krankheitsfürsorge. So erhalten Sie als Beamter im Ruhestand Ruhegehalt und Beihilfe. Neben dieser Unterstützung leistet Ihnen Ihr Dienstherr Alimentation. Hierbei handelt es sich um eine Kombination aus Grundabsicherung und zusätzlicher betrieblicher Altersvorsorge.
 
Auf die beamtenrechtlichen Ansprüche können Sie sich verlassen. Nur unter besonderen Umständen erlöschen die Ansprüche auf die Fürsorgepflichten. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie als Beamter auf Widerruf oder Probe aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.

Besonderheiten für Beamte im Ruhestand im Detail

Ruhegehalt

Im Rahmen der gesetzlichen Rente ist seit Jahren ein Negativtrend zu beobachten. Obwohl Lebenshaltungskosten steigen, erlebt die gesetzliche Rente lediglich schwache Erhöhungen. Ähnliches ist im Bereich des Ruhegehalts zu beobachten. Die letzte Kürzung fand im Jahr 2001 statt. Hier wurde der Anspruch von 75% auf 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge herabgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Maximalhöhe. Mithilfe einer privaten Altersvorsorge können Sie diese Lücke effektiv schließen.
 
Wer mindestens 40 Dienstjahre geleistet hat, erhält die 71,75%. Hier wird deutlich, dass eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu einer noch größeren Versorgungslücke führen kann. Sollten Sie als Feuerwehrbeamter beispielsweise in jungen Jahren dienstunfähig werden, erhalten Sie im Ruhestand in der Regel ein sehr niedriges Gehalt. Hier ist es wichtig, mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam vorzusorgen.
 
Im Vergleich zur gesetzlichen Altersrente, bringt das Ruhegehalt attraktive Vorteile mit sich. So erhalten Sie bei der gesetzlichen Rente keine Mindestversorgung. Dies ist beim Ruhegehalt anders. Hier besteht für Sie ab dem ersten Jahr des Anrechts auf Ruhegehalt ein Anspruch auf die Mindestversorgung. Diese amtsabhängige Mindestversorgung liegt bei 35% der vorherig erhaltenen Besoldung. Die amtsunabhängige Mindestversorgung liegt wiederum bei 65% der ruhegehaltfähigen Bezüge.
 
Der Anspruch auf das Ruhegehalt kann aus bestimmten Gründen erlöschen. So verlieren Sie den Anspruch beispielsweise dann, wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Auch, wenn Sie aus anderen Gründen Ihre Beamtenrechte verlieren sollten, verlieren Sie auch den Anspruch aufs Ruhegehalt. Auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hat dies zur Folge.

Gründe für den Eintritt zum Beamten im Ruhestand

Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass Sie in den Ruhestand versetzt werden. Der typische Grund ist selbstverständlich das Erreichen der Regelaltersgrenze. Weiterhin werden Sie in den Ruhestand versetzt, wenn Sie dauerhaft dienstunfähig sind. Dies ist aber nur dann bedingungslos, wenn Sie bereits zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden. Als Beamter auf Widerruf oder Probe werden Sie nur dann in den Ruhestand versetzt, wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Hier ist es wichtig, dass Sie sich mit einer separaten Versicherung finanziell absichern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie effektiv eine Versorgungslücke schließen. Im Ernstfall erhalten Sie von uns eine Dienstunfähigkeitsrente.

Unterhaltsbeitrag

Sollten Sie als Feuerwehrbeamter von dem Anspruch auf Versetzen in den Ruhestand ausgeschlossen sein, kann Ihnen ein Unterhaltsbeitrag geleistet werden. Ob und in welcher Höhe dies geschieht, liegt im Ermessen Ihres Dienstherrn. Relevant ist dieser Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe und Lebenszeit, die Ihre versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Dienstjahren noch nicht erfüllt haben. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags kann bis zur Höhe des Ruhegehalts gewährt werden.
 

Die optimalen Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Seit nunmehr über 140 Jahren ist die DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes aktiv. Während dieser langen Zeit konnten wir uns ein Höchstmaß an Expertise erarbeiten. Hiervon profitieren unsere Kunden. Wir gelten nicht ohne Grund als TOP-Versicherer für den öffentlichen Dienst. So wissen wir genau, worauf es bei der passenden Versicherungs- oder Vorsorgelösung für Beamte im Allgemeinen und Beamte im Ruhestand im Besonderen ankommt. Überzeugen Sie sich am besten selbst davon. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erarbeiten wir Ihren maßgeschneiderten Plan.

Krankenversicherung

Als Feuerwehrbeamter erhalten Sie häufig bis zum Eintritt in den Status eines Beamten im Ruhestand Heilfürsorge von Ihrem Dienstherrn. Diese zeichnet sich zwar durch einen schwachen Leistungskatalog aus, doch Sie stehen nicht in der Pflicht eine Restkostenversicherung abzuschließen. Sobald Sie Beamter im Ruhestand sind, erhalten Sie Beihilfe. Nun müssen Sie für die erstattungsfähigen Kosten, die Ihr Dienstherr nicht übernimmt, eine Restkostenversicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben Sie die passende Lösung.

Anwartschaftsversicherung

Sollten Sie erst als Beamter im Ruhestand in die private Krankenversicherung eintreten, ist dies in der Regel mit hohen Beiträgen verbunden. Unter Umständen kann es sogar dazu kommen, dass Sie nicht in die Versicherung aufgenommen werden. Schließlich werden bei der Beitragsberechnung Ihr Eintrittsalter und Ihr Gesundheitszustand maßgeblich. Die passende Lösung ist die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam. Mithilfe einer Anwartschaft können Sie Alter und Gesundheitszustand für Ihren späteren Eintritt in die private Krankenversicherung festhalten lassen. Ein Abschluss in jungen Jahren sorgt dafür, dass Sie als Beamter im Ruhestand garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen werden und von bestmöglichen Konditionen profitieren.

Private Altersvorsorge

Als Beamter im Ruhestand erhalten Sie ein Ruhegehalt, welches unter Ihren sonstigen Bezügen liegt. Diese Versorgungslücke können Sie mit einem passenden Altersvorsorgeprodukt der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam schließen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
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