Ruhegehalt
Im Rahmen der gesetzlichen Rente ist seit Jahren ein Negativtrend zu beobachten. Obwohl Lebenshaltungskosten steigen, erlebt die gesetzliche Rente lediglich schwache Erhöhungen. Ähnliches ist im Bereich des Ruhegehalts zu beobachten. Die letzte Kürzung fand im Jahr 2001 statt. Hier wurde der Anspruch von 75% auf 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge herabgesetzt. Hierbei handelt es sich um die Maximalhöhe. Mithilfe einer privaten Altersvorsorge können Sie diese Lücke effektiv schließen.
Wer mindestens 40 Dienstjahre geleistet hat, erhält die 71,75%. Hier wird deutlich, dass eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand zu einer noch größeren Versorgungslücke führen kann. Sollten Sie als Feuerwehrbeamter beispielsweise in jungen Jahren dienstunfähig werden, erhalten Sie im Ruhestand in der Regel ein sehr niedriges Gehalt. Hier ist es wichtig, mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam vorzusorgen.
Im Vergleich zur gesetzlichen Altersrente, bringt das Ruhegehalt attraktive Vorteile mit sich. So erhalten Sie bei der gesetzlichen Rente keine Mindestversorgung. Dies ist beim Ruhegehalt anders. Hier besteht für Sie ab dem ersten Jahr des Anrechts auf Ruhegehalt ein Anspruch auf die Mindestversorgung. Diese amtsabhängige Mindestversorgung liegt bei 35% der vorherig erhaltenen Besoldung. Die amtsunabhängige Mindestversorgung liegt wiederum bei 65% der ruhegehaltfähigen Bezüge.
Der Anspruch auf das Ruhegehalt kann aus bestimmten Gründen erlöschen. So verlieren Sie den Anspruch beispielsweise dann, wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Auch, wenn Sie aus anderen Gründen Ihre Beamtenrechte verlieren sollten, verlieren Sie auch den Anspruch aufs Ruhegehalt. Auch eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis hat dies zur Folge.
Gründe für den Eintritt zum Beamten im Ruhestand
Es gibt unterschiedliche Gründe, die dazu führen können, dass Sie in den Ruhestand versetzt werden. Der typische Grund ist selbstverständlich das Erreichen der Regelaltersgrenze. Weiterhin werden Sie in den Ruhestand versetzt, wenn Sie dauerhaft dienstunfähig sind. Dies ist aber nur dann bedingungslos, wenn Sie bereits zum Beamten auf Lebenszeit ernannt wurden. Als Beamter auf Widerruf oder Probe werden Sie nur dann in den Ruhestand versetzt, wenn Sie aufgrund eines Dienstunfalls dienstunfähig geworden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, fallen Sie in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurück. Hier ist es wichtig, dass Sie sich mit einer separaten Versicherung finanziell absichern. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie effektiv eine Versorgungslücke schließen. Im Ernstfall erhalten Sie von uns eine Dienstunfähigkeitsrente.
Unterhaltsbeitrag
Sollten Sie als Feuerwehrbeamter von dem Anspruch auf Versetzen in den Ruhestand ausgeschlossen sein, kann Ihnen ein Unterhaltsbeitrag geleistet werden. Ob und in welcher Höhe dies geschieht, liegt im Ermessen Ihres Dienstherrn. Relevant ist dieser Unterhaltsbeitrag für Beamte auf Probe und Lebenszeit, die Ihre versorgungsrechtliche Wartezeit von fünf Dienstjahren noch nicht erfüllt haben. Die Höhe des Unterhaltsbeitrags kann bis zur Höhe des Ruhegehalts gewährt werden.