Mittlerer Dienst
Die meisten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten werden im mittleren Dienst tätig. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit qualifizierender Ausbildung
- frei von Schulden und keine Vorstrafen
- Bekenntnis zum deutschen Grundgesetz
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglieds
Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird mit etwas Glück zum Auswahlverfahren eingeladen. Hier werden Tests schriftlicher und mündlicher Natur durchgeführt, um die geeigneten Kandidaten auszusieben. Wer auch das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden hat, kann den Vorbereitungsdienst zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst antreten. Zunächst werden Sie jedoch zum Beamten auf Widerruf ernannt. Nun beginnt ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist.
Die Ausbildung dient in erster Linie der Vermittlung wichtiger theoretischer Kenntnisse. So erlernen Sie wie Sie mit Steuererklärungen umgehen müssen. Entsprechende Gesetzestexte und Verwaltungsvorschriften lernen Sie dabei genau kennen. Selbstredend ist es dabei von elementarer Bedeutung, dass Sie perfekte Kenntnisse der deutschen Sprache haben. Aber auch ein solides Wissen im Bereich der Mathematik ist sehr wichtig. Geübt wird darüber hinaus der Umgang mit Kunden. Schließlich gehört dieser zu Ihren späteren täglichen Aufgaben.
Gehobener Dienst
Selbstverständlich müssen Bewerber für den gehobenen Dienst weitaus höhere Voraussetzungen erfüllen als diejenigen, die sich für den mittleren Dienst interessieren. Hierzu zählt zunächst ein Schulabschluss in Form von Abitur. Alternativ kann auch eine Fachhochschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss genügen. Weitere Voraussetzungen sind:
- deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglieds
- Schuldenfreiheit
- frei von Vorstrafen
- sehr gute Noten in Deutsch und Mathematik
- Einhaltung einer Höchstaltersgrenze (i.d.R. 32 Jahre, u.U. bis zu 40 Jahre)
Das Auswahlverfahren für den gehobenen Dienst ist ein sehr strenges. Hier wird durch anspruchsvolle schriftliche und mündliche Tests herausgefunden, ob Sie den Anforderungen des gehobenen Dienstes gewachsen sind. Allerdings lohnt sich der Aufwand. Als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst winken ihnen attraktive Karrierechancen. Sie bekleiden in der Regel eine Führungsposition in der Sie nicht nur spannende Aufgaben erledigen, sondern große Verantwortung übernehmen.
Wer das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hat, wird zunächst zum Beamten auf Widerruf ernannt. Anschließend beginnen Sie Ihren Dienst. Bereits jetzt haben Sie einen hohen Versicherungsbedarf, den Sie keinesfalls unterschätzen sollten. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam schnüren Ihr maßgeschneidertes Versicherungspaket.