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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Ein Beamtenverhältnis bietet gegenüber einem normalen Angestelltenverhältnis viele Vorteile. Hierzu zählt unter anderem die lebenslange Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Im Rahmen Ihrer sogenannten versorgungsrelevanten Dienstzeit erhalten Sie Besoldung, Krankenfürsorge und Ruhegehalt. Nicht ohne Grund spricht man vom Beamten auf Lebenszeit. Sie sind auch dann noch Beamter, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden. Deshalb bestehen die Rechte und Pflichten Ihres Dienstverhältnisses auch im Ruhestand. So ist Ihr Dienstherr dazu verpflichtet Sie ein Leben lang zu unterstützen. Hierzu zählt nicht nur die finanzielle Absicherung in Form der Bezüge oder des Ruhegehalts, sondern auch die Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe.
 
Die Unterstützung, die Sie von Ihrem Dienstherrn im Ruhestand erhalten, wird als Alimentation bezeichnet. Die Alimentation für Beamte der Polizei im Ruhestand umfasst unterschiedliche Leistungen.
 
Hierzu zählen:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • finanzieller Ausgleich der Geltung besonderer Altersgrenzen

Allerdings haben die versorgungsrechtlichen Ansprüche des Beamten der Polizei keineswegs einen bedingungslosen Bestand. So kann ein Anspruch auf Versorgung bei Beamten auf Widerruf oder Probe erlöschen, wenn sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Hierbei ist eine Entlassung aufgrund einer Pflichtverletzung oder Dienstunfähigkeit denkbar. In der Regel wird in einem solchen Fall das Ruhegehalt aberkannt.
 
Die Zuständigkeit für die Beamtenversorgung liegt bei Ihrem Dienstherrn. Dies kann entweder der Bund oder ein Bundesland sein. Wie hoch die Unterstützung im Einzelnen ausfällt, wird in den beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften des Landes oder des Bundes festgehalten. Getragen werden die Kosten durch den laufenden Haushalt des Dienstherrn.

Die Besonderheiten des Ruhestands

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus liefern wir Ihnen wichtige Informationen rund um den öffentlichen Dienst. Im Folgenden haben wir einige Besonderheiten von Beamter im Ruhestand aufgelistet.

Ruhegehalt

Im Rahmen der Beamtenversorgung unterliegen die Beamten der Polizei stetigen Kürzungen. Hier ist eine Parallele zur gesetzlichen Altersrente zu bemerken. Beispielsweise fand im Jahr 2001 eine Herabsetzung des maximalen Ruhegehalts von 75% auf 71,75% statt. Hierfür müssen Sie 40 Dienstjahre geleistet haben. Sollten Sie den Höchstversorgungssatz nicht überschreiten, werden Ihre weiteren Rentenansprüche nicht auf das Ruhegehalt angerechnet. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Sie auch im Ruhestand auf eine umfangreiche Altersvorsorge zurückgreifen können.
 
Wer aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand eintreten muss, dem steht wegen der häufig wenigen Dienstjahre ein vergleichsweise geringeres Ruhegehalt zu. Es ist wichtig, dass Sie für den Ernstfall der Dienstunfähigkeit umfassend vorsorgen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam schließen Sie die Versorgungslücken effektiv.

Unterhaltsbeitrag

Sollten Sie als Beamter der Polizei in Ihren ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig werden, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. Dasselbe gilt für die Beamten auf Probe, welche die gesetzliche Wartezeit, die den Anspruch auf Versorgung begründet, nicht erfüllen. Allerdings liegt dies im Ermessen Ihres Dienstherrn. Er kann einen Unterhaltsbeitrag festlegen, der ersatzweise anstelle des Ruhegehalts gezahlt wird.

Mindestversorgung

Sollte ein Beamter der Polizei dienstunfähig werden, steht ihm als Beamter auf Widerruf oder Probe nur dann ein Ruhegehalt zu, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückgeführt werden kann. Bei Beamten auf Lebenszeit besteht ein Ruhegehalt bedingungslos, wenn der Beamte dienstunfähig werden sollte. Dies gilt somit auch dann, wenn der Beamte in seiner Freizeit einen Unfall hatte.
 
Ziel des Ruhegehalts ist es in Kombination mit einer Mindestversorgung für die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten zu sorgen. Sollte die Versorgung amtsabhängig sein, betrifft dies mindestens 35% der Bezüge, welche ruhegehaltfähig sind. Die Mindestversorgung unterliegt Berechnungen, die auf beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften beruhen. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären wir Ihnen gern im Detail, wie die Berechnung abläuft.

Die Altersrente und das Ruhegehalt

Es ist kompliziert einen unmittelbaren Vergleich zwischen der gesetzlichen Altersrente und dem Ruhegehalt eines Beamten im Ruhestand anzustellen. Wenn man jedoch einen groben Blick auf die beiden Versorgungsmöglichkeiten wirft, wird man schnell feststellen, dass Beamte bessergestellt sind als Angestellte. Ein Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis nicht.

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam wissen genau worauf es bei den passenden Versicherungslösungen für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte ankommt. Vor Ort erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen den maßgeschneiderten Versicherungsplan.

Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei sind Sie spätestens mit Eintritt in den Ruhestand beihilfeberechtigt. Dementsprechend erlischt Ihr Anspruch auf Heilfürsorge spätestens zu diesem Zeitpunkt. Da Sie Beihilfe beziehen, sind Sie dazu verpflichtet eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei haben Sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
 
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie nicht nur Ihren Anspruch auf Beihilfe, sondern Sie müssen darüber hinaus die Kosten für die Versicherungsbeiträge allein tragen und erhalten lediglich den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen die perfekte Lösung. Wir kombinieren Leistungsstärke mit der Beibehaltung Ihres Anspruchs auf Beihilfe.

Anwartschaftsversicherung

Sollten Sie als Beamter auf Widerruf bereits Aussicht darauf haben, dass Sie Ihre gesamte Beamtenlaufbahn lang Heilfürsorge beziehen werden, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Die Vorteile einer derartigen Versicherung liegen auf der Hand. Sollten Sie erst mit Einstieg in den Ruhestand Beihilfe beziehen, haben Sie eine Pflicht zur Restkostenversicherung. Wer nun eine private Krankenversicherung abschließen will, muss mit hohen Kosten rechnen. Schließlich sind bei der Beitragsberechnung nicht Ihr Einkommen, sondern Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand maßgeblich. Dies kann nicht nur mit hohen Kosten verbunden sein, sondern bedeutet im Ernstfall die Ablehnung als Versicherungsnehmer. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung festhalten lassen. Diese werden bei der späteren Festlegung der Versicherungsbeiträge maßgeblich. Darüber hinaus ist Ihre Aufnahme in die private Krankenversicherung garantiert. So profitieren Sie von den bestmöglichen Beiträgen, obwohl Sie erst im fortgeschrittenen Alter in die Krankenversicherung eintreten.

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Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.

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