Ruhegehalt
Im Rahmen der Beamtenversorgung unterliegen die Beamten der Polizei stetigen Kürzungen. Hier ist eine Parallele zur gesetzlichen Altersrente zu bemerken. Beispielsweise fand im Jahr 2001 eine Herabsetzung des maximalen Ruhegehalts von 75% auf 71,75% statt. Hierfür müssen Sie 40 Dienstjahre geleistet haben. Sollten Sie den Höchstversorgungssatz nicht überschreiten, werden Ihre weiteren Rentenansprüche nicht auf das Ruhegehalt angerechnet. Es wird deutlich, wie wichtig es ist, dass Sie auch im Ruhestand auf eine umfangreiche Altersvorsorge zurückgreifen können.
Wer aufgrund der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand eintreten muss, dem steht wegen der häufig wenigen Dienstjahre ein vergleichsweise geringeres Ruhegehalt zu. Es ist wichtig, dass Sie für den Ernstfall der Dienstunfähigkeit umfassend vorsorgen. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam schließen Sie die Versorgungslücken effektiv.
Unterhaltsbeitrag
Sollten Sie als Beamter der Polizei in Ihren ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig werden, werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen und nicht in den Ruhestand versetzt. Dasselbe gilt für die Beamten auf Probe, welche die gesetzliche Wartezeit, die den Anspruch auf Versorgung begründet, nicht erfüllen. Allerdings liegt dies im Ermessen Ihres Dienstherrn. Er kann einen Unterhaltsbeitrag festlegen, der ersatzweise anstelle des Ruhegehalts gezahlt wird.
Mindestversorgung
Sollte ein Beamter der Polizei dienstunfähig werden, steht ihm als Beamter auf Widerruf oder Probe nur dann ein Ruhegehalt zu, wenn die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückgeführt werden kann. Bei Beamten auf Lebenszeit besteht ein Ruhegehalt bedingungslos, wenn der Beamte dienstunfähig werden sollte. Dies gilt somit auch dann, wenn der Beamte in seiner Freizeit einen Unfall hatte.
Ziel des Ruhegehalts ist es in Kombination mit einer Mindestversorgung für die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten zu sorgen. Sollte die Versorgung amtsabhängig sein, betrifft dies mindestens 35% der Bezüge, welche ruhegehaltfähig sind. Die Mindestversorgung unterliegt Berechnungen, die auf beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften beruhen. Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären wir Ihnen gern im Detail, wie die Berechnung abläuft.
Die Altersrente und das Ruhegehalt
Es ist kompliziert einen unmittelbaren Vergleich zwischen der gesetzlichen Altersrente und dem Ruhegehalt eines Beamten im Ruhestand anzustellen. Wenn man jedoch einen groben Blick auf die beiden Versorgungsmöglichkeiten wirft, wird man schnell feststellen, dass Beamte bessergestellt sind als Angestellte. Ein Anspruch auf eine Mindestversorgung besteht für Arbeitnehmer in einem Angestelltenverhältnis nicht.