DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Ein Beamtenverhältnis bietet gegenüber einem normalen Angestelltenverhältnis viele Vorteile. Hierzu zählt unter anderem die lebenslange Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Im Rahmen Ihrer sogenannten versorgungsrelevanten Dienstzeit erhalten Sie Besoldung, Krankenfürsorge und Ruhegehalt. Nicht ohne Grund spricht man vom Beamten auf Lebenszeit. Sie sind auch dann noch Beamter, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden. Deshalb bestehen die Rechte und Pflichten Ihres Dienstverhältnisses auch im Ruhestand. So ist Ihr Dienstherr dazu verpflichtet Sie ein Leben lang zu unterstützen. Hierzu zählt nicht nur die finanzielle Absicherung in Form der Bezüge oder des Ruhegehalts, sondern auch die Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe.
 
Die Unterstützung, die Sie von Ihrem Dienstherrn im Ruhestand erhalten, wird als Alimentation bezeichnet. Die Alimentation für Beamte der Polizei im Ruhestand umfasst unterschiedliche Leistungen.
 
Hierzu zählen:

  • Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Unfallfürsorge
  • Übergangsgeld
  • familien- und pflegebezogene Leistungen
  • finanzieller Ausgleich der Geltung besonderer Altersgrenzen

Allerdings haben die versorgungsrechtlichen Ansprüche des Beamten der Polizei keineswegs einen bedingungslosen Bestand. So kann ein Anspruch auf Versorgung bei Beamten auf Widerruf oder Probe erlöschen, wenn sie aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Hierbei ist eine Entlassung aufgrund einer Pflichtverletzung oder Dienstunfähigkeit denkbar. In der Regel wird in einem solchen Fall das Ruhegehalt aberkannt.
 
Die Zuständigkeit für die Beamtenversorgung liegt bei Ihrem Dienstherrn. Dies kann entweder der Bund oder ein Bundesland sein. Wie hoch die Unterstützung im Einzelnen ausfällt, wird in den beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften des Landes oder des Bundes festgehalten. Getragen werden die Kosten durch den laufenden Haushalt des Dienstherrn.

Die Besonderheiten des Ruhestands

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen nicht nur maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen. Darüber hinaus liefern wir Ihnen wichtige Informationen rund um den öffentlichen Dienst. Im Folgenden haben wir einige Besonderheiten von Beamter im Ruhestand aufgelistet.

Ruhegehalt

Unterhaltsbeitrag

Mindestversorgung

Die Altersrente und das Ruhegehalt

Versicherungen für Beamte im Ruhestand

Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam wissen genau worauf es bei den passenden Versicherungslösungen für Beamte der Polizei, Justizbeamte und Zollbeamte ankommt. Vor Ort erarbeiten wir in Zusammenarbeit mit Ihnen den maßgeschneiderten Versicherungsplan.

Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei sind Sie spätestens mit Eintritt in den Ruhestand beihilfeberechtigt. Dementsprechend erlischt Ihr Anspruch auf Heilfürsorge spätestens zu diesem Zeitpunkt. Da Sie Beihilfe beziehen, sind Sie dazu verpflichtet eine Restkostenversicherung abzuschließen. Hierbei haben Sie im Gegensatz zu Arbeitnehmern eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
 
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie nicht nur Ihren Anspruch auf Beihilfe, sondern Sie müssen darüber hinaus die Kosten für die Versicherungsbeiträge allein tragen und erhalten lediglich den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen die perfekte Lösung. Wir kombinieren Leistungsstärke mit der Beibehaltung Ihres Anspruchs auf Beihilfe.

Anwartschaftsversicherung

Sollten Sie als Beamter auf Widerruf bereits Aussicht darauf haben, dass Sie Ihre gesamte Beamtenlaufbahn lang Heilfürsorge beziehen werden, raten wir Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. Die Vorteile einer derartigen Versicherung liegen auf der Hand. Sollten Sie erst mit Einstieg in den Ruhestand Beihilfe beziehen, haben Sie eine Pflicht zur Restkostenversicherung. Wer nun eine private Krankenversicherung abschließen will, muss mit hohen Kosten rechnen. Schließlich sind bei der Beitragsberechnung nicht Ihr Einkommen, sondern Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand maßgeblich. Dies kann nicht nur mit hohen Kosten verbunden sein, sondern bedeutet im Ernstfall die Ablehnung als Versicherungsnehmer. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie Ihr Alter und Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung festhalten lassen. Diese werden bei der späteren Festlegung der Versicherungsbeiträge maßgeblich. Darüber hinaus ist Ihre Aufnahme in die private Krankenversicherung garantiert. So profitieren Sie von den bestmöglichen Beiträgen, obwohl Sie erst im fortgeschrittenen Alter in die Krankenversicherung eintreten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam, um sich optimal als Beamter im Ruhestand abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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