Im dienstlichen Bereich
Der dienstliche Bereich der Beamten der Polizei kann auf unterschiedliche Weise eine Pflichtverletzung begründen. Dies ist im Außenverhältnis, aber auch im Innenverhältnis möglich.
Im Außenverhältnis
Sollte der Beamte der Polizei bei Ausführung seines Dienstes eine Pflichtverletzung begangen haben, steht zunächst der Dienstherr in der Haftpflicht. Allerdings kann dieser den Beamten in Regress nehmen. Dies findet in der Regel bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz statt.
Vorwürfe gegen einen Beamten der Polizei
Vor allem Polizisten müssen hierbei mit klassischen Vorwürfen wie einer Körperverletzung rechnen. Schließlich ist eine derartige Behauptung schnell ausgesprochen. Die Einleitung einer strafrechtlichen Verfolgung ist die Folge. Schlimmstenfalls kommt es anschließend im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zum Verlust des Beamtenstatus.
Hier wird deutlich, dass Beamte der Polizei unbedingt mit einer Rechtsschutzversicherung vorsorgen sollten. Schließlich steht diese nicht nur dann für Sie ein, wenn Sie tatsächlich schuldhaft gehandelt haben. Vor allem bei ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen Sie erhalten Sie eine professionelle juristische Unterstützung, auf die Sie sich verlassen können. Schließlich können die Folgen für Sie als Person im Falle eines Verlustes vor Gericht katastrophal sein.
Im Innenverhältnis
Auch im Innenverhältnis sind Pflichtverletzungen möglich. Hier hat der Beamte der Polizei mutmaßlich eine Pflichtverletzung gegenüber seinem Dienstherrn zugefügt. Klassische Beispiele für Pflichtverletzungen sind zum Beispiel die Beschädigungen von Gegenständen, die während des Dienstes genutzt werden.
Im privaten Bereich
Auch die im Privatleben schlummernden Haftungsrisiken sollten keinesfalls unterschätzt werden. Ein fehlerhaftes Verhalten von Ihnen kann hier dazu führen, dass auch Ihr Dasein als Beamter betroffen ist. Dies kann Auswirkungen auf Sie und Ihre gesamte Behörde haben. Schlimmstenfalls führt es neben einem Strafverfahren zu einem Disziplinarverfahren.