Dienstunfähigkeitsversicherung

Beamte der Polizei müssen viele unterschiedliche Aufgaben bewältigen. Ihre klare Hauptaufgabe: Durchsetzen von Recht und Gesetz innerhalb der Gesellschaft. Um für Recht und Ordnung zu sorgen, haben Beamte der Polizei dienstbedingt sehr viel Kontakt zu den verschiedensten, teils schwierigen Menschen. Beamte der Polizei geraten in körperliche Auseinandersetzungen, müssen Täter verfolgen, hilflosen Menschen oder Opfern helfen. Sie sichern Demonstrationen und Großveranstaltungen ab, unterstützen Evakuierungsmaßnahmen oder werden zur Gefahren-Abwehr eingesetzt. Oftmals wird die Polizei gerufen, wenn es um Delikte wie Diebstahl oder Schlägereien geht. Es gibt immer wieder Einsätze, in denen Polizisten schwer verletzt oder sogar getötet werden. Ein Beamter der Polizei muss stets mit Allem rechnen, was passieren kann.

Ein Beamter der Polizei erlebt Situationen, die psychisch, physisch oder moralisch sehr belastend sein können. Insgesamt nehmen die an sie gestellten Anforderungen im Dienst kontinuierlich zu. Etwa jeder fünfte Beamte wird wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

Aber Beamte sind doch hervorragend abgesichert! Oder?

Im Grunde ja. Jedoch bringen verschiedene Risiken, wie zum Beispiel eine Dienstunfähigkeit, immer finanzielle Einbußen mit sich, egal, ob der Beamte der Polizei sich der Ausbildung befindet oder der Dienst in Kürze endet. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist in jedem Stadium unverzichtbar.

Was ist eine Dienstunfähigkeit?

§ 44 des Bundesbeamtengesetz (BBG):
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“

Berufsunfähig oder dienstunfähig?

Beamte werden nicht berufs-, sondern dienstunfähig. Bei Dienstunfähigkeit ist der Beamte der Polizei nicht mehr in der Lage, seinen Dienst auszuüben. Die Kriterien einer Dienstunfähigkeit werden eher erfüllt als die einer Berufsunfähigkeit. Bei Beamten gilt die Versetzung in den Ruhestand oder Entlassung aufgrund einer Erkrankung als Berufsunfähigkeit. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hat der Beamte der Polizei vollen Versicherungsschutz. Eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bei Dienstunfähigkeit womöglich noch nicht.

Bei einer unechten Dienstunfähigkeitsklausel muss die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden (meist durch einen Gutachter der Versicherung), bevor der dienstunfähige Beamte eine Rente erhält. Hier besteht das Risiko, dass die durch den Arzt festgestellte Dienstunfähigkeit nicht als Berufsunfähigkeit anerkannt wird und damit auch kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente besteht. Achten Sie auf eine echte Dienstunfähigkeits-Klausel in Ihrem Vertrag! Diese sorgt dafür, dass die Versicherung auch dann leistet, wenn Sie zwar schon als dienstunfähig gelten, aber theoretisch noch andere Tätigkeiten ausführen könnten. Nur bei einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel verzichtet die Versicherung auf eine eigene Prüfung und schließt sich dem Urteil des Arztes und des Dienstherrn an. Eine echte Dienstunfähigkeitsklausel zeichnet sich dadurch aus, dass kein Verweis auf eine Prüfung der Berufsunfähigkeit nach den Kriterien der Versicherung enthalten ist.

Beamte im Sicherheitsbereich und Beamte im Polizei-, Bundespolizei- oder Strafvollzugsdienst sind einem besonders hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt und benötigen entsprechend hohen Schutz. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen eine spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung an, die noch über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht.

Vollzugsdienstunfähig ist ein Beamter der Polizei, wenn er nicht mehr in der Lage ist, bestimmte spezielle Aufgaben auszuüben, wie z.B. der Gebrauch seiner Dienstwaffe.

Die Dienstunfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt. Bestehen begründete Zweifel an der Dienstunfähigkeit, kann der Dienstherr ein Gutachten des Amtsarztes fordern.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Widerruf und Probe

Am schlimmsten trifft eine Dienstunfähigkeit die jüngsten Beamten -  Beamte auf Widerruf und auf Probe.

Beamte auf Widerruf werden bei Dienstunfähigkeit ohne jeglichen Versorgungsanspruch aus dem Dienst entlassen, es sei denn die Dienstunfähigkeit entstand aufgrund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeschädigung. Dann kann, wenn eine Erwerbsminderung von mindestens 20% vorliegt, ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Beeinträchtigung gezahlt werden.

Beamte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit ebenfalls entlassen. Bei einem Dienstunfall oder Dienstbeschädigung erhalten Beamte der Polizei in der Probezeit ein Ruhegehalt und werden in den Ruhestand versetzt. Beamte in Ausbildung und Probezeit haben bei Entlassung aus dem Dienstverhältnis in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche und benötigen einen besonders hohen Versicherungsschutz. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam absichern.

Je früher Sie die Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, umso besser. Stiftung Warentest rät zu einem Vertragsabschluss bis zum 35. Lebensjahr. Denn während das finanzielle Risiko durch eine plötzliche Dienstunfähigkeit zu Beginn der Laufbahn am höchsten ist, sind die zu zahlenden Beiträge am niedrigsten – und damit auch für junge Beamte der Polizei bezahlbar. Mit fortschreitendem Dienstalter wendet sich das Blatt. Die Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn nehmen zu. Mit jedem Jahr steigt die Anfälligkeit für Krankheiten und damit auch die monatlichen Beiträge. Hinzukommt, dass auch das Risiko von Vorerkrankungen oder chronischen Krankheiten zunimmt. Schlimmstenfalls ist eine Absicherung nicht mehr möglich.

Mit der „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sichern sich junge Beamte von Beginn an eine hohe Dienstunfähigkeitsrente, gleichzeitig sind die Beiträge insbesondere in den ersten Jahren niedrig.

Diese Einkommensabsicherung bietet den Vorteil, dass sie mit einer privaten Altersvorsorge verbunden wird. Die Relax Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ist eine Altersvorsorge, die Sicherheit und Rendite optimal kombiniert. Drei Tarife stehen Ihnen zur Auswahl Classic, Comfort und Chance.

Dienstunfähigkeit bei Beamten auf Lebenszeit

Beamte der Polizei auf Lebenszeit werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt. Anspruch haben Sie allerdings erst nach einer fünfjährigen Wartezeit. Erfüllen Sie die Wartezeit nicht, werden Sie bei Dienstunfähigkeit, die nicht im Zusammenhang mit dem Dienst entstand, aus dem Dienst entlassen. Nach der Wartezeit liegt das Ruhegehalt bei rund 35 % der letzten Bezüge bzw. erhalten Sie eine Mindestversorgung von etwa 1.400€. Der Anspruch steigt mit jedem Dienstjahr - die Höhe hängt maßgeblich von der Anzahl der Dienstjahre ab. Junge Beamte der Polizei haben nur geringe Ansprüche.

Auch ältere, erfahrene Beamte, die schon lange ihren Dienst leisten, sind vor den finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit mit frühzeitiger Versetzung in den Ruhestand nicht gefeit. Das ursprüngliche Gehaltsniveau wird mit dem Ruhegehalt nicht erzielt. Auch hier droht eine große Versorgungslücke, die es beizeiten zu stopfen gilt. Damit der Lebensstandard beibehalten werden kann, sind mindestens 75 % des gewohnten Soldes nötig. Die maximale Höhe von derzeit 71,75 % des letzten Solds wird jedoch erst nach 40 Dienstjahren erreicht.

Die Ruhegehaltsansprüche wurden durch die Reformgesetze der letzten Jahre immer wieder gekürzt. Es ist absehbar, dass sie kontinuierlich weiterhin sinken werden. Diese Versorgungslücke können Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bestmöglich schließen. Nur wenige Versicherungsunternehmen bieten einen Schutz bei Dienstunfähigkeit an.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zahlt eine monatliche Rente als Ergänzung zum Ruhegehalt - auch dann, wenn Sie bei Dienstunfähigkeit noch einen anderen Beruf ausüben könnten.

Was bietet Ihnen die DBV Dienstunfähigkeitsversicherung?

  • eine garantierte, vertraglich festgelegte Rente
  • Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden für die gesamte Laufzeit übernommen
  • Nachversicherungen sind möglich
  • Anpassung, wenn sich Ihr Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat oder Hausbau
  • die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • zukünftig sind auch Teilversicherungen möglich
  • attraktive und risikogerechte Beiträge durch Einteilung in Berufsklassen
  • bedarfsgerechter Dienstunfähigkeitsschutz speziell für Beamte der Polizei auf Probe beziehungsweise auf Widerruf
  • hohe Absicherung möglich in Abhängigkeit der Besoldungsgruppe
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit der Relax Rente, der Klassik-Rente oder der Fonds-Rente kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Mit der Option der Dynamik können beispielsweise Verluste durch die Inflation ausgeglichen werden, damit am Ende das Ersparte nicht von der Inflation aufgefressen wird.

Dienstunfähigkeitsrente nicht zu knapp kalkulieren

Wie hoch die Dienstunfähigkeitsrente ausfällt, ist abhängig vom Familienstand und welcher der Besoldungsgruppe der Beamte der Polizei angehört. Idealerweise sollte eine Versicherungssumme von 75 % des Nettogehalts vereinbart werden. Der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest raten, mindesten 50 % des letzten Solds zu vereinbaren, beziehungsweise mindestens 1.000 € pro Monat anzusetzen.

Wichtig ist, dass alle Fragen zur Gesundheit bei Antragstellung der Dienstunfähigkeitsversicherung korrekt und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Denn im Leistungsfall überprüft der Versicherer der Krankengeschichte. Selbst wenn diese Krankheit gar nicht der Grund der Dienstunfähigkeit ist, kann die Auszahlung bei Falschaussagen und Verschweigen verweigert werden. Nehmen Sie sich unbedingt ausreichend Zeit zur Beantwortung der Fragen oder beziehen Sie Ihren Arzt mit Ihrer Krankenakte beim Ausfüllen mit ein. So können Sie sich schon im Vorfeld absichern.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sichern Sie sich vor finanziellen Problemen bei einer Dienstunfähigkeit optimal ab.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ausführlich zum Thema Dienstunfähigkeit sowie Absicherung und Vorsorge für Beamte der Polizei.

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