Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam - für Feuerwehr

Die Beihilfe für Bedienstete der Feuerwehr – so individuell geregelt wie Ihr Beruf

Als Bediensteter der Feuerwehr, haben Sie sich für einen einzigartigen Beruf entschieden – immer in Bereitschaft um für Sicherheit und Rettung von Mensch und Tier, sowie der Brandbekämpfung zu sorgen. Bei einer Erkrankung oder bei Eintritt eines Pflegegrads ist die soziale Absicherung sehr speziell. Sie unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht - anders als bei Freiberuflern oder Angestellten - und erhalten deshalb keine Förderung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Jedoch zahlt Ihnen der Dienstherr eine Beihilfe, mit welcher er sich an Pflege-, Krankheits-, Geburts- oder Sterbefällen auf Antrag Ihrerseits beteiligt. Die Rahmenbedingungen dieser Beihilfe richten sich nach dem Bundesland, in dem sie tätig sind und ihrem Familienstand. In Bundesländern, wo kein Anspruch auf Beihilfe besteht, können Sie sich auf eine freie Heilfürsorge verlassen. Der Dienstherr übernimmt sämtliche Behandlungskosten sowie andere Aufwendungen von Pflege- und Gesundheitsvorsorge - der Behandlungsstandard ist dabei gleich dem eines gesetzlich Versicherten.

Ob freie Heilfürsorge oder Beihilfe – zusätzlicher Versicherungsschutz ist ein Muss
 
Unabhängig davon, ob Sie Anspruch auf eine freie Heilfürsorge oder Beihilfe haben – zusätzlicher Versicherungsschutz ist wichtig, weil Sie im Rahmen einer Beihilfe keineswegs die vollständigen Kosten seitens der Beihilfestelle erstattet bekommen und die freie Heilfürsorge auf den Bediensteten reduziert und lediglich für die Zeit des aktiven Dienstes gewährleistet wird. Beihilfeanspruch haben ausschließlich Pensionäre sowie Familienmitglieder. Den Rundumschutz zur Absicherung von Bediensteten der Feuerwehr, den Sie zur Sicherheit im Krankheitsfall benötigen, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam. Ergänzend zu den Vision „B-U“ und „B-U“ Tarifen, die Ihre restlichen Krankenkosten nach Erstattung der Beihilfe abdecken sollen, bieten wir Ihnen auch eine Anwartschaftsversicherung an. Als Bediensteter der Feuerwehr benötigen Sie diese immer dann, wenn Sie im aktiven Dienst Anrecht auf freie Heilfürsorge haben. Diesen erhalten Sie jedoch nur bis zum Eintritt in die Pension. Mit Eintritt in den Ruhestand werden Sie sofort beihilfeberechtigt, weshalb eine private Krankenversicherung auch hier unvermeidbar ist.

Hohes Eintrittsalter, schlechter Gesundheitszustand – nicht zu unterschätzende Risiken bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Mit wachsendem Alter verschlechtert sich auch der Gesundheitszustand und umso höher werden die Beitragsleistungen, was problematisch werden könnte. In manchen Fällen kann es auch zur Ablehnung einer privaten Krankenversicherung kommen, wenn der Gesundheitszustand zu schlecht ist. Nach dem Tarif AWFH gibt es mit Abschluss einer kleinen Anwartschaft keine zukünftige Risikoprüfung. Diese erfolgt lediglich einmal mit Antragstellung. Mit Eintritt in den Ruhestand erfolgt somit keine erneute Gesundheitsprüfung beim Übergang in die private Krankenversicherung – unabhängig von sämtlichen Vorerkrankungen. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam bietet Ihnen ersatzweise eine große Anwartschaft an – diese verringert zusätzlich die Beitragsbelastung im Alter, da zum Eintritt in die PKV das Alter, welches Sie bei Beantragung der Anwartschaftsversicherung erreicht haben, zu Grunde gelegt wird – es wird quasi „festgefroren“.

Pflegepflichtversicherung – auch für Bedienstete der Feuerwehr ein unumgängliches Muss

Ergänzend besteht die Möglichkeit, Pflegetarife – auch im Zusammenhang mit der Pflegepflichtversicherung – sowie Kurtarife abzuschließen, damit Sie sich ideal gegen mögliche aufkommende Gesundheitskosten absichern können. Ferner kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung nach, welche Ihrem Dienstherrn nachgewiesen werden muss, da sonst ein Disziplinarverfahren droht.
 

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