Voraussetzungen für die Karriere als Bauverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst
Wer die Karriere als Verwaltungsbeamter anstrebt, muss einen abgeschlossenen Hochschulabschluss in Form eines Bachelorabschlusses vorweisen. Das Studium muss auf einem bestimmten technischen Fachgebiet stattgefunden haben. Relevante Studiengänge sind dabei Maschinenbau, Bauingenieurwesen, Hochbau, Tiefbau, Versorgungstechnik und Architektur.
Doch die Bundesländer können auch individuelle Voraussetzungen in die beamtenrechtlichen Vorschriften aufnehmen. So können gewisse Altershöchstgrenzen festgelegt werden. Darüber hinaus müssen die Bewerber ein umfangreiches Auswahlverfahren absolvieren.
Natürlich können die Anforderungen zunächst abschreckend wirken, doch Sie sollten sich selbst eine Chance bieten. Als technisch versierter Student bietet Ihnen eine Karriere als Bauverwaltungsbeamter attraktive Aufstiegschancen. Nachdem Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt wurden, beginnt Ihr Vorbereitungsdienst mit einer Dauer von einem bis zu eineinhalb Jahren. Bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes sollten Sie sich um eine optimale Absicherung kümmern. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sorgt für Ihre maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen.
Aufgaben für Bauverwaltungsbeamte
Vor allem das Gebiet des Hochbaus und Bauingenieurwesens bedeutet für den Bauverwaltungsbeamten einige Aufgaben rund um die Vorbereitung und Vergabe von Bauaufträgen. Da Sie als Spezialist gelten, übernehmen Sie Verantwortung für die Überwachung und Vergabe öffentlicher Bauvorhaben. Außerdem begutachten Sie Bauvorhaben und kümmern sich um die Abnahme dieser. Auch weitere Einsatzgebiete sind für Bauverwaltungsbeamte denkbar. So ist ein Einsatz in der Bauleitung, Verwaltung, Rechtsabteilung, Kassenwirtschaft, Bauaufsicht und der Gewerbeaufsicht denkbar.
Selbstverständlich ist diese Aufzählung noch nicht abschließend. Vor allem die Bauaufsicht hält für Bauverwaltungsbeamte eine Vielzahl besonderer Verantwortungsbereiche bereit. In diesem Bereich sollten Sie sich unbedingt mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam absichern.
Ein Einsatz ist in vielen verschiedenen Behörden denkbar. Klassische Behördenbeispiele sind das Tiefbauamt, Straßenbauamt oder eine Baurechtsbehörde. Wo Sie schlussendlich landen, wird primär von Ihrer Studienrichtung bestimmt.
Bauverwaltungsbeamte tragen große Verantwortung
In der Regel gehört es zu Ihren Aufgaben dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen vom Bau und des Unterhalts öffentlicher Anlagen und Gebäude die geltenden Vorschriften eingehalten werden. Dementsprechend stehen Gesetze, Richtlinien und Verordnungen im Fokus Ihrer Arbeit. Ihre Verantwortung ist dabei sehr hoch. Sobald Sie wichtige Entscheidungen getroffen haben, können Sie für eventuelle Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden. Zwar haftet in erster Linie Ihr Dienstherr für Schäden, die Sie verursacht haben, aber er kann Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam wehrt unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche gegen Sie.
Unterschätzen Sie Ihre Verantwortung im Dienst nicht
Der schiere Umfang geltender Vorschriften kann dazu führen, dass Sie einmal eine Vorschrift missachten oder übersehen. Diese Gefahr ist allgegenwärtig und auch mit hohem Einsatz nicht einzudämmen. Wenn Sie einen Fehler grob fahrlässig oder gar vorsätzlich begehen, wird Ihr Dienstherr Sie in Regress nehmen. Den schweren finanziellen Folgen gehen Sie mit einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam aus dem Weg.
Aufgrund der hohen Verantwortung, der Bauverwaltungsbeamte jeden Tag aufs Neue nachkommen müssen, sollten Sie sich auch in Haftungsfragen umfassend absichern. Mit unserer Diensthaftpflichtversicherung erhalten Sie im Falle eines Schadensersatzanspruch unsere bedingungslose Unterstützung. Zunächst überprüfen wir die Forderung, die gegen Sie gestellt wird. Sollte sich die Forderung als unberechtigt herausstellen, wird diese zuverlässig abgewehrt. Sollte die Forderung gegen Sie jedoch berechtigt sein, übernehmen wir die Regulierung. Bauverwaltungsbeamte können sich auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen.