Diensthaftpflichtversicherung

Die Feuerwehr ist eine der wichtigsten Organisationen, die sich tagtäglich für unsere Sicherheit einsetzt. Ohne den Dienst der perfekt ausgebildeten Beamten der Feuerwehr und Mitarbeiter der freiwilligen Feuerwehr würden wir ständig von kaum kontrollierbaren Katastrophen bedroht werden. Zu den Aufgaben Beamter der Feuerwehr gehört allerdings weit mehr als nur die Brandbekämpfung. Bei Sturm, Hochwasser, Unfällen, Seuchen, Störfällen und anderen Katastrophen retten und bergen sie Menschen und Tiere. Sie sorgen für den Schutz von Sachwerten und der Umwelt.

Bei einem Feuerwehreinsatz geht es wie kaum bei einer anderen Tätigkeit häufig um Leben und Tod. Oft sind Sekunden entscheidend, ob Leben gerettet werden kann. Beamte der Feuerwehr tragen eine große Verantwortung für sich selbst, die Kollegen und natürlich die zu rettenden Lebewesen. Ein schwerer Unfall oder nur ein kleines Missgeschick im Dienst und dem Dienstherrn oder einer dritten Person kann ein Schaden mit immensen Auswirkungen entstehen. Ein umfassender Versicherungsschutz in Form einer Diensthaftpflichtversicherung ist für Beamte der Feuerwehr bereits in Ausbildung und Probezeit unentbehrlich.

Die Risiken

Beamte der Feuerwehr müssen innerhalb kurzer Zeit viele weitreichende Entscheidungen treffen. Zeit zum Nachdenken und Kalkulieren möglicher „Nebenwirkungen“ bleibt kaum. Was zählt ist schnelles Handeln, um Schlimmeres zu verhindern. Beispielsweise, wenn im Einsatz Menschen aus einem brennenden Haus geholt werden müssen. Unter Zeitdruck und mit dem Fokus auf ihre primäre Aufgabe -Löschen, Retten, Bergen, Schützen- unterläuft schnell ein Fehler. Jeder noch so kleine Fehler kann einen großen Schaden anrichten und damit verbundene hohe Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.

Das Haftungsprivileg

Die Feuerwehr genießt das sogenannte Haftungsprivileg, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht. Beamte der Feuerwehr müssen zupacken und dürfen keine Zeit verlieren, wenn Leben und Sachwerte in Gefahr sind. Beamte der Feuerwehr dürfen nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Grob fahrlässig bedeutet beispielsweise, wenn ein Löscheinsatz vorzeitig abgebrochen wird und nachdem die Beamten den Unglücksort verlassen haben das Feuer wieder neu entflammt und anschließen das Gebäude komplett zerstört wird.

Das Haftungsprivileg schützt Beamte der Feuerwehr jedoch nicht bei Unfällen im Straßenverkehr, wenn sie jegliche Sorgfalt außer Acht lassen. Trotz ihrer Sonderrechte können sie bei der Mitschuld an einem Unfall dafür haftbar gemacht werden.

Die Haftungsfrage

Entstehen im Dienst ein schwerer Unfall oder nur einem kleinen Missgeschick und entsteht dem Dienstherrn oder einer dritten Person daraus ein Schaden, kommt die Frage auf, wer für den Schaden aufkommen muss.

Normalerweise haftet die Dienststelle, also der Dienstherr. Er kann jedoch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit Regressforderungen an seine Beamte stellen. Solche Fälle kommen immer häufiger vor. Um sich vor den Folgen dieser Forderungen zu schützen, sollten Sie eine Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam abschließen.

Wodurch entstehen Schäden

So sehr ein Fehlverhalten vermieden werden soll – Irrtümer oder ein falscher Handgriff passieren jedem von uns. Fehler im Dienst und daraus resultierende Schäden können den Beamten der Feuerwehr durchaus psychisch stark belasten und zu ernsthaften Auseinandersetzung mit dem Dienstherrn führen. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam, möchten, dass Ihnen nicht auch noch die finanziellen Folgen zu Last gelegt werden und Sie aufgrund eines kleinen Fehlers vor Ihrem persönlichen finanziellen Ruin stehen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.

Die Gefahr einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zu verursachen ist für Beamte der Feuerwehr aufgrund ihrer vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben groß. Sollte der Beamte für schuldig befunden werden, kann er dafür in voller Höhe mit seinem derzeitigen und zukünftigen Vermögen haftbar gemacht werden. Schadenersatzansprüche können Ihr Dienstherr, Kollegen, Bürger und andere betroffene Personen direkt gegen Sie geltend machen.

Eine wichtige Funktion, welche die Diensthaftpflichtversicherung erfüllt, besteht darin, unberechtigte Forderungen gegen den Versicherungsnehmer abzuwehren. Aus diesem Grund ist eine Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr unverzichtbar.

Die Folgen eines Schadens

Vor allem Personenschäden oder Schäden an Sachwerten können enorme Schadensersatzforderungen verursachen. Ersatzansprüche können durchaus in die Millionen gehen: beispielsweise bei Forderungen aufgrund von langwierig zu behandelnden Verletzungen oder gar lebenslangen Beeinträchtigungen. Zum Beispiel, wenn Zahlung von Schmerzensgeld, Krankenhauskosten, Verdienstausfall oder lebenslangen Renten auf Sie zukommen.

Schadenersatzforderungen können auch durch das Abhandenkommen oder Beschädigung von fiskalischem Eigentum, wie der Dienstkleidung oder Ausrüstungsgegenständen, entstehen.

Das Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sowie §839 BGB besagen, dass Beamte sowie alle Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes für Schäden haften, die aufgrund einer sogenannten Dienstpflichtverletzung entstehen.

Im Artikel 34 – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist verankert:
„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegender Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.“

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV

Eine Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung ist essentiell für alle, die eine dermaßen hohe Verantwortung tragen. Leistungsstarke Absicherungen im Bereich Diensthaftpflicht für Beamte der Feuerwehr werden nur von wenigen Versicherungen in Deutschland angeboten.

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam schützt Sie, wenn Sie:

  • Schäden an Einsatzfahrzeugen des Dienstherrn verursachen, beispielsweise durch falsche Betankung oder Beschädigung im Einsatz
  • Schäden an fiskalischem Eigentum hervorrufen
  • sowie bei Schlüsselverlust, zum Beispiel Schlüssel der Wache
  • und bei anderen Risiken

Leistungen der Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV übernimmt Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Grundschutz können Sie sich mit bis zu 10 Millionen € für den privaten Bereich absichern. Auch hier ist eine Haftpflichtversicherung unerlässlich. Bis zu 10 Millionen € können auch für den dienstlichen Bereich vereinbart werden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam ist auf maßgeschneiderte Versicherungslösungen für den Öffentlichen Dienst spezialisiert. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz im dienstlichen Bereich ohne zeitliche Begrenzung.

Unsere BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichthaftpflichtversicherung lässt sich im Leistungsumfang durch individuelle Vereinbarungen an die persönlichen Bedürfnisse von Beamten der Feuerwehr anpassen und sichert Sie gegen Schadenersatzforderungen Dritter ab.

Die DBV tritt bei Ansprüchen geschädigter Dritter und bei Regressforderungen des Dienstherrn an Sie ein. Sie profitieren außerdem vom passiven Rechtsschutz. Die Forderungen werden von uns grundsätzlich auf Rechtmäßigkeit geprüft. Berechtigte Forderungen werden zuverlässig reguliert. Unberechtigte Forderungen hingegen wehren wir ab - notfalls auch vor Gericht. Sämtliche Kosten, wie für Gericht, Anwälte oder Gutachten, trägt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam.

Die Versicherungsleistungen der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können ganz flexibel an Ihren individuellen Bedarf angepasst werden. Wählen Sie die Absicherung, die Ihren Ansprüchen genügt. Sie haben die Wahl, ob Ihnen der Grundschutz reicht oder ob Sie sich mit dem optimalen Schutz bestmöglich absichern möchten.

Diese Versicherungssummen bietet Ihnen die leistungsstarke Diensthaftpflichtversicherung:

  • 20 Millionen Euro für Personen und Sachschäden
  • 20 Millionen Euro für Schäden an fiskalischem Eigentum

Zusätzlich können Sie den von Ihnen gewählten Tarif mit Bausteinen ergänzen. Verschiedene Bausteine stehen Ihnen zur Vervollkommnung Ihrer Sicherheit zur Verfügung.

Beispielweise der Baustein Vermögenschaden. Er sichert Sie unter anderem ab bei:

  • Vermögensschäden die bei der Ausübung der dienstlichen beziehungsweise beruflichen Tätigkeit entstehen
  • Nachhaftung nach dem Ausscheiden aus dem Dienst für Schäden aus der bisherigen dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit für bis zu 5 Jahre

Mit dem Baustein Premium können Beamte der Feuerwehr den Schutz der BOXflex Vermögensschaden- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erweitern.

Leistungen:

  • 50 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden
  • Bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel

Sie sind der Geschädigte und der Verantwortliche kann für den Schaden nicht aufkommen?

Auch dieses Szenario ist nicht ungewöhnlich. In diesem Fall profitieren Beamte der Feuerwehr von der Forderungsausfalldeckung der Diensthaftpflichtversicherung der DBV. Nicht selten verfügt der Verantwortliche nicht über eine Haftpflichtversicherung und ist auch nicht in der Lage für den Schaden aufzukommen. Hier springt die sogenannte Forderungsausfalldeckung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam ein und ersetzt Ihnen den Schaden.

Falls Sie bereits bei einem anderen Versicherungsunternehmen versichert sind, besteht die Option der Ergänzungsdeckung. Sie können sofort die hervorragenden Leistungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam in Anspruch nehmen – und das bereits für 1 % des Beitrages.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie möchten sich persönlich beraten lassen? Unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam beantworten Ihnen gern ausführlich Ihre Fragen zum Thema Diensthaftpflichtversicherung und Privathaftpflichtversicherung.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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