Gründe für eine Dienstunfähigkeit
Es gibt viele Gründe für eine Dienstunfähigkeit. Zum Beispiel herrscht in den Schulklassen sehr große Unruhe, die Vorbereitung auf den Unterricht für den nächsten Schultag, Klassenarbeiten müssen korrigiert und der pädagogische Bildungsauftrag muss erfüllt werden. Dazu kommt eine immense Verantwortung, die in Rechtfertigungen und Auseinandersetzungen vor dem Schuldirektor und besorgten Eltern mündet. Diese Faktoren können eine psychische Erkrankung begünstigen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit dienstunfähig zu werden. Im Folgenden die häufigsten Ursachen, die für das Ausscheiden aus dem Schuldienst maßgeblich sind:
- 31 % Nerven, psychische Erkrankungen
- 22 % Erkrankungen Bewegungsapparat
- 15 % sonstige Erkrankungen
- 14 % Krebs
- 10 % Unfälle
- 8 % Herz und Gefäße
Wie werden Sie versorgt?
Nehmen wir an, dass Sie beispielsweise als verbeamtete Lehrerin ein früheres Nettoeinkommen von 2.460 Euro bezogen haben, steht Ihnen wegen einer Dienstunfähigkeit als Versorgung des Dienstherrn nun ein Nettoruhegehalt von 1.429 Euro zu. Es ist klar ersichtlich, dass das Ruhegehalt nicht besonders großzügig ausfällt und auf einem Schlag haben Sie 1.031 Euro weniger in der Tasche. Mit diesem zur Verfügung stehenden Mitteln wird es wohl schwierig werden, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam rät Ihnen, die Versorgungslücke mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung zu schließen. Die DBV ist die Marke für den Öffentlichen Dienst im AXA Konzern.
- Beamter auf Probe oder Widerruf
Beamte auf Probe oder Widerruf verlieren bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit ihren Job und werden ohne Leistungen des Dienstherrn in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.
- Beamter auf Lebenszeit
Abhängig von der geleisteten Dienstzeit kann ein verbeamteter Lehrer bei krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit und nach einer Wartezeit von fünf Jahren Ruhegehalt in Anspruch nehmen, das sich jährlich erhöht.
Tarifvergleich
Um für sich die beste Dienstunfähigkeitsversicherung zu ermitteln, sollten Sie uns einige Informationen zu Ihrer Person geben. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam überreichen Ihnen gerne völlig kostenlos und unverbindlich per Mail eine Übersicht mit den besten Angeboten. Lassen Sie sich Zeit eine passende Dienstunfähigkeitsversicherung herauszusuchen.
Welche Aspekte bestimmen die Beiträge?
- Eintrittsalter
Da in jungem Lebensalter eine Dienstunfähigkeit kaum zu erwarten ist, profitieren Sie von niedrigeren Beiträgen.
- Rentenhöhe
Die monatlichen Beiträge variieren, denn Sie bestimmen Ihre monatliche Rente im Falle einer Dienstunfähigkeit selbst.
- Risikozuschläge
Manche Versicherungsunternehmen verlangen bei speziellen Vorerkrankungen einen höheren Beitrag oder schließen ein bestimmtes Risiko direkt aus.
- Krankenakte
Das Versicherungsunternehmen möchte über Ihre Krankenvorgeschichte informiert sein, um das Risiko einer möglichen Dienstunfähigkeit einschätzen zu können.
- Laufzeit
Mit zunehmendem Alter steigt die Möglichkeit einer Dienstunfähigkeit. Für eine kürzere Laufzeit zahlen Sie günstigere monatliche Beiträge.
- Beruf
Je nach Beruf werden Sie in eine Risikogruppe eingestuft. Als Lehrer zahlen Sie in der Regel weniger als Dachdecker, aber mehr als Bürokaufleute.
Was passiert bei Dienstunfähigkeit?
Üblicherweise beanspruchen Sie die vereinbarte Rente bei dem Anbieter, wenn Sie als Lehrer Ihrer zuletzt nachgegangenen Tätigkeit, voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent, nicht mehr nachgehen können. Verbeamtete Lehrer können nicht „berufsunfähig“, werden sondern nur „dienstunfähig“. Vielmehr kann er schon in den Ruhestand versetzt werden, wenn er wegen einer Erkrankung, innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate, seinen Dienst nicht mehr ausübte. Außerdem darf keine Aussicht darauf bestehen, dass innerhalb weiterer sechs Monate seine Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt wird. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam schlägt Ihnen als verbeamtetem Lehrer vor zum Abschluss einer Dienstunfähigkeits- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Zur Zahlung gilt schon ein Attest des Amtsarztes.
Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeit liegt nur bei angestellten Lehrern vor, dessen Grad der Berufsunfähigkeit meist von einem Gutachter ermittelt wird. Lange und kostspielige Auseinandersetzungen sind hierbei nicht selten.
Verbeamtete Lehrer können nur dienstunfähig werden. Im Idealfall nimmt die Versicherung die Entscheidung des Dienstherrn ab und zahlt Ihnen ohne Umschweife die festgeschriebene Rente aus. Jedoch wird vorausgesetzt, dass Sie das Entlassungs-, beziehungsweise Ruhestandszeugnis sowie das Amtsärztliche Zeugnis eingereicht haben. Achten Sie beim Abschluss des Vertrags sehr ausführlich auf die feinen Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Dienstunfähigkeitsklausel.
- Richtige Klausel
“…Bei einem Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit oder die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit…”
- Falsche Klausel
“…Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Berufsunfähigkeit des Beamten nach der Anwendung der allgemeinen Absätze…”