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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Unfallversicherung

Die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam - für Verwaltungsbeamte

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert! Ein Unfall, der Sie schnell ans Ende Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit bringen kann. So müssen beispielsweise wichtige medizinische Hilfsmittel oder der Wohnungsumbau bezahlt werden – Kosten, die den Geschädigten schnell an seine Grenzen bringen. Fakt ist, dass in solchen Fällen die Unfallfürsorge (beitragsfreie Unfallversicherung für Beamte) bestenfalls eine Grundabsicherung im Leistungsfall, ähnlich der gesetzlichen Unfallversicherung, zahlt. Sie erhalten aber auch nur dann Leistungen, wenn es sich um einen Dienstunfall im Sinne des Beamtenversorgungsgesetz handelt. Dies bedeutet, dass Sie ausschließlich während der Dienstausübung sowie auf dem Weg zur Dienststelle und wieder zurück Versicherungsschutz genießen.

Daher empfiehlt sich für Verwaltungsbeamte ein ergänzenden privaten Unfallversicherungsschutz abzuschließen, denn die meisten Unfälle sind Freizeitunfälle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bietet Ihnen zwei Unfallversicherungslösungen an, die Sie als Verwaltungsbeamte ideal vor den Konsequenzen solcher Risiken schützt: Den Kompakt- und Komforttarif
Ihr Vorteil: Die Unfallversicherung sichert Sie während des Dienstes, als auch in der Freizeit ab. Das besondere an diesen Tarifen ist, dass, wenn Sie einen Dienstunfall haben sollten und zeitgleich Bezug von Leistungen aus der Unfallfürsorge beziehen, erhalten Sie die Leistungen der privaten Unfallversicherung zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen.

Der Leistungskatalog der DBV Unfallversicherung bildet sich aus verschiedenen Baukomponenten und beinhaltet folgende Leistungen:

Reha Management  


Das Reha Management bieten Ihnen nach einem schweren Unfall eine vollumfängliche Betreuung, die eine schnelle Genesung bewirken soll – vor allem durch gezielte Unterstützung der medizinischen, sozialen sowie beruflichen und schulischen Rehabilitation. Zu den erweiterten Hilfeleistungen zählen besondere Reha-Maßnahmen, wie zum Beispiel Beratungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Behördengängen, Pflegegesprächen oder psychologische Unterstützung nach einem Unfall. Bis zu drei Jahren haben Sie Anspruch auf diese Leistungen.

Invaliditätsleistung

Nach einem Unfall entsteht ein kurzfristiger hoher Kapitalbedarf, die Invaliditätsleistung. Diese kann sowohl individualisiert festgelegt als auch im Rahmen der Progression vermehrt werden. Anspruch auf diese Versicherungsleistungen können Sie schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent erhalten.

Monatliche Rente

Ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent haben Sie einen lebenslangen Anspruch auf eine monatliche Rente in der vertraglich festgelegten Summe. Wir verdoppeln die vertraglich festgelegte Rentenleistung, sollten Sie vor Vollendung des 65. Lebensjahres einen Invaliditätsgrad von 75 Prozent haben.

Erweitertes Krankenhaustagegeld

Sollten Sie aufgrund eines Unfalls einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus benötigen, wird das vertraglich festgelegte Krankenhaustagegeld in dementsprechender Höhe gewährt, welches sich ab dem 43. Tag verdoppelt. Landen Sie im Ausland durch einen Unfall im Krankenhaus, haben Sie bereits ab dem ersten Tag Anspruch auf doppeltes Krankenhaustagegeld, maximal für fünf Jahre.

Sofortleistung

Eine finanzielle Sofortleistung erhalten Sie, wenn Sie aufgrund eines Unfalls eine schwere Verletzung erlitten haben und diese innerhalb von 6 Monaten anzeigen.

Todesfall-Leistung

Sollten die Unfallverletzungen innerhalb eines Jahres zum Tod der versicherten Person führen, wird die Zahlung der festgelegten Todesfall-Summe fällig.

Eine Hinzubuchung aller erwähnten Leistungen sind im Versicherungsschutz des Komforttarifes ohne Probleme möglich, hieraus ergeben sich folgende Vorteile:

  • eine verbesserte Gliedertaxe
  • Absicherungen gegen Infektionskrankheiten wie Diphterie, Malaria etc.
  • Schäden aus Impfungen gegen die genannten Erreger
  • die Mitversicherung von psychischen und nervösen Störungen in Folge eines Unfalls
  • Leistungen bei Gesundheitsschäden durch Röntgen- Laser- und UV-Strahlen
  • Verdienstausfallleistungen bis 150 EUR ohne Nachweis, wenn dieser aus einer ärztlichen Untersuchung resultiert
  • Verlängerte Meldefristen von 24 statt 21 Monate bei Invaliditätsschäden
  • Versicherungsschutz bei einem Unfall nach einem Herzinfarkt oder anders gelagerte Anfälle wie Schlaganfälle, Krampfanfälle oder Epilepsieanfälle

zu erweitern.

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Kontakktieren Sie uns

Haben Sie Fragen zur Unfallversicherung? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sind gerne für Sie da.

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