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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Gesetzliche oder private Pflegepflichtversicherung?

So wie in Deutschland eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung gilt, müssen die Menschen auch eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Dies gilt für Mitglieder der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung gleichermaßen. Auch Rentner, Arbeitslose und Beamte der Polizei, die Heilfürsorge beziehen, unterliegen der Pflicht zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung.
 
Als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung findet Ihre Erfassung in der gesetzlichen sozialen Pflegepflichtversicherung in der Regel automatisch statt. Im Gegensatz dazu müssen Mitglieder der privaten Krankenversicherung eine separate Pflegepflichtversicherung abschließen. Bei der Suche der passenden Absicherung unterstützen Sie unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gern persönlich.
 
Im Rahmen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung werden vor allem Sachleistungen gewährt. Die Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam funktioniert anders. Hier wird das Prinzip der Kostenerstattung anstelle der Sachleistungen angewandt. Es ist deutlich eine Parallele zum Vergleich zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung festzustellen.
 
Einer der größten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist der Leistungsumfang. So erhalten gesetzlich Versicherte lediglich die Grundversorgung, während die Privatversicherten in den Genuss eines sehr umfangreichen Leistungskatalogs kommen. Bei der Pflegepflichtversicherung sieht es hingegen anders aus. Hier sind die Leistungen zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung in etwa identisch. Schließlich sind sie ganz klar definiert.
 
Ihr Anspruch auf Unterstützung richtet sich in aller erster Linie nach Ihrem Pflegegrad. Wie Ihr Grad an Pflegebedürftigkeit ist, richtet sich nach Art, Schwere und Dauer Ihrer Beeinträchtigung.

Bei der Feststellung des Pflegegrades werden unterschiedliche Lebensbereiche des Antragstellers unter die Lupe genommen. Die Entscheidung, wer als Pfleger tätig werden soll, obliegt dem Pflegebedürftigen. Seit einer Neuregelung im Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers in fünf Grade eingeteilt. Wie hoch ihre Ansprüche aus Leistung ausfallen, richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
 
Uns ist sehr wohl bewusst, dass es beim Thema der Pflege zu Verwirrung kommen kann. Trotzdem sollten Sie sich unbedingt damit auseinandersetzen, um bösen Überraschungen vorzubeugen. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam nehmen sich Ihrer Fragen gern an und geben Ihnen wertvolle Informationen rund um das Thema der Pflege.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung basiert auch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung auf dem Solidaritätsprinzip. So werden die Beiträge, die Sie zahlen müssen, anhand Ihres Einkommens ermessen. Außerdem werden Ihnen die Versicherungsleistungen in Form von Sachleistungen gewährleistet.
 
Als Arbeitnehmer unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber bei der Zahlung der Versicherungsbeiträge. Wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt dabei jede Partei 50%. Als Selbstständiger müssen die Kosten selbst getragen werden. Auf eine Unterstützung kann man sich dabei nicht verlassen.
 
Das größte Problem der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung findet sich auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgrund des Solidaritätsprinzip müssen die Besserverdiener die Leistungen für die Geringverdiener mittragen. Darüber hinaus ist es fraglich, wie lang das System ohne Kürzung von Leistungen oder der Erhöhung von Beiträgen Bestand haben kann. Aufgrund des demographischen Wandels in Deutschland gibt es immer mehr ältere pflegebedürftige Menschen, die Kosten verursachen, welche getragen werden müssen und immer weniger junge Beitragszahler müssen, für die immer mehr werdenden älteren Versicherungsnehmer mit bezahlen.

Private Pflegepflichtversicherung

Wie bei der privaten Krankenversicherung findet die Beitragsberechnung bei der privaten Pflegepflichtversicherung auf Grundlage des Individualprinzips statt. So ist bei der Berechnung Ihres Beitrags nicht Ihr Einkommen maßgeblich, sondern andere Faktoren. In erster Linie sind Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang bei der Berechnung relevant.
 
Bei einem unverbindlichen Gespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam stellen wir Ihnen das effektive System der privaten Pflegepflichtversicherung gern persönlich vor. Dieses basiert auf der Bildung von Altersrückstellungen. So sorgt jeder Versicherungsnehmer für sein eigenes Alter vor.

Pflegeorte

Wo und durch wen die Pflege stattfindet, entscheidet der Pflegebedürftige selbst. Hierbei sind drei unterschiedliche Orte denkbar. Eine Pflege kann ambulant, im Rahmen einer Tages- oder Nachtpflege oder stationär stattfinden.

Ambulante Pflege

Sollte der Pflegebedürftige eine ambulante Pflege wünschen, wird die Pflege von ehrenamtlichen Personen übernommen. Diese Personen sind in der Regel Angehörige des Pflegebedürftigen. Ihnen werden pauschale Leistungen in Form eines steuerfreien Pflegegeldes gewährt. Sollte die Notwendigkeit eines Pflegedienstes bestehen, wird das Pflegegeld und die Kostenerstattung des Pflegedienstes bis zum entsprechenden Höchstbetrag übernommen.

Tages- oder Nachtpflege

Es ist auch eine professionelle Pflege eines zuhause lebenden Pflegebedürftigen möglich.

Stationäre Pflege

Im Falle einer stationären Pflege finden die gesetzlichen Pflegesätze Anwendung. So werden die entstandenen Pflegekosten bis zur festgeschriebenen Höhe erstattet.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Anspruch auf Aufnahme in die Pflegepflichtversicherung haben alle Personen, die zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet oder berechtigt ist. Bei Krankenkassen ist dies häufig nicht der Fall. Eine Aufnahme darf auch nicht bei Vorliegen bestimmter Gründe verweigert werden. So spielen Vorerkrankungen oder bestehende Beeinträchtigungen keine Rolle. Während der Dauer der Versicherungspflicht darf der Versicherungsnehmer nicht gekündigt werden. Es ist auch möglich Familienangehörige in der sozialen Pflegeversicherung beitragsfrei mitzuversichern.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Angehörige kein eigenes sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat. In der Regel wird die Pflegepflichtversicherung zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
 
Als Beamter der Polizei haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, wenn Sie Beihilfe beziehen. Sollten Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, besteht für Sie jedoch keine Pflicht, eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung zu wählen. Hier ist auch der Abschluss der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam möglich.

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Fordern Sie inividuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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