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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch eines Verwaltungsbeamten auf Beihilfe ist die Bundesbeihilfeordnung. Im Rahmen dieser Verordnung wird festgelegt, wie hoch die Beihilfe für einen Beamten ausfällt. Verwaltungsbeamten stehen mindestens 50% und maximal 70% Beihilfe zu. Die Maximalbeihilfe steht nicht dem Verwaltungsbeamten selbst, sondern seinem Nachwuchs zu. Kinder des Beamten erhalten 80% Beihilfe.
 
Im Rahmen der Beihilfe werden erstattungsfähige Behandlungskosten des Beamten übernommen. Anders als bei der Heilfürsorge werden die Kosten nicht vollumfänglich vom Dienstherrn getragen. Für den Teil, der nicht vom Dienstherrn erstattet wird, muss der Verwaltungsbeamte seit dem 1. Januar 2019 eine Restkostenversicherung abschließen. Diese bewahrt ihn vor den schweren finanziellen Folgen, die mit einer schweren Erkrankung einhergehen können.
 
Grundsätzlich besteht für Verwaltungsbeamte bei der Wahl der passenden Restkostenversicherung Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings wäre es nachteilig, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, da diese mit unangenehmen Nachteilen verbunden ist. Mithilfe der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam behalten Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe aufrecht und Sie profitieren von einem umfangreichen Leistungskatalog.

Folgende Beihilfestellen gelten für Verwaltungsbeamte

Früher gab es in der Bundesrepublik viele unterschiedliche Beihilfestellen. Mittlerweile existieren nur noch zwei zentrale Anlaufpunkte, die für Belange rund um die Beihilfe für Verwaltungsbeamte zuständig sind:

  • Bundesverwaltungsamt in Köln
  • Bundesverwaltungsamt in Köln

Beachten Sie: Die gesetzliche KV verhindert den Beihilfeanspruch

Verwaltungsbeamte haben mit Eintritt in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei besteht eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Verwaltungsbeamte sollten sich für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam entscheiden. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Bei Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung verlieren Sie Ihren Beihilfeanspruch. Sie müssen außerdem die Versicherungsbeiträge vollumfänglich aus eigener Tasche bezahlen. Eine Arbeitgeberunterstützung wie in einem klassischen Arbeitnehmerverhältnis gibt es nicht. Darüber hinaus erhalten Sie nur den gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz. Dieser erfordert Kompromissbereitschaft, da bei Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ein gemeinsamer Nenner gefunden werden muss.
 
Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei der privaten Krankenversicherung einen umfangreichen Leistungskatalog, den Sie persönlich an Ihren Wünschen und Bedürfnissen ausrichten können. Hierbei unterstützen Sie die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam gern persönlich. Mit der privaten Krankenversicherung behalten Sie Ihr Anrecht auf Beihilfe. Hier haben Beamte standardmäßig einen Anspruch auf 50%. Wer mehr als ein Kind hat, erhält 70%. Die Kinder selbst erhalten 80% Beihilfe. Auch im Ruhestand bleiben Sie beihilfeberechtigt. Hier stehen Ihnen 70% Beihilfe zu.

Detaillierte Infos

Funktionsweise der Erstattung durch die Beihilfe

Der Antrag auf Beihilfe ist schnell ausgefüllt. Zu den erforderlichen Anträgen müssen Sie auch die entsprechenden Belege Ihrer medizinischen Aufwendungen einschicken. Anhand dieser Unterlagen prüft die Beihilfestelle Ihren Antrag im Vorfeld. Da Sie Belege der erstattungsfähigen Kosten einreichen müssen, ist es von elementarer Bedeutung, dass Sie diese aufheben. Bestenfalls lassen Sie sich beim Kauf von Medikamenten die Originalquittung und zwei Kopien aushändigen. So haben Sie sowohl für Ihre Beihilfestelle als auch für ihre Krankenversicherung den passenden Beleg.
 
Auch bei stationären Behandlungen ist es wichtig, dass Sie die Belege aufbewahren. Dies umfasst nicht nur die Rechnung, sondern auch das Entlassungsschreiben und unter Umständen auch eine Vereinbarung über Wahlleistungen. Zu den Wahlleistungen können Leistungen wie die Betreuung durch den Chefarzt oder die Unterbringung in einem Einbettzimmer gehören.
 
Wie genau Sie erstattungsfähige Kosten bei Ihrer Beihilfestelle einreichen können, klären wir gern persönlich mit Ihnen. Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgespräches mit unseren erfahrenen Mitarbeitern erfahren Sie näheres zu diesem und weiteren Themen des öffentlichen Dienstes.

Besondere Regelungen rund um die Beihilfe für Verwaltungsbeamte

In der Regel ist es die Pflicht von Verwaltungsbeamten bei ärztlichen oder anderen medizinischen Behandlungen einen Eigenanteil zu zahlen. Dieser umfasst fünf bis zehn Euro. Der Eigenanteil besteht auch bei stationären Aufenthalten. Hier ist eine Parallele zu Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung festzustellen. Wie diese müssen auch Privatpatienten zehn Euro pro Kalendertag entrichten. Der Eigenanteil wird von der Beihilfe nicht erstattet. Von diesem Eigenanteil sind Kinder und Schwangere befreit.
 
Bei Verwaltungsbeamten ist jedoch die gültige Belastungsgrenze zu beachten. Diese Grenze liegt bei zwei Prozent der Jahresbesoldung des Beamten. Der Eigenanteil des Verwaltungsbeamten darf diese Grenze nicht übersteigen. Diese werden vom Dienstherrn im Wege der Beihilfe übernommen. Sinn und Zweck der Belastungsgrenze ist die Vermeidung hoher finanzieller Belastungen für den Verwaltungsbeamten. Eine Beispielrechnung macht deutlich, dass ein langer Krankenhausaufenthalt schwerwiegende finanzielle Probleme für Verwaltungsbeamte mit sich bringt.
 
Die Belastungsgrenze wird bei chronisch kranken Verwaltungsbeamten weiter herabgesetzt. Hier liegt sie lediglich bei 1% der Jahresbesoldung. Hier ist es besonders wichtig, dass Sie die beamtenrechtlichen Vorgaben Ihres Bundeslandes beachten. Schließlich können hier von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gelten.

Decken Sie die Restkosten effektiv ab

Die Beihilfe kann noch so stark sein - es bleiben Restkosten über, die von der Beihilfestelle nicht erstattet werden. Anders als bei der Heilfürsorge übernimmt der Dienstherr schließlich nicht vollumfänglich die Gesundheitskosten. Eine optimale Absicherung für Verwaltungsbeamte bietet die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam.
 
Wenn Sie als Verwaltungsbeamter vor der Wahl der passenden Versicherung stehen, sollten Sie sich im besten Falle für eine private Krankenversicherung entscheiden. Hier behalten Sie nicht nur Ihren Beihilfeanspruch aufrecht. Darüber hinaus profitieren Sie von einem umfangreichen Leistungskatalog. Mithin erhalten Sie einen zuverlässigen medizinischen Rundum-Schutz.
 
Dabei profitieren Sie von einer TOP-Versorgung. Leistungen wie Chefarztbehandlung und umfangreiche zahnärztliche Behandlungen können Sie zum Bestandteil Ihres persönlichen Versicherungskatalogs machen. Im Gegensatz dazu erhalten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nur den gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz. Wer mehr Leistungen wünscht, sieht sich in der Pflicht, eine private Zusatzversicherung abzuschließen.

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Sie sind herzlich eingeladen

Wir sind auf vielen Wegen für Sie erreichbar. Hierbei bevorzugen wir ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Kommen Sie doch zu einem unverbindlichen Beratungstermin in die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam und wir unterstützen Sie bei der Findung der passenden Versicherungslösung.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem bietet die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

Sie haben gerade den Informationstext zu den Beihilfestellen für Beamte in Deutschland gelesen. Neben den genannten Adressen können Sie sich bei offenen Fragen natürlich auch gern an unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in München wenden.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
Termin vereinbaren 0331 64751772 0331 64751770 Filialen & Team
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