DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Wenn Sie Ihren aktiven Dienst abgeleistet haben, gehen Sie altersbedingt in den wohlverdienten Ruhestand. Dies ist jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt denkbar. So werden Sie in den Ruhestand versetzt, wenn Sie als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben für Beamte im Ruhestand die maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Angebot.
 
Wie die Bezeichnung Beamter auf Lebenszeit bereits vermuten lässt, gilt Ihr besonderes Dienstverhältnis ein Leben lang. Folglich bestehen Treue- und Dienstpflichten über den aktiven Dienst hinaus. Sie enden nicht mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand. Ihr Beamtenverhältnis lebt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn auch im Ruhestand noch zu Treue verpflichtet sind, muss sich dieser nach wie vor um Ihre Versorgung kümmern.
 
Zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn zählt zunächst die Alimentation. Während Sie Ihren aktiven Dienst bestreiten, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Bezüge. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen zusammen. Wenn Sie in den Ruhestand eintreten, wandelt sich der Anspruch auf Bezüge in einen Anspruch auf Ruhegehalt um. Wie hoch dieses im Einzelnen ausfällt, richtet sich in aller erster Linie nach den geleisteten Dienstjahren.
 
Das maximale Ruhegehalt beträgt 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge. Im Rahmen des Ruhegehalts fand vor einigen Jahren eine Kürzung statt. Schließlich lag das maximale Ruhegehalt vor einigen Jahren noch bei 75%. Dieser Trend könnte auch zukünftig zu einer weiteren Kürzung führen. Um die Versorgungslücke zwischen den Bezügen aus dem aktiven Dienst und dem Ruhegehalt effektiv schließen zu können, empfehlen wir Ihnen eine private Absicherung. Hierfür haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam attraktive Produkte der Altersvorsorge im Angebot.
 
Neben der finanziellen Versorgung muss der Dienstherr auch die Krankenfürsorge des Verwaltungsbeamten gewährleisten. Dies gilt auch für Beamte im Ruhestand. Im Ruhestand sind alle Beamten beihilfeberechtigt. Eine Heilfürsorge ist hier nicht möglich, da der Beamte keinen risikoreichen Dienst mehr leisten muss. Aus der Beihilfeberechtigung folgt seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Der Grund dafür liegt ganz klar auf der Hand. Den Verwaltungsbeamten sollen die Kosten, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden, nicht zugemutet werden. Schließlich können die finanziellen Folgen vor allem im Alter schwerwiegend sein.
 
Ein Anspruch auf die beamtenrechtlichen Leistungen kann aus unterschiedlichen Gründen auch erlöschen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Beamter auf Widerruf oder Probe aus dem Dienst entlassen wird. Doch auch Beamte auf Lebenszeit sind nicht zu 100% vor einer Entlassung geschützt. Ein Strafverfahren, welches mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr endet, berechtigt den Dienstherrn dazu, einen Verwaltungsbeamten aus dem Dienst zu entlassen. Sollte der Beamte sich im Innenverhältnis einen groben Fehler geleistet haben, kann in Folge einer Entscheidung durch das Disziplinargericht ebenfalls eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen.
 
Sowohl die Bundesrepublik im Allgemeinen als auch die Bundesländer im Besonderen haben die Zuständigkeit bei der Versorgung der Verwaltungsbeamten. Aus diesem Grund werden die Pensionen/Ruhegehälter von Beamten im Ruhestand auch aus den jeweiligen Haushalten finanziert. Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären Ihnen gern im Detail, welche Änderungen Sie mit Eintritt in den Ruhestand erwarten.

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