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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Wenn Sie Ihren aktiven Dienst abgeleistet haben, gehen Sie altersbedingt in den wohlverdienten Ruhestand. Dies ist jedoch auch zu einem früheren Zeitpunkt denkbar. So werden Sie in den Ruhestand versetzt, wenn Sie als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit dienstunfähig werden. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben für Beamte im Ruhestand die maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen im Angebot.
 
Wie die Bezeichnung Beamter auf Lebenszeit bereits vermuten lässt, gilt Ihr besonderes Dienstverhältnis ein Leben lang. Folglich bestehen Treue- und Dienstpflichten über den aktiven Dienst hinaus. Sie enden nicht mit Ihrem Eintritt in den Ruhestand. Ihr Beamtenverhältnis lebt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. Während Sie Ihrem Dienstherrn auch im Ruhestand noch zu Treue verpflichtet sind, muss sich dieser nach wie vor um Ihre Versorgung kümmern.
 
Zu den Fürsorgepflichten des Dienstherrn zählt zunächst die Alimentation. Während Sie Ihren aktiven Dienst bestreiten, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Bezüge. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen zusammen. Wenn Sie in den Ruhestand eintreten, wandelt sich der Anspruch auf Bezüge in einen Anspruch auf Ruhegehalt um. Wie hoch dieses im Einzelnen ausfällt, richtet sich in aller erster Linie nach den geleisteten Dienstjahren.
 
Das maximale Ruhegehalt beträgt 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge. Im Rahmen des Ruhegehalts fand vor einigen Jahren eine Kürzung statt. Schließlich lag das maximale Ruhegehalt vor einigen Jahren noch bei 75%. Dieser Trend könnte auch zukünftig zu einer weiteren Kürzung führen. Um die Versorgungslücke zwischen den Bezügen aus dem aktiven Dienst und dem Ruhegehalt effektiv schließen zu können, empfehlen wir Ihnen eine private Absicherung. Hierfür haben die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam attraktive Produkte der Altersvorsorge im Angebot.
 
Neben der finanziellen Versorgung muss der Dienstherr auch die Krankenfürsorge des Verwaltungsbeamten gewährleisten. Dies gilt auch für Beamte im Ruhestand. Im Ruhestand sind alle Beamten beihilfeberechtigt. Eine Heilfürsorge ist hier nicht möglich, da der Beamte keinen risikoreichen Dienst mehr leisten muss. Aus der Beihilfeberechtigung folgt seit dem 1. Januar 2019 die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Der Grund dafür liegt ganz klar auf der Hand. Den Verwaltungsbeamten sollen die Kosten, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden, nicht zugemutet werden. Schließlich können die finanziellen Folgen vor allem im Alter schwerwiegend sein.
 
Ein Anspruch auf die beamtenrechtlichen Leistungen kann aus unterschiedlichen Gründen auch erlöschen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Beamter auf Widerruf oder Probe aus dem Dienst entlassen wird. Doch auch Beamte auf Lebenszeit sind nicht zu 100% vor einer Entlassung geschützt. Ein Strafverfahren, welches mit einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr endet, berechtigt den Dienstherrn dazu, einen Verwaltungsbeamten aus dem Dienst zu entlassen. Sollte der Beamte sich im Innenverhältnis einen groben Fehler geleistet haben, kann in Folge einer Entscheidung durch das Disziplinargericht ebenfalls eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis erfolgen.
 
Sowohl die Bundesrepublik im Allgemeinen als auch die Bundesländer im Besonderen haben die Zuständigkeit bei der Versorgung der Verwaltungsbeamten. Aus diesem Grund werden die Pensionen/Ruhegehälter von Beamten im Ruhestand auch aus den jeweiligen Haushalten finanziert. Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären Ihnen gern im Detail, welche Änderungen Sie mit Eintritt in den Ruhestand erwarten.

Berechnung des Ruhegehaltes

Die Berechnung des individuellen Ruhegehaltes von Verwaltungsbeamten im Ruhestand ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Hierbei haben die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oberste Priorität. Darüber hinaus dient Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit als Anhaltspunkt.
 
Die Besoldungstabellen des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes dienen bei der Berechnung als Grundlage. Hier können teils große Unterschiede von Bundesland zu Bundesland bestehen.
 
Ihr Recht auf ein Ruhegehalt kann auch erlöschen. Dies passiert klassischerweise, wenn Sie aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Außerdem hat ein Verlust Ihrer Beamtenrechte zur Folge, dass Sie keinen Anspruch mehr auf ein Ruhegehalt haben. Auch eine Entfernung aus Ihrem Beamtenverhältnis führt dazu, dass Sie Ihren Anspruch auf das Ruhegehalt verwirkt haben.

Altersrente und Ruhegehalt

Es ist sehr kompliziert einen unmittelbaren Vergleich zwischen der gesetzlichen Altersrente und dem Ruhegehalt eines Verwaltungsbeamten anzustellen. Schließlich handelt es sich dabei um komplett verschiedene Versorgungssysteme. Generell ist jedoch festzustellen, dass Verwaltungsbeamte mit Anspruch auf Ruhegehalt bessergestellt sind als der durchschnittliche Arbeitnehmer, der gesetzliche Altersrente bezieht. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass Verwaltungsbeamten nach fünf abgeleisteten Dienstjahren bereits ein Anspruch auf eine Mindestversorgung zusteht. Bei der gesetzlichen Altersrente ist dies undenkbar.

Vorteil Mindestversorgung

Das Ruhegehalt der Beamten hat nicht nur ein Maximum von 71,75% der zuletzt erhaltenen Bezüge. Darüber hinaus besteht ein fest definierter Mindestwert, der nicht unterschritten werden darf. Hierbei steht ganz klar die finanzielle Unterstützung des Verwaltungsbeamten im Ruhestand im Fokus. Die Mindesthöhe beträgt 35% der zuletzt erhaltenen Bezüge. Diese ist vor allem für die Verwaltungsbeamten relevant, die nicht aufgrund ihres Alters, sondern der Dienstunfähigkeit frühzeitig aus dem Dienst ausscheiden.

Wann gehen Verwaltungsbeamte in Ruhestand?

Sobald der Verwaltungsbeamte die gesetzlich festgelegte Altersgrenze erreicht hat, wird er in den Ruhestand versetzt. Doch es gibt auch andere Gründe dafür in den Ruhestand zu gehen. So kann eine Dienstunfähigkeit für ein Versetzen in den Ruhestand ursächlich sein, wenn der Verwaltungsbeamte bereits auf Lebenszeit verbeamtet wurde. Weiterhin kann der Beamte in den Ruhestand eintreten, wenn der Verwaltungsbeamte sein 65. Lebensjahr vollendet hat und mindestens für 45 Jahre seinen Dienst geleistet hat. Zu guter Letzt können Verwaltungsbeamte ab dem 63. Lebensjahr freiwillig in den Ruhestand eintreten. Hier müssen sie jedoch Abzüge des Ruhegehaltes hinnehmen.

Die finanziellen Ansprüche

Einige Verwaltungsbeamte entscheiden sich freiwillig dafür, vorzeitig aus dem Dienst auszusteigen und in den Ruhestand einzutreten. Dabei muss es keine dienstlichen Gründe für einen Ruhestand geben. Hier steht dem Verwaltungsbeamten ein Altersgeld zu. Allerdings muss er mit der Konsequenz leben, dass er in der gesetzlichen Krankenversicherung nachversichert werden muss.
 
Der Anspruch auf Altersgeld steht nur den Verwaltungsbeamten auf Lebenszeit zu, die für sieben Jahre ihren Dienst abgeleistet haben. Wie hoch das Altersgeld ausfällt, richtet sich nach der Anzahl der geleisteten Dienstjahre.
 
Ansprüche auf ein Ruhegehalt bestehen erst nach fünf abgeleisteten Dienstjahren als Verwaltungsbeamter. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es zur dienstbedingten, unverschuldeten Beschädigung gekommen ist. Hier gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt.

Wichtige Versicherungen für den Ruhestand

  • zuverlässige Altersvorsorge
  • beihilfekonforme private Krankenversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie uns an. Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sind gern für Sie, Ihre Fragen, Probleme und Wünsche da.

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