Der Vorbereitungsdienst
Das Studium wird auch als Vorbereitungsdienst bezeichnet. Ähnlich einer Traineeausbildung erhalten Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Hierbei sollen Sie als zukünftiger Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter umfassend auf die späteren Herausforderungen Ihres Dienstes vorbereitet werden. Bereits während des Vorbereitungsdienstes werden Sie mit Themen Ihres späteren Dienstlebens vertraut gemacht. So kümmern Sie sich um die Leitung eines Außenbezirkes oder Bauhofes. Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie in einem Amt für Wasserstraßen oder Schifffahrt tätig werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Für das Studium müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes haben. Zudem müssen Sie frei von Vorstrafen und Schulden sein. Außerdem ist es wichtig, dass Sie geltende Mindest- und Höchstaltersgrenzen einhalten. Körperliche und mentale Fitness ist ebenfalls wichtig. Diesbezüglich müssen Sie eine amtsärztliche Untersuchung durchführen lassen. Auch fachlich Voraussetzungen sind zu erfüllen. So müssen Sie einen universitären Abschluss in einem einschlägigen Fach vorweisen können. Hierbei ist an Bautechnik oder Bauingenieurwesen zu denken.
Das Studium
Das Studium setzt auf eine effektive Kombination aus Theorie und Praxis. Neben verschiedenen Veranstaltungen in Form von Vorlesungen, Seminaren und Übungen, die der Vermittlung von wichtigem Wissen dienen, lernen Sie im Rahmen von Praktika Ihren späteren Dienst bereits während des Studiums kennen. So werden Sie bei Berufseinstieg nicht ins kalte Wasser geworfen.
Während Ihrer Studienzeit sind Sie Beamter auf Widerruf. Auch wenn Sie sich erst im Vorbereitungsdienst befinden, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie sich bereits in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis befinden. Hiermit gehen gegenseitige Rechten und Pflichten einher. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben die passenden Versicherungslösungen für Sie im Angebot.
Die Abschlussprüfung
Sobald Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, wartet die Laufbahnprüfung auf Sie. Erst wenn Sie diese bestanden haben, sind Sie in den Augen der Prüfungskommission geeignet für den Dienstantritt als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter. Wer die Prüfung jedoch nicht besteht, hat eine weitere Chance die Prüfung abzulegen. Mit dem endgültigen Nichtbestehen werden Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen.
Wer die Prüfung jedoch erfolgreich besteht, der wird zum Beamten auf Probe ernannt. Nun beginnt eine maximal fünf Jahre andauernde Probezeit, in der Sie Ihrem Dienstherrn unter Beweis stellen müssen, dass Sie den Dienst als Wasserverwaltungsbeamter und Schifffahrtsverwaltungsbeamter effektiv leisten können und eine Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit sinnvoll ist.
Der Berufsstart
Nachdem Sie den Vorbereitungsdienst erfolgreich hinter sich gebracht haben, werden Sie vom Beamten auf Widerruf zum Beamten auf Probe ernannt. Nun sind Sie Träger der Amtsbezeichnung „technischer Regierungsinspektor“. Zunächst verbleiben Sie in der Besoldungsgruppe A10. Die Zeit, die Sie in einem vorherigen Dienst abgeleistet haben, können Sie sich anrechnen lassen, um für einen schnellen Aufstieg innerhalb der Besoldungsgruppe zu sorgen.
Je länger die Dienstzeit ist, die Sie nachweisen können, umso höher ist Ihre Stufe innerhalb der Besoldungsgruppe. Dies ermöglicht Ihnen höhere Bezüge. Sie können sich jedoch keine Ausbildungszeiten anrechnen lassen. Die Höhe der Beträge können Sie der Bundesbesoldungsordnung entnehmen. Im gehobenen Dienst können Sie bis in die Besoldungsgruppe A13 aufsteigen. Wie schnell der Aufstieg Ihnen gelingt, hängt vor allem von persönlichen Faktoren wie Eignung, Leistung und Befähigung ab.