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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Private und Gesetzliche
Krankenkasse im Vergleich

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Detaillierte Informationen

Die gesetzliche Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Anders als Angestellte, die keine entsprechende Einkommensgrenze überschreiten, besteht für Verwaltungsbeamte keine Pflicht zum Beitritt in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie haben vielmehr eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung anstrebt oder beibehalten möchte, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein.
 
Als Verwaltungsbeamter verlieren Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe. Die anfallenden Gesundheitskosten werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen. Allerdings müssen Sie anders als klassische Arbeitnehmer auf eine Unterstützung Ihres Dienstherrn verzichten, wenn es um die Bezahlung der Versicherungsbeiträge geht. In der Regel sind Arbeitgeber dazu verpflichtet die Versicherungsbeiträge zur Hälfte zu übernehmen. Dies gilt für Dienstherrn nicht. Hieraus folgt, dass Verwaltungsbeamte, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, damit leben müssen die Versicherungsbeiträge in Höhe von etwa 15% Ihres Gehaltes vollumfänglich tragen zu müssen.
 
Selbstverständlich ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung in Anbetracht der Nachteile einer gesetzlichen Krankenversicherung sehr attraktiv. Allerdings sollten sich interessierte Verwaltungsbeamte bewusst sein, dass ein Wechsel in die private Krankenversicherung nur schwer rückgängig zu machen ist. Ein Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung kann mit Hindernissen verbunden oder gar unmöglich sein.
 
Allerdings können Sie aufatmen: Auch wenn Sie aus Ihrem Dienst entlassen werden sollten, sind Sie in der privaten Krankenversicherung passend abgesichert. Sollten Sie die Beiträge nicht mehr aus eigener Kraft stemmen können und ist ein Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr möglich, erhalten Sie beispielsweise Unterstützung vom Jobcenter. Dieses übernimmt dann Ihre Versicherungsbeiträge. Aus diesem Grund sollten die Risiken eines Wechsels nicht zu hoch eingeschätzt werden.
 
Ein Blick auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung macht den größten Unterschied zur privaten Krankenversicherung deutlich. Bei dem Versicherungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich mehr oder weniger um den kleinsten gemeinsamen Nenner, den der Gesetzgeber bilden musste. Hier wird von den Versicherungsnehmern eine große Kompromissbereitschaft gefordert. Sie dürfen die Leistungen nicht an Ihre Bedürfnisse ausrichten und müssen sich mit Leistungen zufriedengeben, die Sie eigentlich nicht benötigen. Andere Leistungen wiederum, die für Sie interessant sein könnten, sind nicht möglich.
 
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben nur eine Möglichkeit ihren Versicherungsschutz an ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Private Zusatzversicherungen können vor allem im Bereich der Zahnmedizin für umfangreiche Leistungserweiterungen sorgen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam beraten Sie gern persönlich zu dem Thema.

Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

Aufgrund der vielen Vorteile, die eine beihilfekonforme private Krankenversicherung bietet, entscheidet sich die Vielzahl der Verwaltungsbeamten für eine private Krankenversicherung. Die Gründe dafür sind schnell gefunden. Einer der wichtigsten Gründe ist sicherlich der, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung der Anspruch auf Beihilfe bestehen bleibt. Dies ist wichtig. Schließlich ist der Beihilfeanspruch ein Alleinstellungsmerkmal der Beamten, um welches diese von klassischen Arbeitnehmern beneidet werden. Hier übernimmt der Dienstherr anteilig die erstattungsfähigen Aufwendungen, die in Ihre Gesundheit fließen.
 
In der Regel stehen Ihnen 50% Beihilfe zu. Wer mehr als ein Kind hat, dem stehen 70% Beihilfe zu. Den Kindern selbst steht ein Beihilfesatz in Höhe von 80% zu. Auch im Ruhestand bleiben Sie beihilfeberechtigt, wenn Sie eine private Krankenversicherung haben. Hier beträgt der Beihilfesatz 70%.
 
Die Kosten, die nicht von Ihrer Beihilfe getragen werden, reichen Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung findet die Tilgung der Kosten nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung statt. Sie müssen zunächst in Vorkasse treten. Die entsprechenden Belege und Rechnungen reichen Sie anschließend bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung ein. Diese erstatten Ihnen die erstattungsfähigen Kosten.
 
Im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam erklären Ihnen unsere Experten gern im Detail, wie Sie Gesundheitskosten ersetzen lassen können. Vor Ort stellen wir Ihnen außerdem die umfangreichen Leistungen der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV vor.
 
Die Berechnung Ihrer Versicherungsbeiträge findet bei der privaten Krankenversicherung anders statt als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag pauschal an Ihrem Einkommen bemessen. Welche Leistungen Sie im Endeffekt tatsächlich benötigen, spielt keine Rolle. Bei der privaten Krankenversicherung wird Ihr Beitrag an Ihren individuellen Eigenschaften bemessen. Hierzu zählen beispielsweise Ihr Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Ihre Dienstart und der von Ihnen gewählte Leistungsumfang.
 
Vor allem die umfangreichen Leistungen der privaten Krankenversicherung wissen zu überzeugen. So können Sie ohne Zusatzversicherung attraktive Leistungen in Ihren persönlichen Leistungskatalog aufnehmen. Hierzu zählen Leistungen wie Chefarztbetreuung, Unterbringung in einem Einbettzimmer und ein Krankentagegeld. Doch auch ohne zusätzliche Leistungen in Ihrem Versicherungsvertrag können Sie von allgemeinen Vorteilen profitieren. Hierzu zählt eine kürzere Wartezeit in der Arztpraxis. Auch bei der Vergabe von Arztterminen werden Sie bevorzugt behandelt. Ärztliche Behandlungen sind über den ärztlichen Honorarsatz hinaus möglich.

Die Beantragung der Beihilfe

Die Ihnen zustehende Beihilfe beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Hierfür müssen Sie jedoch einen validen Nachweis der Kosten erbringen, die Sie für ihre Gesundheit aufgewendet haben. Selbstverständlich können diese nur dann erstattet werden, wenn sie auch tatsächlich erstattungsfähig sind. Von Erstattungsfähigkeit wird dann gesprochen, wenn der behandelnde Arzt die Behandlung als notwendig ansieht.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Sie haben persönliche Fragen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung? Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sind gern für Ihre Anliegen und Fragen da.

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