DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Unfallversicherung

Unfallversicherung

Warum eine Unfallversicherung?

Jährlich verletzen sich in Deutschland über fünf Millionen Menschen bei einem Unfall in der Freizeit und über eine Million während der Arbeitszeit. Arbeits- und Wegeunfälle werden durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Die Unfälle im Haushalt oder beim Sport werden jedoch von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfasst und müssen privat abgesichert werden.

Wo bei Arbeitnehmern die gesetzliche Unfallversicherung gilt, schließt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn Unfälle von Beamten der Polizei in Verbindung mit ihrer Diensttätigkeit ein. Die Unfallfürsorge greift bei Unfällen:

  • während der Dienstzeit am Dienstort
  • während Dienstreisen
  • bei Nebentätigkeiten, deren Ausübung für Beamte nach den Maßgaben der Rahmengesetze verpflichtend ist

Die Unfallfürsorge nach §§ 30 ff BeamtVG deckt Unfallfolgen ab, welche durch einen Dienstunfall hervorgerufen wurden. Abgesichert werden alle Unfälle, welche sich während der Dienstzeit ereignen. Die Beamtenversorgung beinhaltet auch Unfallfürsorgeleistungen zur Absicherung der Beamten nach einem Dienstunfall.

Leistung im Rahmen der Unfallfürsorge sind:

  • Heilbehandlung
  • Unfallausgleich, Unfallruhegehalt
  • Hinterbliebenenversorgung
  • Erstattung von Sachschäden
  • Pflegeleistungen
  • einmalige Entschädigungsleistungen

Gegen Unfallfolgen können sich Beamte der Polizei mit der Dienstunfähigkeitsversicherung absichern. Unfallfürsorge und Dienstunfähigkeitsversicherung decken unterschiedliche Bereiche ab und ergänzen einander. Während Beamte von der Unfallversicherung in der Regel eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten, abhängig vom Grad der dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung, deckt die Dienstunfähigkeitsversicherung den Einkommensverlust durch monatliche Zahlungen dauerhaft ab, wenn Beamte, Anwärter oder Referendare gesundheitlich bedingt ihren Dienst nicht mehr ausüben können.

Ist ein Dienstunfall so folgenschwer, dass der Beamte der Polizei seinen Dienst nicht mehr leisten kann, erhält er ein Unfallruhegehalt in Höhe von etwa zwei Dritteln, der zuletzt bezogenen Besoldung und wird in den Ruhestand versetzt. Die Versetzung in den Ruhestand ist immer mit finanziellen Einbußen verbunden.

Beamte, die im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit einen Dienstunfall erleiden bzw. nach § 31 Abs 3 Beamtenversorgungsgesetz erkranken, erhalten Geldleistungen. Abhängig von der Schwere des Dienstunfalls. Beamte, die mindestens sechs Monate in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, erhalten zusätzlich zu den Dienstbezügen über die Unfallfürsorge einen Unfallausgleich nach § 35 BeamtVG. Ausschlaggebend ist die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben.

Beamte der Polizei, die nach einem Dienstunfall nicht in den Ruhestand versetzt werden können, erhalten einen Unterhaltsbeitrag solange eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht. Die Höhe dieser Leistung entspricht bei einer vollen Erwerbsunfähigkeit 2/3 der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Bei einer geringeren Einschränkung in der Erwerbsfähigkeit wird der Unterhaltsbeitrag dementsprechend an den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemessen (der Unterhaltsbeitrag entspricht in etwa der Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung).

Unfallfürsorge und Hinterbliebenenversorgung

Was genau ist ein Unfall?

Wichtig ist die Höhe der vereinbarten Versicherungsleistung

Die Versicherungssummen sollten möglichst hoch angesetzt werden. Stiftung Warentest rät beispielsweise: Vollinvalidität mit etwa 500.000 € und eine Invalidität von 50 Prozent mit 100.000 € abzudecken.

Der Bedarf ist jedoch, je nach persönlicher Situation, von Mensch zu Mensch variabel. Klären Sie vor Abschluss der Unfallversicherung:

  • Wie groß ist das finanzielle Loch, das durch Lohnausfall entsteht?
  • Welche laufenden Zahlungen müssen abgedeckt werden?
  • Wie ist die Wohnsituation, werden Umbauten am Haus oder der Wohnung nötig sein?
  • Wie hoch sind die persönlichen Rücklagen?
  • Gibt es weitere Absicherungen?
  • Wäre nach einem Unfall jemand da, der Sie bei alltäglichen Tätigkeiten unterstützen kann? Oder wären Sie auf Assistance-Leistungen, wie Menü-Service oder eine Haushaltshilfe, angewiesen?

Bei einem Dienstunfall sind Beamte der Polizei zweifach abgesichert. Zusätzlich zu den Leistungen der Unfallfürsorge können Sie auf Leistungen der privaten Unfallversicherung bauen, denn aufgrund des doppelten Bezugsrechts haben Sie Anspruch auf Leistungen der Unfallfürsorge sowie auch der privaten Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam.

Vorteile für Dienstanfänger

Beamte der Polizei in Ausbildung oder Probezeit zahlen nur einen reduzierten Beitrag. Sie profitieren von einem Preisvorteil von bis zu 40%. Zusätzlich verzichtet die DBV auf eine Gesundheitsprüfung, wenn Sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Eintritt in den Öffentlichen Dienst Ihre private Unfallversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam abschließen. Damit nehmen wir Rücksicht auf die eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten von Dienstanfängern.

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam?

Mit über 140 Jahren Erfahrung und als Spezialist für die Absicherung im öffentlichen Dienst kennen wir den besonderen Bedarf von Beamten der Polizei ganz genau und haben die darauf zugeschnittenen Versicherungslösungen.

Den Leistungsumfang Ihrer Absicherung können Sie nach Ihrem individuellen Bedarf bei Vertragsabschluss selbst festlegen. Entscheiden Sie, welcher der drei Tarife Ihren Ansprüchen und Ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht wird.

Tarif Kompakt

  • Invaliditätsgrundsumme 50.00 €
  • Leistung bei Vollinvalidität 175.000 €
  • Todesfallleistung 10.000 €
  • Erstklassiges Reha-Management mit umfassender Betreuung
  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Assistance-Leistungen, wie z. B. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
  • Monatliches Kündigungsrecht
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen - Wenn Sie aufgrund eines Unfalls schwere Verletzungen erlitten haben, erhalten Sie eine Sofortleistung
  • Sie sind weltweit und jederzeit abgesichert

Tarif Komfort Extra

  • Leistung bei Invalidität 100.000 €
  • bei Vollinvalidität 350.000 €

Profitieren Sie zusätzlich von den umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten unseres Reha-Managements

Das Reha-Management der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam fördert Ihre medizinische, berufliche, schulische und soziale Rehabilitation. Zu unseren Angeboten gehören beispielsweise psychologische Betreuung nach einem Unfall, Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen, Beratung zu Pflege sowie zu geeigneten Heil- und Hilfsmitteln und vieles mehr.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beantworten Ihnen unsere fachkundigen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Ihre Fragen zu den umfangreichen Leistungen der Unfallversicherung persönlich und ausführlich.

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