stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Pflegebedürftige Personen zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass sie ihr Leben nicht mehr selbständig führen können. Sie benötigen im Alltag und bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe. Wie sehr sie unterstützt werden müssen, fällt ganz unterschiedlich aus. Hier ist eine Einteilung in die Pflegegrade 1 - 5 das Mittel der Wahl, um eine Klassifizierung vornehmen zu können.
 
Es gibt viele Ursachen, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen können. Am häufigsten führt eine Erkrankung zur Pflegebedürftigkeit. Beispielhaft zu nennen seien Schlaganfall und andere allgemeine Erkrankungen. Doch auch ein Unfall oder Folgen schwerer Operationen können einen Menschen pflegebedürftig werden lassen. Auch langwierige körperliche oder psychische Erkrankungen können in einer Pflegebedürftigkeit münden. Lassen Sie sich rund um dieses Thema am besten von unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam beraten.
 
Mit der Pflegebedürftigkeit einer Person gehen selbstverständlich für den Betroffenen selbst, aber auch dessen Angehörigen schwere mentale und körperliche Belastungen einher. Zudem ist Pflege stets mit hohen Kosten verbunden. Hierbei verursacht nicht nur das Pflegen an sich hohe Kosten. Auch anfallende Umbauten, die für Barrierefreiheit sorgen sollen, müssen unter Umstände bezahlt werden. Leider können Pflegebedürftige die vielen Kosten häufig nicht tragen. Hier muss adäquate Absicherung getroffen werden.
 
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt immer weiter an. Grund hierfür ist die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft. Aufgrund immer besser werdender medizinischer Versorgung werden auch die Menschen immer älter. Doch eine steigende Lebenserwartung bringt auch eine steigende Zahl von Pflegebedürftigen mit sich. Alte Menschen vor der hohen finanziellen Belastung einer Pflege zu bewahren, war ein Grund für die Einführung der Pflegepflichtversicherung. Allerdings hat die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ein Problem, das nicht von der Hand gewiesen werden kann. Immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr ältere Menschen die Beiträge zur Pflege mittragen.
 
Zurückzuführen ist dies auf das Solidaritätsprinzip, das auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen ist. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erklären Ihnen gern im Detail die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad

Bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung macht ein Blick auf die jeweiligen Leistungskataloge deutlich, dass deutliche Unterschiede vorhanden sind. Während die gesetzliche Krankenversicherung nur den gesetzlich festgelegten Grundschutz bietet, macht die private Krankenversicherung seinen Versicherungsnehmern einen breitgefächerten Versicherungskatalog möglich.
 
Im Bereich der Pflegepflichtversicherung sind solche Unterschiede nicht festzustellen. Ein Blick auf die Leistungen macht deutlich, dass sich die gesetzliche kaum von der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheidet. Der Pflegebedürftige hat dann einen Anspruch auf die Leistungen, wenn vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt werden. Hierzu gehört beispielsweise, dass die Pflegebedürftigkeit mindestens ein halbes Jahr bestehen muss. Außerdem muss mindestens 90 Minuten am Tag Unterstützung erforderlich sein.
 
Die Pflegebedürftigkeit wird in unterschiedliche Grade eingeteilt. Hiervon gibt es insgesamt fünf. Die Grade dienen der Darstellung von Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung des Pflegebedürftigen. Um einen Pflegegrad ermitteln zu können, wird ein Sachverständiger insgesamt sechs Lebensbereiche des Antragstellers unter die Lupe nehmen. Mit steigendem Pflegegrad, steigt auch der Leistungsanspruch. Durch wen die Pflege an sich durchgeführt wird, entscheidet der Bedürftige selbst.

Die gesetzliche, soziale Pflegepflichtversicherung

Wer als Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Pflegeleistungen beantragt, wendet sich an seine zuständige Krankenkasse. Diese hat beispielsweise mit ihrem medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einen Prüfdienst an der Hand, der Ihre Pflegebedürftigkeit begutachten wird. Sobald dies geschehen ist, wird der entsprechende Gutachter eine Empfehlung an die Krankenversicherung geben. Allerdings steht der Pflegegrad damit noch nicht fest. Es liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse, dem Vorschlag des Gutachters stattzugeben.

Private Pflegepflichtversicherung

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam läuft die Begutachtung etwas anders ab. Wir bedienen uns eines Gutachters der MEDICPROOF GmbH. Dieser untersucht Sie und erstellt ein ausführliches Gutachten über Ihre Pflegebedürftigkeit. Wenn der Gutachter eine Empfehlung bzgl. des Pflegegrades herausgegeben hat, wird sich die Pflegekasse nach dieser richten und Sie dem passenden Pflegegrad zuordnen.

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Eine Pflegezusatzversicherung ist sowohl für die gesetzliche als auch für private Pflegepflichtversicherung eine effektive Leistungserweiterung. Schließlich hinterlässt auch eine Pflegepflichtversicherung unter Umständen noch hohe zu deckende Kosten. Es gelten Höchstgrenzen bei der Pflege, deren Überschreitung dazu führen, dass Sie für die Differenz aufkommen müssen. Dies kann nicht nur für Sie belastend werden. Wenn die Kosten einmal die Höchstgrenzen überschreiten, kann es auch dazu kommen, dass Ihre Liebsten für die Kosten Ihrer Pflege aufkommen müssen. Dank der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie sich und Ihre Liebsten vor einer finanziellen Misere in Folge der Pflegekosten bewahren.
 
Wir bieten Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherung an. So haben Sie die Wahl zwischen der Pflegerentenversicherung, Pflegekostenversicherung und Pflegetagegeldversicherung. Im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam ist sogar eine staatliche Förderung möglich. Hierfür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Versicherter zahlt monatlich mindestens 10 € in die Pflegekasse ein
  • Pflegezusatzversicherung sichert alle Pflegegrade ab
  • Eine Gesundheitsprüfung, ein Leistungsausschluss und Risikozuschläge sind nicht erlaubt
  • Einen Anspruch auf eine staatliche Unterstützung haben alle Feuerwehrbeamte, die volljährig und pflegepflichtversichert sind und noch keine Pflegeleistungen erhalten
  • Das Versicherungsunternehmen ist dazu verpflichtet alle Personen aufzunehmen, die Anspruch auf staatliche Zulagen haben
banner_facebook.jpg
banner_youtube.jpg

Sie sind herzlich eingeladen

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gibt Ihnen vor Ort gern detaillierte Informationen rund um die Pflegepflichtversicherung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Feuerwehrbeamte.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
Termin vereinbaren 0331 64751772 0331 64751770 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen