Pflegepflichtversicherung
In Deutschland gilt nicht nur eine Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung. Darüber hinaus besteht seit 1995 die Pflicht, eine Pflegeversicherung zu haben. Dasselbe gilt auch für Feuerwehrbeamte. Hierbei ist es irrelevant, ob der Feuerwehrbeamte Heilfürsorge oder Beihilfe bezieht. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Kosten, die aus Pflegebedürftigkeit resultieren, abzudecken. Dabei ist das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht nur für ältere Menschen relevant. Jeder unvorhersehbare Unfall kann auch junge Menschen in einen pflegebedürftigen Zustand versetzen.
Doch wann ist ein Mensch pflegebedürftig. Per Definition sind Personen pflegebedürftig, wenn sie gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Als pflegebedürftig gelten auch Personen, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig bewältigen können.
Pflegebedürftige Personen zeichnen sich in erster Linie dadurch aus, dass sie ihr Leben nicht mehr selbständig führen können. Sie benötigen im Alltag und bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe. Wie sehr sie unterstützt werden müssen, fällt ganz unterschiedlich aus. Hier ist eine Einteilung in die Pflegegrade 1 - 5 das Mittel der Wahl, um eine Klassifizierung vornehmen zu können.
Es gibt viele Ursachen, die zu einer Pflegebedürftigkeit führen können. Am häufigsten führt eine Erkrankung zur Pflegebedürftigkeit. Beispielhaft zu nennen seien Schlaganfall und andere allgemeine Erkrankungen. Doch auch ein Unfall oder Folgen schwerer Operationen können einen Menschen pflegebedürftig werden lassen. Auch langwierige körperliche oder psychische Erkrankungen können in einer Pflegebedürftigkeit münden. Lassen Sie sich rund um dieses Thema am besten von unseren Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam beraten.
Mit der Pflegebedürftigkeit einer Person gehen selbstverständlich für den Betroffenen selbst, aber auch dessen Angehörigen schwere mentale und körperliche Belastungen einher. Zudem ist Pflege stets mit hohen Kosten verbunden. Hierbei verursacht nicht nur das Pflegen an sich hohe Kosten. Auch anfallende Umbauten, die für Barrierefreiheit sorgen sollen, müssen unter Umstände bezahlt werden. Leider können Pflegebedürftige die vielen Kosten häufig nicht tragen. Hier muss adäquate Absicherung getroffen werden.
Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt immer weiter an. Grund hierfür ist die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft. Aufgrund immer besser werdender medizinischer Versorgung werden auch die Menschen immer älter. Doch eine steigende Lebenserwartung bringt auch eine steigende Zahl von Pflegebedürftigen mit sich. Alte Menschen vor der hohen finanziellen Belastung einer Pflege zu bewahren, war ein Grund für die Einführung der Pflegepflichtversicherung. Allerdings hat die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ein Problem, das nicht von der Hand gewiesen werden kann. Immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr ältere Menschen die Beiträge zur Pflege mittragen.
Zurückzuführen ist dies auf das Solidaritätsprinzip, das auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zu sehen ist. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erklären Ihnen gern im Detail die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Sie sind herzlich eingeladen
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam gibt Ihnen vor Ort gern detaillierte Informationen rund um die Pflegepflichtversicherung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen weitere maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Feuerwehrbeamte.
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
09:00 bis 18:00
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