stage-background.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beamte auf Probe

Beamte auf Probe

Als Feuerwehrbeamter leisten Sie Ihren Dienst bei einer Dienststelle der Feuerwehr, einer Berufsfeuerwehr oder der Bundeswehr. Derzeit arbeiten etwa 28.000 Feuerwehrbeamte in einer Berufsfeuerwehr. Ihr Dienst als Feuerwehrbeamter ist in der Gesellschaft hoch angesehen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Es wird Ihnen Respekt dafür gezollt, dass Sie tagtäglich hohe Risiken auf sich nehmen, um anderen zu helfen. Sie retten Mensch und Tier, aber auch hohe Sachwerte vor drohenden Schäden.
 
Doch der Beruf hat auch seine Schattenseiten. Den hohen Risiken sollte mit passenden Versicherungslösungen vorgebeugt werden. Schließlich können die finanziellen Folgen für Feuerwehrbeamte verheerend sein. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam sorgen mit den optimalen Versicherungslösungen für eine Absicherung vor den finanziellen Folgen.

Die Probezeit beginnt

Mit der Ernennung zum Beamten auf Probe kommen Sie Ihrem Ziel des Beamtendasein auf Lebenszeit ein großes Stück näher. Sobald sich Ihre Ausbildung dem Ende nähert, beginnt die Vorbereitung auf die Laufbahnprüfung. Hier müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie für den Einsatz als Feuerwehrbeamter geeignet sind. Haben Sie die Prüfung erfolgreich bestanden, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Es wird Ihnen eine Ernennungsurkunde überreicht, die als Grundlage des neuen Beamtenverhältnisses gilt.
 
In dieser maximal fünf Jahre andauernden Probezeit müssen Sie Ihrem Dienstherrn beweisen, dass Sie dafür geeignet sind, den Rest Ihres Lebens als Feuerwehrbeamter zu arbeiten. Wer seinen Dienstherrn in dieser Zeit positiv von sich überzeugen kann, wird zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
 
Als Feuerwehrbeamter auf Probe ähnelt Ihr Dienst dem eines Beamten auf Lebenszeit. Sie haben fast die gleichen Rechte und Pflichten. Ausnahmen bilden lediglich der schwächere Kündigungsschutz und das fehlende bedingungslose Ruhegehalt. Dieses steht Ihnen nur dann zu, wenn die Ursache für die Dienstunfähigkeit während Ihrer Dienstausübung gesetzt wurde.
 
Doch Ihr Dienstherr hat trotzdem umfangreiche Fürsorgepflichten gegenüber Ihnen zu erfüllen. So zahlt er Ihnen monatliche Bezüge, deren Höhe sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz richtet. Doch Sie haben auch andere Rechte. So muss Ihr Dienstherr Umzugskosten, Unterstützung, Versorgung und Krankenfürsorge leisten.

Die optimalen Versicherungen für Feuerwehrbeamte auf Probe

Seit nunmehr über 140 Jahren sorgt die DBV für die optimalen Versicherungslösungen für den öffentlichen Dienst. Diese jahrelange Erfahrung brachte ein Höchstmaß an Expertise ein. Nicht ohne Grund gelten wir mittlerweile als TOP-Versicherer für den öffentlichen Dienst. Wir wissen worauf es bei den maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen für Beamte im Allgemeinen und Feuerwehrbeamte auf Probe im Besonderen ankommt. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Gesprächs mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam werden wir die passenden Lösungen für Sie finden.

Heilfürsorge

Ihr Dienstherr hat einer umfangreichen Pflicht zur Krankenfürsorge nachzukommen. Wie er dieser Pflicht nachkommt, ist ihm überlassen. Zur Auswahl stehen Ihm dabei die Beihilfe und die Heilfürsorge. In der Regel erhalten Beamtenberufe, die mit einem hohen Risiko verbunden sind, Heilfürsorge. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Da eine private Krankenversicherung in der Regel hohe Risikozuschläge haben kann, sind die Beiträge den Beamten nicht zuzumuten.
 
Aufgrund des tagtäglichen Risikos von Feuerwehrbeamten auf Probe, erhalten viele von ihnen Heilfürsorge. Anders als bei der Beihilfe wird dabei nicht nur ein Teil der erstattungsfähigen Kosten von Ihrem Dienstherrn ersetzt. Bei der Heilfürsorge erhalten Sie Ihre Behandlungs- und Gesundheitskosten vollumfänglich ersetzt. So müssen Sie keine Restkosten absichern. Der Leistungsumfang ist dabei mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Mithin erhalten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz. Sollten Sie diesen erweitern wollen, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam attraktive private Zusatzversicherungen.
 
Ihr Anspruch auf Heilfürsorge kann aus unterschiedlichen Gründen wegfallen und sich in einen Anspruch auf Beihilfe umwandeln. Typische Gründe hierfür sind der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsdienstes, ein Wechsel zu einer weniger risikoreichen Dienstausübung und der Eintritt in den Ruhestand. Spätestens dann müssen Sie über eine Restkostenversicherung nachdenken. Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie sich frühzeitig eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.

Beihilfe

Das Pendant zur Heilfürsorge ist die Beihilfe. Hier übernimmt Ihr Dienstherr nur einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Die Mindesthöhe der Beihilfe beträgt 50%. Wer mehr als ein Kind hat, hat einen Anspruch auf 70%. Einen Anspruch auf 70% Beihilfe haben Sie auch im Ruhestand. Seit dem 1. Januar 2019 besteht für beihilfeberechtigte Personen die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

Wir empfehlen beihilfeberechtigten Beamten auf Probe den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Hierfür sprechen viele Argumente. So profitieren Sie als Mitglied der privaten Krankenversicherung von einem umfangreichen Leistungskatalog und behalten Ihren Anspruch auf Beihilfe. In der gesetzlichen Krankenversicherung wiederum erhalten Sie lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Grundschutz und verlieren Ihren Anspruch auf Beihilfe. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam ist die optimale Versicherung für beihilfeberechtigte Beamte auf Probe.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sie müssen sich als Beamter auf Probe vor Augen führen, dass Ihnen im Gegensatz zu Beamten auf Lebenszeit kein bedingungsloses Ruhegehalt zusteht, wenn Sie dienstunfähig werden. Nur wenn es während Ihrer Dienstausübung zur Dienstunfähigkeit gekommen ist, steht Ihnen ein Ruhegehalt zu. Mithilfe der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam können Sie sich vor der drohenden finanziellen Misere absichern.

Dienstanfänger-Police

Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erhalten Sie ein maßgeschneidertes Versicherungspaket für Beamtenanwärter. Beamte auf Probe erhalten hierbei ein attraktives Kombi-Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorgeprodukt.

Diensthaftpflichtversicherung

Sie müssen als Feuerwehrbeamter zwangsläufig in die Rechte von Dritten eingreifen. Sollten Sie als Beamter auf Probe einen Schaden verursacht haben, haftet dabei primär Ihr Dienstherr. Allerdings kann Sie Ihr Dienstherr im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht haben. Mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie zuverlässig abgewehrt. Berechtigte Ansprüche werden wiederum von uns reguliert.

Altersvorsorge

Denken Sie heute schon an morgen. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben für jeden das passende Altersvorsorgeprodukt im Angebot.

banner_facebook.jpg
banner_youtube.jpg

Fordern Sie individuelle Beratung an

Vereinbaren Sie einen Termin mit der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam, um sich optimal als Beamter auf Probe abzusichern.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
Termin vereinbaren 0331 64751772 0331 64751770 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 18:00
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen