Anwartschaftsversicherung

Krankenversicherung für Beamte der Polizei in Brandenburg

Heilfürsorge

Beamte der Polizei haben gegen Ihren Dienstherrn einen Anspruch auf Krankenfürsorge. Dies kann in Form der Heilfürsorge oder der Beihilfe geschehen. In der Regel steht den Beamtenanwärtern während ihrer Ausbildung standardmäßig die Heilfürsorge zu. Je nachdem welcher Tätigkeit der Beamte nach Ernennung zum Beamten auf Probe nachgeht und welchen Dienstherrn er hat, behält er den Anspruch auf Heilfürsorge auch über den Ausbildungsabschluss hinaus. Dieser Anspruch kann bis zum Versetzen in den Ruhestand Bestand haben.
 
Während der Beamte der Polizei Heilfürsorge bezieht, ist er nicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Der Grund dafür liegt ganz klar auf der Hand. Da die Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollumfänglich abdeckt, bleiben keinerlei Kosten übrig, die der Beamte der Polizei abdecken muss. Allerdings wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit dem Ruhestand in einen Beihilfeanspruch um. Hier entsteht eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung.

Beihilfe

Im Rahmen der Beihilfe werden die erstattungsfähigen Gesundheitskosten des Beamten der Polizei nur zu einem gewissen Anteil abgedeckt. Das Minimum liegt hier bei 50%. Wer mehr als ein Kind hat, hat Anspruch auf 70%. Die Kinder des Beamten der Polizei haben wiederum Anspruch auf 80%. Einen Anspruch auf 70% Beihilfe haben auch im Ruhestand befindliche Beamte.
 
Die Kosten, die nicht von der Beihilfe übernommen werden, können für den Beamten zu einer finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund gilt seit dem 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hierbei besteht eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Damit Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe behalten und von einem umfangreichen Leistungskatalog profitieren können, raten wir Ihnen zum Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam.
 
Bei einigen Beamten der Polizei kann es dazu kommen, dass Sie erst mit Eintritt in den Ruhestand eine Restkostenversicherung abschließen müssen. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters und des angeschlagenen Gesundheitszustandes kann dies mit hohen Kosten einhergehen. Mithilfe der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam haben wir die passende Lösung für Sie entwickelt.

Gründe für Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfeberechtigung

Alle Beamte der Polizei verlieren früher oder später ihren Anspruch auf die Heilfürsorge und werden beihilfeberechtigt. Hierfür kann es neben dem Eintritt in den Ruhestand weitere Gründe geben. Der frühestmögliche Zeitpunkt für einen Übergang von Heilfürsorge zu Beihilfe kann das Ausbildungsende sein. Viele Beamte der Polizei erhalten während ihrer Ausbildung Heilfürsorge und verlieren selbigen Anspruch mit Ausbildungsende.
 
Ein weiteres denkbares Szenario ist der Wechsel vom Außendienst in den Innendienst. Die Heilfürsorge besteht, weil Beamte der Polizei im Außendienst einer risikoreichen Tätigkeit nachgehen. Aufgrund anfallender Risikozuschläge wäre eine Restkostenversicherung unzumutbar für die Beamten.

Unterschied zwischen kleiner und großer Anwartschaft

Im Rahmen der Anwartschaftsversicherung haben Sie die Wahl zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung . Hierbei gilt generell, dass bei der späteren Umwandlung der Anwartschaftsversicherung in die private Krankenversicherung Ihr ursprüngliches Eintrittsalter für die Beitragsberechnung maßgeblich ist. Eine erneute Risikoprüfung findet dabei nicht statt. Sollte es zum Leistungsfall kommen, besteht keine Wartezeit, da die Dauer der Anwartschaftsversicherung angerechnet wird. Ein Leistungsanspruch besteht während der Anwartschaftsversicherung nicht, da es sich hierbei um keine separate Krankenversicherung handelt.

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam sorgt dafür, dass Ihr Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Anwartschaftsversicherung festgehalten wird. Dieser wird bei der späteren Beitragsberechnung Ihrer privaten Krankenversicherung maßgeblich. Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn Sie lediglich einen absehbaren Zeitraum bis zum Eintritt in die private Krankenversicherung überbrücken müssen. Vor allem Beamtenanwärtern, die während ihrer Ausbildung Heilfürsorge beziehen und nach Abschluss der Ausbildung beihilfeberechtigt werden, ist die kleine Anwartschaftsversicherung ans Herz zu legen. Schließlich spielt das leicht höhere Alter bei der Beitragsberechnung keine große Rolle.
 
Sollte sich nach Ausbildungsabschluss herausstellen, dass Sie weiterhin Heilfürsorge beziehen werden, ist eine Umwandlung der kleinen Anwartschaftsversicherung in eine große Anwartschaftsversicherung möglich. Eine erneute Gesundheitsprüfung findet dabei nicht statt. Der Grund für die vergleichsweise geringen Kosten der kleinen Anwartschaftsversicherung ist die Tatsache, dass keine Altersrückstellungen gebildet werden müssen. Lediglich die Verwaltungskosten müssen durch Ihre Beiträge abgedeckt werden.

Große Anwartschaftsversicherung

Wenn Sie älter werden, steigen selbstverständlich auch die Kosten für Ihre Gesundheit. Dies umfasst nicht nur ärztliche Behandlungen, sondern auch Medikamente. Um diese Kosten abzudecken, werden bei der großen Anwartschaftsversicherung Altersrückstellungen gebildet. Dies ermöglicht den geringen Beitrag, den Sie bei Vorliegen einer großen Anwartschaftsversicherung für Ihre private Krankenversicherung entrichten müssen.
 
Die Beamten der Polizei, die während ihres aktiven Dienstes heilfürsorgeberechtigt sind und voraussichtlich erst mit Eintritt in den Ruhestand Beihilfe beziehen, sollten sich für eine große Anwartschaftsversicherung entscheiden. Hier wird, anders als bei der kleinen Anwartschaftsversicherung, nicht nur Ihr Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Eintrittsalter festgehalten. Die im Vergleich zur kleinen Anwartschaftsversicherung höheren Beiträge sorgen dafür, dass erforderliche Altersrückstellung angehäuft werden können.
 
Hieraus folgt, dass Sie bereits während Ihrer Ausbildung für den Einstieg in die private Krankenversicherung im Alter vorsorgen können. Trotz Ihres hohen Alters zahlen Sie dann nur so viel wie ein junger, gesunder Versicherungsnehmer. Sollte Sie zwischenzeitlich eine Erkrankung ereilt haben, die Ihren Gesundheitszustand angeschlagen hat, spielt dies für die Beitragsberechnung keine Rolle.
 
Sichern Sie sich mit der Anwartschaftsversicherung eine frühzeitige Vorsorge für Ihren Ruhestand! Bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam zeigen wir Ihnen gern die Details der leistungsstarken Anwartschaftsversicherung für Beamte der Polizei auf.

Pflegepflichtversicherung

Wie bei der Krankenversicherung ist auch im Rahmen der Pflegeversicherung eine Anwartschaft möglich. Diese kann für maximal fünf Jahre abgeschlossen werden. Sollte einem entsprechenden Antrag stattgegeben werden, ist auch eine Verlängerung der Versicherungsdauer möglich.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam ermöglicht Beamten der Polizei schon frühzeitig vorzusorgen, um zu einem späteren Zeitpunkt, beispielsweise im Alter, eine angemessene Versorgung zu den bestmöglichen Konditionen zu erhalten.

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