Arbeitsrechtliche Differenzen
Sollten Sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten wollen, richtet sich die Klage nicht gegen Ihren Vorgesetzten oder Geschäftsführer. Sie gehen vielmehr unmittelbar gegen Ihren Dienstherrn in Form des Bundeslandes oder des gesamten Staates vor. Die Gründe dafür liegen ganz klar auf der Hand. Da Rechtsstreitigkeiten viel Zeit in Anspruch nehmen, soll der parallel dazu ablaufende Dienst nicht beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund wird auf Anonymität gesetzt.
Die meisten arbeitsrechtlichen Anklagen gegen Dienstherrn finden in Form der Anfechtungsklage statt. Diese richtet sich gegen eine Maßnahme des Dienstherrn, von der der Feuerwehrbeamte unmittelbar betroffen ist. Klassisches Beispiel ist eine Versetzung. Ist die Anfechtungsklage erfolgreich, wird der betreffende Verwaltungsakt des Dienstherrn aufgehoben.
Im Gegensatz zur Anfechtungsklage steht die Verpflichtungsklage. Hier richtet sich die Klage des Feuerwehrbeamten darauf, dass der Dienstherr es unterlassen hat, einen erforderlichen Verwaltungsakt zu erlassen. Ziel der Klage ist die Genehmigung, Erlaubnis oder Zulassung für einen Antrag zu erhalten. Weiterhin gibt es noch die Feststellungsklage und Leistungsklage.
Egal welchen Klageweg Sie einschlagen, unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam haben mit der Rechtsschutzversicherung der ROLAND die optimale Absicherung im Falle einer Rechtsstreitigkeit.
Die Vorgehensweise
Sollten Sie feststellen, dass das Vorgehen Ihres Dienstherrn Sie nicht zufrieden stellt, ist es Ihre Pflicht als Feuerwehrbeamter zunächst einen vorgeschriebenen Dienstweg zu gehen. Dies gebühren die geltenden Treuepflichten von Beamten. Schritt eins ist dabei das Einlegen eines Widerspruchs. In Folge des Widerspruchs wird die zuständige Behörde prüfen, ob dieser rechtens ist. Sollte dies in den Augen der Behörde nicht der Fall sein, wird sie den Widerspruch zurückweisen. Ist dies der Fall, können Sie binnen eines Monats beim zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Fazit
Obwohl Sie als Feuerwehrbeamter in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen, sind auch Sie nicht vor Rechtsstreitigkeiten bewahrt. Dabei spielt es selten eine Rolle, ob Sie verschuldet oder unverschuldet vor Gericht auftreten müssen. Die Kosten sind immer hoch. Wichtig ist, dass Sie eine starke anwaltliche Unterstützung an Ihrer Seite haben. Schließlich ist ein Rechtsbeistand vor Gericht das A und O. Auch außerhalb der gerichtlichen Räume nimmt Ihnen ein kompetenter Anwalt viele leidliche Aufgaben ab.