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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfe im Detail

Bemessungssätze der Beihilfe

Es gibt unterschiedliche Faktoren, die sich auf Ihren Beihilfeanspruch auswirken können. So erhalten Sie als Beamter ohne besondere Faktoren einen Beihilfesatz von 50%. Sollten Sie mehr als ein Kind haben, steigt der Anspruch auf 70%. Die Kinder des Beamten selbst erhalten einen Beihilfesatz von 80%. Auch Ihr Ehepartner kann beihilfeberechtigt sein. Sollte er kein sozialsteuerpflichtiges Einkommen vorweisen können, hat er einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Ein Beihilfesatz von 70% steht auch Beamten im Ruhestand zu.

Beihilfe und Erstattungen

Im Rahmen der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr an Gesundheitskosten. Insbesondere übernimmt er erstattungsfähige Kosten für Krankheit, Pflege, Geburt und Todesfall. Auch Kosten für Maßnahmen, die dazu dienen, Krankheiten frühzeitig zu erkennen, werden anteilig übernommen. Hierzu zählen auch bestimmte Schutzimpfungen.
 
Allerdings werden nicht alle Kosten übernommen. Lediglich erstattungsfähige Kosten übernimmt Ihre Beihilfe. Ob und welche Aufwendungen für notwendig erachtet werden und der akzeptierten Angemessenheit entsprechen, liegt im Ermessen Ihrer Beihilfestelle. Hier ist es möglich, dass starke Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gelten. Doch es gibt einige grundlegende Kosten, die in der Regel erstattet werden. Hierzu zählen beispielsweise Kosten von ambulanten Behandlungen durch Ärzte und Zahnärzte. Doch auch Behandlungen durch Heilpraktiker oder Psychotherapeuten werden üblicherweise anteilig übernommen. Darüber hinaus werden Kosten für Arzneimittel und Verbandmittel übernommen. Auch stationäre Leistungen im Krankenhaus oder Leistungen in der häuslichen Krankenpflege werden abgedeckt. Sollten Sie auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch nehmen, werden Fahrtkosten und Kosten für die Unterkunft übernommen.

Pflicht zur Restkostenversicherung bei der Beihilfe

Seit dem 1. Januar 2019 besteht für beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Die Gründe hierfür liegen klar auf der Hand. Schließlich ersetzt die Beihilfe Gesundheitskosten nur zu einem bestimmten Teil. Damit beihilfeberechtigte Beamte von den hohen Restkosten nicht erdrückt werden, müssen sie sich mithilfe einer adäquaten Versicherung absichern.
 
Anders als Angestellte haben Sie als beihilfeberechtigter Beamter eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Allerdings sollte die Wahl der passenden Restkostenversicherung wohl überlegt sein.
 
Eine gesetzliche Krankenversicherung hat den Nachteil, dass Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe verlieren. Überdies erhalten Sie lediglich den schwachen gesetzlich festgelegten Grundschutz.
 
In einer privaten Krankenversicherung wiederum behalten Sie Ihren Beihilfeanspruch und profitieren von einem umfangreichen Leistungskatalog. Wir empfehlen Ihnen die leistungsstarke beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam. Hier erhalten Sie eine kostengünstige und zuverlässige Restkostenversicherung.

Bemessungsgrenzen der Beihilfe für Ehepartner

Von Ihrem Beihilfeanspruch kann Ihre gesamte Familie profitieren. So erhalten Ihre Kinder bis zu einem bestimmten Lebensjahr bedingungslos Beihilfe. Doch auch Ihr Ehepartner kann einen Anspruch auf Beihilfe haben. Sollte Ihr Ehepartner eine beamtenrechtlich festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten, kann er Beihilfe beziehen. Auch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit darf er nicht nachgehen. Hierbei ist das vorletzte Kalenderjahr ausschlaggebend. Allerdings existieren hier keine bundeseinheitlichen Regelungen. Die Einkommensgrenzen werden in den Ländervorschriften festgelegt und liegen zwischen 18.000€ und 10.000€. Ein Nachweis muss jedes Jahr aufs Neue erbracht werden, damit ein Anspruch auf die Beihilfeleistung besteht.

Erstattung der Beihilfe

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Gesundheitskosten nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung abgerechnet. Werden Sie behandelt, werden die Kosten zunächst Ihnen persönlich in Rechnung gestellt. Holen Sie in einer Apotheke Medikamente ab, müssen Sie die Kosten auch zunächst aus eigener Tasche tragen.
 
Um eine Kostenerstattung von Ihrer Beihilfestelle zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen Antrag einreichen. Dieser umfasst Angaben, die die Art und den Umfang Ihrer Tätigkeit umfassen. Darüber hinaus müssen Sie Auskunft über Ihre Beurlaubungen in den letzten zwölf Monaten geben. Außerdem müssen Sie angeben, bei welcher Krankenversicherung Sie versichert sind. Die angefallenen Kosten müssen Sie detailliert aufführen und vor allem mithilfe von Rechnungen nachweisen. Auch entsprechende Diagnosen des Arztes müssen dem Antrag entnommen werden können.
 
Im Falle von Medikamenten müssen Sie unbedingt darauf achten, dass Sie die sogenannte Pharmazentralnummer angeben. Nur dann kann Ihrem Antrag stattgegeben werden. Diese Nummer dient als Identifikation des Arzneimittels. Den entsprechenden Antrag inklusive der Rechnungen und Quittungen müssen vom beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten bei der Beihilfestelle eingereicht werden. Anschließend werden die erstattungsfähigen Kosten anteilig erstattet. Für die Kostenerstattung durch Ihre Beihilfe sollten Sie unbedingt die geltenden Fristen beachten. Die Frist umfasst in der Regel 12 Monate.

Die Vorteile der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV

Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erhalten Sie die perfekte Restkostenversicherung. Wir bieten Ihnen ein Versicherungskonzept, das sich nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen richtet.
 
Unabhängig von dem von Ihnen festgelegten Leistungskatalog profitieren Sie als Privatpatient von einigen grundlegenden Vorteilen. Hierzu gehört beispielsweise eine kürzere Wartezeit in der Arztpraxis. Darüber hinaus werden Sie in der Regel bei der Terminvergabe bevorzugt behandelt.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Kommen Sie doch für ein unverbindliches Beratungsgespräch in unserer Geschäftsstelle der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam vorbei.

FAQ zur Beihilfe

Im Folgenden haben unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam die wichtigsten Fragen rund um die Beihilfe beantwortet. Sollten Sie tiefergehende Fragen haben, stehen wir ihnen jederzeit auf unseren üblichen Kommunikationswegen zur Verfügung.

Wer hat einen Beihilfeanspruch?

Beihilfe beziehen in der Regel nur Feuerwehrbeamte, die keinen risikoreichen Dienst ausüben. Hierzu zählen vor allem diejenigen, die in der Verwaltung oder dem Innendienst arbeiten. Mithin steht Feuerwehrbeamten mit Anspruch auf Heilfürsorge keine Beihilfe zu. Auch Feuerwehrbeamte, die bei der Restkostenversicherung auf die gesetzliche Krankenversicherung setzen, erhalten keine Beihilfe.

Was sind die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung?

Ein Vergleich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist nur schwer anzustellen. Schließlich handelt es sich hierbei um zwei völlig unterschiedliche Versicherungskonzepte. Die Unterschiede beginnen bereits bei der Beitragsberechnung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung wird Ihre Beitragshöhe anhand Ihres Einkommens ermessen. Dies ist auf das Solidaritätsprinzip zurückzuführen. Obwohl alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung die gleichen Leistungen beziehen, zahlen sie unterschiedlich hohe Beiträge. So tragen die Besserverdiener die Kosten der Geringverdiener mit.
 
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge anhand individueller Faktoren bestimmt. Schließlich fußt die private Krankenversicherung auf dem Individualprinzip. So ist die Beitragshöhe von Ihrem Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängig. Auch Ihr Leistungskatalog, den Sie in Eigenregie bestimmen können, hat Einfluss auf die Beitragshöhe.

Was erstattet die Beihilfe?

Die Beihilfe erstattet Ihnen anteilig erstattungsfähige Kosten, die für Krankheit, Geburt, und Vorsorgeleistungen anfallen. Wie hoch der Beihilfebemessungssatz ausfällt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So stehen beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten in der Regel 50% Beihilfe zu. Sollten Sie mehr als ein Kind haben, stehen Ihnen 70% zu. Ihre Kinder wiederum erhalten 80% Beihilfe. Sollte Ihr Ehepartner die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, stehen ihm oder ihr 70% Beihilfe zu. Als Feuerwehrbeamter im Ruhestand haben Sie einen Anspruch auf 70% Beihilfe.
 
Welche Kosten erstattet werden, hängt davon ab, ob Ihre Beihilfestelle die Kosten für angemessen hält. Allerdings ist dies in der Regel gegeben, wenn Ihr Arzt die Behandlung als angemessen ansieht.

Ändert sich mit Eintritt in den Ruhestand etwas?

Viele Feuerwehrbeamte beziehen während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge. Allerdings wandelt sich der Anspruch auf Heilfürsorge spätestens mit Eintritt in den Ruhestand in einen Beihilfeanspruch um. Hier haben Sie einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Spätestens jetzt müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen, die die Kosten abdeckt, welche nicht von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden. Zum Abschluss einer Restkostenversicherung sind Sie seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet. Hierbei haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Um im Alter von einem umfangreichen Leistungskatalog profitieren zu können, raten wir Ihnen zu einer privaten Krankenversicherung.
 
Allerdings sollten Sie sich vor Augen führen, dass ein später Einstieg in die private Krankenversicherung mit hohen Kosten verbunden ist. Mit der Anwartschaftsversicherung können Sie bereits in jungen Jahren für Ihre Krankenversorgung im Alter vorsorgen. Sie können Ihr Alter und Gesundheitszustand festhalten lassen, um später zu den bestmöglichen Konditionen die private Krankenversicherung einzutreten. Bei einem Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam stellen wir Ihnen gern unsere Anwartschaftsversicherung und unsere beihilfekonforme private Krankenversicherung vor.

Wie lange erhalten Sie für Ihre Kinder Beihilfe?

Kinder von Feuerwehrbeamten erhalten solange Beihilfe, wie Ihnen Kindergeld zusteht. Im Umkehrschluss erhalten Sie ab Geburt Ihres Kindes bis hin zum Vollenden des 25. Lebensjahres Beihilfe.

Bekommt mein Ehepartner auch Beihilfe?

Nicht nur Ihre Kinder haben einen Anspruch auf Beihilfe. Unter Umständen kann auch Ihr Ehepartner Beihilfe beziehen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der festgelegten Einkommensgrenze. Wie hoch die Einkommensgrenze im Einzelnen ist, hängt von den beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes ab. Hier sind große Unterschiede möglich. So schwanken die Einkommensgrenzen zwischen 10.000€ und 18.000€. Neben der Einkommensgrenze darf der Ehepartner außerdem keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Hier sind monatliche Nachweise verpflichtend.
 
Die Höhe der Beihilfe liegt in der Regel bei 70%. Auch hier müssen Sie für den Rest eine Versicherung abschließen. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam erhalten Sie eine effektive Restkostenversicherung.

Wie sehr unterstützt mich die Beihilfe bei Pflegeleistungen?

Ihr Anspruch auf Pflegeleistung wird in der Regel durch Pflegegrade festgelegt. Hier bestimmt ein Gutachter wie hoch Ihre Pflegebedürftigkeit ist. Nicht nur Ihr Pflegegrad hat einen Einfluss auf die Höhe der Beihilfe. Zudem kommt es darauf an, wo Sie gepflegt werden. So ist bei einer stationären Pflege nur das beihilfefähig, welches eine reine Pflegeleistung darstellt. Ihre Unterkunft sowie das Essen sind nicht erstattungsfähig. Sollten Sie zuhause gepflegt werden, ist ausschlaggebend, wer Sie pflegt. Die Erstattungen fallen bei der Pflege durch einen Pflegedienst natürlich höher aus als bei einer privaten Pflege.

Wann gelten Festbetragsregelungen für Arzneimittel?

Wichtig ist an dieser Stelle, welche Festbetragsregelungen Ihr Dienstherr in die Beihilfeordnung Ihres Landes aufgenommen hat. Der Großteil der Medikamente, die von Ärzten verordnet werden, sind erstattungsfähig. Festbeträge gelten nur, wenn es für Arzneimittel auch günstigere Alternativen gibt. Hierbei orientieren sich die Beihilfestellen an den Festbeträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
 
Sollte es keine Höchstgrenzen geben, sind die Arzneimittel ohne Beschränkung beihilfefähig. Wenn jedoch eine Höchstgrenze überschritten wird, muss der Feuerwehrbeamte den Betrag, der über die Grenze hinausgeht, übernehmen. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam informieren Sie gern über geltende Grenzen im Bereich der Beihilfe.

Unterstützt mich die Beihilfe auch bei einer osteopathischen Behandlung?

In der Regel sind Leistungen durch Heilpraktiker oder Osteopathen beihilfefähig. Doch auch hier gelten Höchstgrenzen, die Sie dringend beachten sollten. Auch hier werden Kosten, die die Höchstgrenze überschreiten, bedingungslos übernommen. Welche Kosten für welche Körperbereiche übernommen werden, richtet sich nach der Erstattungsliste des Bundes oder der Heilpraktiker.

Werden Reha-Maßnahmen von der Beihilfe erstattet?

Reha-Maßnahmen für Feuerwehrbeamte werden erstattet. Schließlich liegt es im Interesse des Dienstherrn, die Dienstfähigkeit seiner Beamten zu gewährleisten. Allerdings haben beihilfeberechtigte Familienmitglieder keinen Anspruch auf Beihilfeleistungen, wenn es zur Reha kommt. Dasselbe gilt für Feuerwehrbeamte, die sich im Ruhestand befinden.
 
Ihre Beihilfestelle wird jedoch nur die Kosten übernehmen, die Ihrer Gesundung nutzen. Hierzu zählen medizinische Leistungen. Unterkunft und Verpflegung erstattet Ihnen die Beihilfe nicht. Bei einer stationären Reha fällt die Unterstützung viel höher auch als bei einer ambulanten.

Bevor Sie überhaupt eine Rehamaßnahme in Anspruch nehmen dürfen, müssen Sie sich jedoch die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt attestieren lassen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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