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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Als Beamter der Polizei mit Beihilfeberechtigung haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Wahlfreiheit haben Sie unabhängig von Ihrem Einkommen. Anders als Arbeitnehmer müssen Sie keine Mindesteinkommensgrenze überschreiten, um sich für die private Krankenversicherung zu berechtigen.
 
Seit dem 1. Januar 2019 sind beihilfeberechtigte Beamte der Polizei dazu verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen. Diese soll den Teil der Gesundheitskosten abdecken, die nicht von der Beihilfestelle erstattet werden. Da Sie anders als Angestellte nicht die Gesamtheit Ihrer Gesundheitskosten absichern müssen, sondern lediglich den Teil, der nicht von der Beihilfe übernommen wird, profitieren Sie von einem attraktiven Beitrag.
 
Sollten Sie sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie auf die Beihilfe verzichten. Darüber hinaus müssen Sie sich mit dem schwachen Grundschutz zufriedengeben, der vom Gesetzgeber festgelegt wird. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam raten Ihnen daher zum Abschluss der leistungsstarken beihilfekonformen Krankenversicherung.
 
Im Gegensatz zu beihilfeberechtigten Beamten der Polizei müssen sich Beamte mit Anspruch auf Heilfürsorge um keine Restkostenversicherung kümmern. Schließlich übernimmt der Dienstherr Ihre Gesundheitskosten vollumfänglich. Allerdings sollten Sie stets im Auge behalten, dass Ihr Anspruch auf Heilfürsorge spätestens dann endet, wenn Sie in den Ruhestand versetzt werden. Ab diesem Punkt haben Sie einen Beihilfeanspruch und müssen im Umkehrschluss der Pflicht einer Restkostenversicherung nachkommen.
 
Ein Einstieg in die beihilfekonforme Krankenversicherung im hohen Alter ist mit hohen Kosten verbunden. Die Gründe liegen auf der Hand. Maßgeblich bei der Beitragsberechnung ist Ihr Alter, Gesundheitszustand und der von Ihren bestimmte Leistungsumfang Ihrer Versicherung. Allerdings können Sie dieser großen finanziellen Belastung Einhalt gebieten. Dank der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam können Sie bereits in jungen Jahren dafür sorgen, dass Ihre späteren Versicherungsbeiträge bezahlbar sind.
 
Die Vorteile der Anwartschaftsversicherung liegen auf der Hand: Bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung werden die Konditionen zum Zeitpunkt Ihres Abschlusses der Anwartschaft maßgeblich. Sie sichern sich nicht nur günstige Beiträge, sondern sorgen auch dafür, dass Ihre Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung garantiert ist. Dabei müssen Sie keine langen Wartezeiten befürchten und profitieren von günstigen Beiträgen.

Beihilfekonforme Krankenversicherung im Detail

Tarif Vision B

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hat im Rahmen ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung maßgeschneiderte Tarife für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei  im Angebot. Mit den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium haben wir die passenden Lösungen für Sie im Angebot.
 
Unsere Leistungen:

  • Sie können frei zwischen Ärzten, Zahnärzten und Krankenhaus wählen
  • Sie haben einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen ohne eine Altersbegrenzung
  • Sie profitieren von der Möglichkeit auf Beitragsrückerstattung
  • Der Versicherungsschutz gilt weltweit
  • Bei stationären Behandlungen besteht der Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Kosten für alternative Behandlungsmethoden werden auch übernommen
  • Sie müssen nur kurze Wartezeiten beim Arzt ertragen
  • Bei der Terminvergabe werden Sie bevorzugt
  • Kosten zahnärztlicher Behandlungen (Zahnersatz, Zahnbehandlung, Prophylaxe) werden vollumfänglich übernommen

Bei einer Behandlung, die medizinisch notwendig ist, erhalten Sie mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam die bestmögliche Leistung. Vor allem unser Tarif Vision B ist auf Beamte der Polizei zugeschnitten.
 
Im Rahmen der Behandlungen besteht für Sie eine umfangreiche Therapiefreiheit. So können Sie als Privatpatient darauf bestehen die neuesten Verfahren der Therapie und Diagnose von dem Arzt Ihrer Wahl zu erhalten. Sie können von innovativen Behandlungen und Medikamenten profitieren. Im Gegensatz dazu müssen moderne Möglichkeiten der Behandlung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst in den Leistungskatalog aufgenommen werden.

Weitere Vorteile

Im Rahmen der beihilfekonformen Krankenversicherung haben Sie eine umfangreiche Wahlfreiheit. Sie können sich anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren eigenen Leistungskatalog zusammenstellen. Hierbei unterstützen Sie die erfahrenen Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Vor Ort können Sie sich von der umfangreichen Erfahrung überzeugen, die die DBV in ihrer mittlerweile länger als 140 Jahre andauernden Tätigkeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes anhäufen konnte.
 
Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie mit dem Solidaritätsprinzip leben. Hier wird Ihr Versicherungsbeitrag nicht an Ihren individuellen Faktoren bemessen - Ganz im Gegenteil. Nach einem einheitlichen Prozentsatz wird ein Teil Ihres Einkommens als Versicherungsbeitrag fällig. Dabei spielt auch keine Rolle, ob Sie Leistungen beziehen oder nicht. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherungsnehmer gleich ausgestaltet. Hieraus folgt das Problem, dass Besserverdiener die Leistungen für die Geringverdiener mittragen müssen.

Wer kann von den Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung profitieren?

Neben dem beihilfeberechtigten Versicherungsnehmer selbst, können auch seine Angehörigen von der privaten Krankenversicherung profitieren. Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, dass der Angehörige Anspruch auf Beihilfe hat.
 
Ein Beihilfeanspruch in Höhe von 80% besteht beispielsweise für die Kinder des Beamten der Polizei. Doch auch der Ehe- oder Lebenspartner des Beamten kann einen Anspruch haben. Voraussetzung hierfür ist, dass er sich nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet und die Bezüge unter einer im jeweiligen Bundesland festgelegten Einkommensgrenze liegt. Sowohl für die Kinder als auch für den Ehe- oder Lebenspartner kann im Umkehrschluss die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam abgeschlossen werden.

Wie erhalte ich die Kostenerstattung?

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Gesundheits- und Behandlungskosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet. Anders verhält es sich bei der beihilfekonformen Krankenversicherung. Hier muss der Versicherungsnehmer zunächst in Vorkasse treten. Anschließend kann er bei seiner Beihilfestelle und zuständiger privater Krankenversicherung die Kostenerstattung beantragen.
 
Als Privatversicherter erhalten Sie beim Kauf von Medikamenten oder in Folge einer Arztbehandlung eine private Rechnung. Auf dieser werden die entsprechenden Maßnahmen im Detail aufgelistet. Nachdem Sie die Rechnungen zunächst aus eigenen finanziellen Mitteln getilgt haben, senden Sie die entsprechenden Quittungen an Ihre Beihilfestelle und Krankenkasse. Anschließend müssen Sie warten, bis die erstattungsfähigen Kosten erstattet wurden.
 
Ausnahmsweise kann eine Rechnung auch unmittelbar zwischen Krankenkasse und Rechnungssteller abgegolten werden. Dies ist bei hochpreisigen Rechnungen häufig der Fall. Ein klassisches Beispiel ist eine langwierige MRT-Untersuchung. Hier ist eine Parallele zur gesetzlichen Krankenversicherung festzustellen.

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Sie sind herzlich eingeladen

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam stellen Ihnen den Tarif Vision B der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV gern persönlich vor.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Gartenstr. 1
14482 Potsdam
Termin vereinbaren 0331 64751772 0331 64751770 Filialen & Team
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