Wer kann von den Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung profitieren?
Neben dem beihilfeberechtigten Versicherungsnehmer selbst, können auch seine Angehörigen von der privaten Krankenversicherung profitieren. Voraussetzung hierfür ist zunächst einmal, dass der Angehörige Anspruch auf Beihilfe hat.
Ein Beihilfeanspruch in Höhe von 80% besteht beispielsweise für die Kinder des Beamten der Polizei. Doch auch der Ehe- oder Lebenspartner des Beamten kann einen Anspruch haben. Voraussetzung hierfür ist, dass er sich nicht in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet und die Bezüge unter einer im jeweiligen Bundesland festgelegten Einkommensgrenze liegt. Sowohl für die Kinder als auch für den Ehe- oder Lebenspartner kann im Umkehrschluss die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam abgeschlossen werden.
Wie erhalte ich die Kostenerstattung?
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Gesundheits- und Behandlungskosten unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse abgerechnet. Anders verhält es sich bei der beihilfekonformen Krankenversicherung. Hier muss der Versicherungsnehmer zunächst in Vorkasse treten. Anschließend kann er bei seiner Beihilfestelle und zuständiger privater Krankenversicherung die Kostenerstattung beantragen.
Als Privatversicherter erhalten Sie beim Kauf von Medikamenten oder in Folge einer Arztbehandlung eine private Rechnung. Auf dieser werden die entsprechenden Maßnahmen im Detail aufgelistet. Nachdem Sie die Rechnungen zunächst aus eigenen finanziellen Mitteln getilgt haben, senden Sie die entsprechenden Quittungen an Ihre Beihilfestelle und Krankenkasse. Anschließend müssen Sie warten, bis die erstattungsfähigen Kosten erstattet wurden.
Ausnahmsweise kann eine Rechnung auch unmittelbar zwischen Krankenkasse und Rechnungssteller abgegolten werden. Dies ist bei hochpreisigen Rechnungen häufig der Fall. Ein klassisches Beispiel ist eine langwierige MRT-Untersuchung. Hier ist eine Parallele zur gesetzlichen Krankenversicherung festzustellen.