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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Justizverwaltungsbeamte

Justizverwaltungsbeamter

Mittlerer Dienst

Um eine Karriere als Justizverwaltungsbeamter im mittleren Dienst einschlagen zu können, müssen Sie zunächst einige grundlegende beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt zunächst einmal ein mittlerer Schulabschluss, wie ein Realschulabschlusses oder ein Hauptschulabschluss mit qualifizierender Ausbildung. Darüber hinaus müssen Sie frei von Vorstrafen und Schulden sein. Die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedes wird ebenfalls vorausgesetzt. Zudem müssen Sie sich zum deutschen Grundgesetz bekennen.
 
Wer die formalen Voraussetzungen erfüllt, wird mit etwas Glück zum Auswahlverfahren eingeladen. Mithilfe von schriftlichen und mündlichen Tests möchte eine Prüfungskommission ermitteln, ob Sie für den mittleren Dienst als Justizverwaltungsbeamter geeignet sind. Wer das Auswahlverfahren erfolgreich besteht, wird für den Vorbereitungsdienst zugelassen. Bevor dieser beginnt, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt.
 
Die Ausbildung ist von Theorie und Praxis geprägt. An Justizschulen werden Ihnen wichtige Inhalte zu den Themen Zivilrecht, Strafrecht, Grundbuchwesen und Familiensachen vermittelt. Während der praktischen Phasen können Sie die Strukturen und Ihre späteren Tätigkeiten am Gericht kennenlernen. So ist ein Einsatz in der Staatsanwaltschaft sowie das Führen von Protokollen und die Sachbearbeitung möglich. Dank dieser praktischen Ausbildungsinhalte werden Sie bei späterem Dienstbeginn nicht ins kalte Wasser geworfen.
 
Ihr Vorbereitungsdienst endet mit der Laufbahnprüfung. Wenn Sie diese erfolgreich bestehen, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Im Rahmen einer Probezeit von maximal fünf Jahren müssen Sie unter Beweis stellen, dass Sie dem Dienst als Justizverwaltungsbeamter auch den Rest Ihres Lebens wirksam ausüben können. Sollte Ihr Dienstherr von Ihrer Fähigkeit überzeugt sein, werden Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.

Gehobener Dienst

Sollten Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, ist auch eine Tätigkeit als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst denkbar. Allerdings müssen Sie dafür natürlich höhere Voraussetzungen erfüllen als für den mittleren Dienst. So müssen Sie einen angemessenen Schulabschluss in Form einer Fachhochschulreife oder der allgemeinen Hochschulreife vorweisen können. Das Einhalten einer Höchstaltersgrenze, Schuldenfreiheit und Vorstrafenfreiheit zählen ebenfalls zu den Voraussetzungen. Sie benötigen die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedsstaates. Darüber hinaus müssen Sie sich zum deutschen Grundgesetz bekennen.
 
Wenn Sie die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie zum Auswahlverfahrenen zugelassen werden. Hier müssen Sie einer Prüfungskommission beweisen, dass Sie als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst geeignet sind.
 
Sollten Sie das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen, steht Ihrer Karriere nichts mehr im Wege. Nachdem Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt wurden, beginnt Ihr öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mit all den besonderen Rechten und Pflichten eines Beamten. Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes werden Ihnen die wichtigsten Inhalte Ihres späteren Dienstes vermittelt.
 
Der Berufsalltag als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst ist breit gefächert.
Als Rechtspfleger übernehmen Sie die volle Verantwortung für Ihr Handeln. So tragen Sie Verantwortung für Einträge, die in einem öffentlichen Register getätigt wurden. Insbesondere kümmern Sie sich um die Eintragung und Löschung von Grundbucheinträgen und überwachen richterliche Entscheidungen. Darüber hinaus kümmern Sie sich um Klageanträge, Erwiderungen und Vorladungen zum Haftantritt. Sie organisieren einen reibungslosen geschäftlichen Ablauf und ziehen Geldstrafen ein. Zu guter Letzt kümmern Sie sich um Zwangsvollstreckungen.
 
Als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst müssen Sie mit einer großen Verantwortung leben. Schließlich können noch so kleine Fehler Ihrerseits schwere Folgen haben. Doch Sie profitieren auch von abwechslungsreichen Einsatzmöglichkeiten. So ist ein Einsatz nicht nur im Innendienst des Gerichts, sondern auch im Außendienst der Vollstreckung möglich.

Wir sichern Justizverwaltungsbeamte zuverlässig ab

Seit nunmehr über 140 Jahren ist die DBV auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Hierbei konnten wir uns ein Höchstmaß an Expertise erarbeiten. Von dieser Expertise profitieren Beamte im Allgemeinen und Justizverwaltungsbeamte im Besonderen. Die erfahrenen Mitarbeiter in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam wissen genau, worauf es bei den passenden Versicherungslösungen für Justizverwaltungsbeamte ankommt.

Private Krankenversicherung

Als beihilfeberechtigter Justizverwaltungsbeamter haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Wer mit dem Gedanken spielt, sich für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden, sollte sich der Nachteile bewusst sein. So verlieren Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe und erhalten lediglich Leistungen, die dem gesetzlich festgeschriebenen Grundschutz entsprechen. Die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam hingegen bietet Ihnen beste Leistungen zu fairen Konditionen.

Diensthaftpflichtversicherung

Sollten Sie als Justizverwaltungsbeamter einmal einen Fehler gemacht haben, können die Folgen schwer wiegen. Primär haftet Ihr Dienstherr für von Ihnen verursachte Schäden. Allerdings kann er Sie im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Sie grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt haben. Mit der Diensthaftpflichtversicherung wehren wir unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und regulieren berechtigte Schadensersatzansprüche.

Dienstanfänger-Police

Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV ein optimales Versicherungspaket für Beamtenanwärter geschnürt. Beamte auf Widerruf und Probe profitieren hierbei von einem Kombi-Paket aus Dienstunfähigkeitsschutz und einem Produkt der Altersvorsorge.
 

Dienstunfähigkeitsversicherung

Bei der Dienstunfähigkeit handelt es sich um ein Tabuthema. Dabei sollten Sie diesbezüglich unbedingt vorsorgen. Beamte auf Widerruf und Probe haben im Ernstfall keinerlei Ansprüche gegen Ihren Dienstherrn. Mithilfe einer Dienstunfähigkeitsrente können Sie sich vor dem finanziellen Kollaps absichern. Doch auch Beamte auf Lebenszeit sollten sich absichern. Zwar erhalten diese ein Ruhegehalt, doch hier bleibt eine Versorgungslücke über. Diese können Sie mit der Dienstunfähigkeitsrente schließen.

Altersvorsorge

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam bieten Ihnen außerdem attraktive Produkte zur privaten Altersvorsorge.

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Sie haben Fragen? Wir helfen weiter!

Sie haben Fragen zum Thema Justizverwaltungsbeamte? Dann kontaktieren Sie die Mitarbeiter der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam. Wir stehen Ihnen mit Rat zur Seite.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
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