Warum eine Anwartschaftsversicherung?
Sie als Beamter der Feuerwehr stehen in einem besonderen Dienstverhältnis. Sie haben damit den Anspruch auf Fürsorge gegenüber Ihrem Dienstherrn. Dieser kommt seiner Pflicht in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe nach. Wer welche Form, wann bekommt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt.
Generell lässt sich sagen, dass Sie als Beamter der Feuerwehr auf Widerruf, Probe und Lebenszeit Heilfürsorge gewährt bekommen und diese nach Ihrem aktiven Dienst in Beihilfe übergeht. Während die Krankheitskosten bei der Heilfürsorge zu 100 % erstattet werden, umfasst die Fürsorge in Form der Beihilfe nur 70 %. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten Restkostenversicherung abdecken. Beantragen Sie erst im Alter die Aufnahmen kann das immens teuer werden.
Freie Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr im Detail
In der Regel übernimmt der Dienstherr für Beamte der Feuerwehr, aufgrund des risikoreichen Berufs, alle Kosten bei Krankheit, Geburt, Pflege und für Vorsorgemaßnahmen in Form von Heilfürsorge. Die Leistungen entsprechen den Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Übernahme der Kosten benötigen Sie als Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge keine zusätzliche Krankenversicherung.
Beihilfe für Beamte der Feuerwehr im Detail
Den Anspruch auf Beihilfe haben Sie als Beamter der Feuerwehr spätestens mit Eintritt in den Ruhestand. Nun beteiligt sich der Dienstherr nur noch mit 70 % an den Kosten bei Krankheit. Die restlichen 30 % müssen Sie als Beamter der Feuerwehr mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern.
Entscheiden Sie sich erst zu diesem Zeitpunkt für die Aufnahme, kann das mit hohen Risikozuschlägen oder nur der Aufnahme in den Basistarif verbunden sein, denn bevor Sie in eine private Krankenversicherung eintreten können, findet eine Überprüfung des Gesundheitszustands statt. Die Aufnahme ist damit von der Risikobewertung abhängig.