Schutz der Gesundheit von Referendar und Lehrer
In Deutschland ist jeder Bürger verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Damit soll gewährleistet werden, dass jeder ärztlich versorgt werden kann, unabhängig von seiner persönlichen finanziellen Situation. Gesetzliche Krankenversicherungen sind für jeden zugänglich, der nicht anderweitig abgesichert ist. Arbeitnehmer mit einem Jahresbruttoeinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze sind in der gesetzlich Krankenversicherung pflichtversichert. Beamte können sich unabhängig von ihrem Einkommen freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Der Dienstherr von Referendaren und Lehrern zahlt weder einen Zuschuss noch beteiligt er sich an den Krankenversicherungsbeiträgen, sondern erstattet in Form der Beihilfe 50 bis 80 % der entstandenen Aufwendungen im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die Restkosten müssen mit einer Krankenversicherung abgesichert werden.
Eine Absicherung für den Pflegefall ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Für die Kosten bei Pflegebedürftigkeit muss der Betroffene selbst aufkommen. Reichen die laufenden Einnahmen nicht, muss das Vermögen verwertet werden. Wenn dies auch aufgebraucht ist, sind meist die Kinder zu Unterhalt verpflichtet. Abgefangen wird durch die Pflegepflichtversicherung nur ein Teil der Kosten. Äußerst sinnvoll für Referendare und Lehrer, die ihre Angehörigen nicht belasten wollen, ist eine ergänzende Pflegezusatzversicherung.