Regresshöhe - Solide abgesichert

Soldaten unterliegen zwar grundsätzlich den normalen Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), bekleiden aber dennoch eine Sonderstellung. Neben dem grundlegenden besonderen Soldatenverhältnis unterliegen Sie keiner direkten Haftung, sondern können nur von Ihrem Dienstherrn (Amtshaftung) in den Regress genommen werden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erläutern Ihnen in diesem Artikel die Regresshöhe von Soldaten und die damit verbundenen Details.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Regresshöhe bei Soldaten

Bei Soldaten ist der Regress nicht automatisch ein Regress – zumindest nicht immer in voller Höhe. Die im Soldatengesetz (SG) und den sogenannten Einziehungsrichtlinien vorhandenen Vorschriften unterliegen verschiedenen Staffelungen. Grundsätzlich ist die Regresshöhe bei Soldaten von Art und Umfang des Schadens abhängig.
 
§ 24 SG sagt aus: „Verletzt ein Soldat vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Haben mehrere Soldaten gemeinsam den Schaden verursacht, so haften sie als Gesamtschuldner.“
 
Die Vorschrift sieht vor, dass Soldaten den von ihnen verursachten Schaden in voller Höhe ersetzen müssen. Die Einziehungsrichtlinien nehmen sich anschließend der konkrete Regresshöhe an. Das bezieht sich auf die Forderung, die der Dienstherr gegen sie geltend machen kann.
 
Ziffer zwei sagt folgendes aus: „In den Fällen, in denen der Schaden durch eine vorsätzliche Straftat verursacht oder in sonstiger Weise vorsätzlich herbeigeführt wurde, ist grundsätzlich der gesamte Schuldbetrag einzuziehen“. Dasselbe greift auch dann, wenn Soldaten eine Dienst- oder Arbeitspflichtverletzung begehen und hierdurch von einem Vermögensvorteil profitieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Soldaten wissentlich zu hohe Bezüge erhalten haben.
 
Ziffer drei regelt die begrenzte Inanspruchnahme. Dadurch haften Soldaten in allen Fällen mit drei oder sechs Monatsgehältern (die Vorschrift betitelt das als „Messbeträge“), sofern diese Fälle nicht bereits unter Ziffer zwei fallen. Diese Vorschrift findet allgemeine Gültigkeit - auch für Dienstanfänger, Anwärter und Soldaten in der Ausbildung sowie für freiwillig Wehrdienstleistende.

Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie bestmöglich ab!

Die Regresshöhe bei Soldaten hängt demzufolge von verschiedenen Faktoren ab. Die Schwere der Schuld und das Tatmotiv sind wichtige Indizien. In vielen Fällen haften Sie als Soldat mit Ihrem Gesamtvermögen oder mit bis zu sechs Monatsgehältern. Diese Haftung lässt sich zwar nicht umgehen, Sie können sich jedoch mit den Haftpflichtversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen vor den finanziellen Belastung schützen. Hierbei eignen sich sowohl die dienstliche als auch die private Haftpflichtversicherung. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Unterschiede näher.

Die dienstliche Haftpflichtversicherung (Diensthaftpflicht)

Eine dienstliche Haftpflichtversicherung empfiehlt sich grundsätzlich für alle Soldaten, Beamte und Dienstanfänger. Sie ist das Pendant der Berufshaftpflichtversicherung und schützt Sie als Soldat vor den finanziellen Folgen eines dienstlich verursachten Schadens. Diese Police nimmt zwar keinen direkten Einfluss auf die Regresshöhe von Soldaten, federt aber die finanziellen Folgen der Regressforderung oder Amtshaftung ab.
 
Häufig stellen Soldaten sich die Frage, wann sie einen dienstlichen Schaden verursachen. Das ist grundsätzlich immer der Fall, wenn sie einer dienstlichen oder einer mit dem Dienst zusammenhängenden Tätigkeit nachkommen. Wir listeten für Sie exemplarische Tätigkeiten auf, die unter dienstliche Handlungen fallen und somit die Anforderungen eines Regresses erfüllen:

  • Übungen und Einsätze
  • Dienstliche Fahrten mit dem eigenen oder einem dienstlichen Pkw
  • Auf- und Abschließen der Dienststelle oder Kaserne
  • Fahrten von der Wohnung zum Dienst und der direkte Rückweg

Auch Vorbereitungshandlungen oder für die Ausübung des Dienstes notwendige Tätigkeiten sind demzufolge überwiegend dienstlich. Unterläuft Ihnen hierbei ein Fehler, der einen Schaden eines Dritten zur Folge hat, können Sie dafür haftbar gemacht werden. Die Haftung erfolgt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den oben genannten Vorschriften und dem BBG.
 
Gegen derartige Forderungen, wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld, schützt Sie die passgenaue Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Diese Police übernimmt den entstandenen Schaden – unabhängig von der tatsächlichen Regresshöhe bei Soldaten. Hierbei darf kein Vorsatz vorliegen. Bei Vorsatz haftet keine Versicherung. Hierzu ein kurzes Praxisbeispiel:
 
1. Sie verlieren den dienstlichen Schlüssel, wodurch Ihr Dienstherr die komplette Schließanlage austauschen muss. Er möchte die Kosten von Ihnen erstattet bekommen.

2. Diesen geltend gemachten Anspruch reichen Sie anschließend bei Ihrer Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ein.

3. Der Anspruch wird geprüft. Ist er gerechtfertigt, kommen wir für den vollständigen Schaden auf. Ist er nicht gerechtfertigt, wehren wir die Forderung ab (falls nötig auch vor Gericht) und übernehmen alle anfallenden Kosten, etwa für Anwälte und Behörden.

Die private Haftpflichtversicherung (Privathaftpflicht)

Die private Haftpflichtversicherung gehört bei Soldaten sowie allen anderen Berufsgruppen zu den unverzichtbaren Policen. Die Privathaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen kommt für alle Schäden auf, die Sie einem Dritten im außerdienstlichen Bereich zufügen. Der Schaden wird bis zur vereinbarten Versicherungssumme (in der Regel bis zu 100 Millionen Euro) übernommen.
 
Die Regresshöhe von Soldaten hängt mit der privaten Haftpflicht nicht zusammen, kann aber beispielsweise über eine von Ihnen begangene Straftat im Privatleben ebenfalls berührt werden. Nachfolgend lesen Sie einige Beispiele aus der Praxis, in welchen Fällen die private Haftpflichtversicherung für die Schadensbegrenzung aufkommt:

  • Bei einer Feier verschütten Sie versehentlich eine Tasse Kaffee über das Notebook eines Freundes, das hierdurch vollständig zerstört wird.
  • Sie verletzen mit dem Fahrrad eine Person, die folglich Schadenersatz, Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend macht.
  • Ihre kostenfrei mitversicherten Kinder beschädigen beim Spielen die Fensterscheibe des Nachbarn.

Wir beraten Sie gern

Mit unseren Versicherungen für Soldaten sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ein kompetenter Versicherungspartner. Darüber hinaus können wir Sie bei allen Fragen zum Beruf, der Ausbildung und Ihrem benötigten Schutz bestens beraten.
 
Auch im Hinblick auf die Regresshöhe von Soldaten sind wir stets auf dem aktuellsten Stand. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Beratungstermin bei uns oder rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
08:00 bis 18:00
Montag:
08:00 bis 18:00
Dienstag:
08:00 bis 18:00
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
Freitag:
08:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen