Ein erster Überblick zu den Gruppen und ihren Ansprüchen

Bei der Bundeswehr werden Soldaten in drei „Gruppen“ – Freiwillig Wehrdienst Leistende, Soldaten auf Zeit sowie Soldaten auf Lebenszeit (Berufssoldaten) – beschäftigt. Zwar unterscheiden diese sich teilweise nur geringfügig bei ihren Aufgaben, haben aber völlig unterschiedliche Versorgungsansprüche gegen den Dienstherrn. Wir geben Ihnen einen ersten Einblick in die Soldatenversorgung und zeigen, an welchen Stellen Sie gegebenenfalls mit den Versicherungen der DBV Regionalvertretung fair Finanzpartner oHG in Bremen zusätzlich vorsorgen sollten.

Die drei Gruppen: In diesen Punkten unterscheidet sich
die Soldatenversorgung

Freiwillig Wehrdienstleistende

Als freiwillig Wehrdienstleistender befinden Sie sich in der „untersten Stufe“ der Soldatenversorgung, die aber keinesfalls schlecht ausfällt. Vielmehr ist sie auf die im Vergleich zu Soldaten auf Zeit und Lebenszeit kurze Beschäftigungsdauer bei der Bundeswehr zugeschnitten – hier lohnt es sich für den Dienstherrn etwa nicht, umfassende Pensionsansprüche aufzubauen. Hier würden die späteren Kosten außer Verhältnis zur Dienstzeit stehen.
 
Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten unterliegen während des aktiven Dienstes nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Anders sieht das bei freiwillig Wehrdienstleistenden aus – sie müssen ihren Beitrag zur Hälfte tragen, den übrigen Teil übernimmt der Dienstherr. Darüber hinaus kann Wehrdienstleistenden nur unter gewissen Voraussetzungen freie Heilfürsorge gewährt werden, während diese anderen Soldatengruppen immer zusteht.
 
freiwillig Wehrdienstleistende behalten ihre bestehende, gesetzliche oder private, Krankenversicherung bei. Im Unterschied zur Rentenversicherung wird hier aber der gesamte Beitrag vom Dienstherrn übernommen.
 
Scheiden Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Bundeswehr aus, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Soldatenversorgung. Wie hoch diese ausfällt und in welchen Fällen Sie eine auf die Ansprüche von Soldaten optimierte Versicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen abschließen sollten, hängt in erster Linie vom Grund des Ausscheidens ab:

  • Sie beenden den Wehrdienst ohne sachlichen Grund – beispielsweise wegen Nichtgefallens oder einer anderen Berufsperspektive. In diesem Fall stellt der Dienstherr seine Leistungen zum gewählten Austrittstermin ein. Darüberhinausgehende Ansprüche auf Soldatenversorgung, Ausgleichsbezüge oder Krankenfürsorge bestehen nicht. Im Gegenzug erlöschen alle Pflichten zur Dienstleistung Ihrerseits.
  • Sie werden wegen einer truppenärztlich bestätigten Dienstunfähigkeit aus dem aktiven Dienst entlassen. Haben Sie bereits mehr als fünf Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt, stehen Ihnen hieraus verschiedene Leistungen zu. Ist das nicht der Fall, werden Sie ohne weitere Ansprüche entlassen. Der Dienstherr ist nicht mehr zur Bezügezahlung verpflichtet.
  • Sie werden wegen eines Dienstunfalls oder einer Wehrdienstbeschädigung dienstunfähig oder anderweitig aus dem aktiven Dienst entlassen. In diesem Fall fallen Ihre Ansprüche aus der Soldatenversorgung des Dienstherrn relativ umfangreich aus. Unter anderem steht Ihnen das sogenannte Unfallruhegehalt zu. Darüber hinaus werden Leistungen an Ihre Hinterbliebenen gezahlt. Für Freiwillig Wehrdienst Leistende besteht jedoch in keinem Fall Anspruch auf die sogenannte Mindestpension.

Selbst wenn die Soldatenversorgung in bestimmten Fällen relativ umfassend scheint: Die Absicherungs- oder Versorgungslücke deckt sie in keinem Fall vollständig ab. Daher gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu den wichtigsten Policen überhaupt.

Soldaten auf Zeit

Soldaten auf Zeit genießen im Vergleich zu Wehrdienstleistenden eine deutlich umfassendere Soldatenversorgung, die zwar nicht ganz der eines Berufssoldaten entspricht, aber nah an diese herankommt. Der Grund hierfür ist, dass Zeitsoldaten mehrere Jahre bis Jahrzehnte bei der Bundeswehr beschäftigt sind – entsprechend umfassender ist das Budget für ihre spätere Altersversorgung. Der Dienstherr hat insbesondere die Möglichkeit, größere Pensionsrückstellungen zu bilden.
 
Allerdings gilt auch hier: In vielen Fällen und insbesondere bei unvorhersehbaren Ereignissen reicht die Soldatenversorgung nicht aus. Auch Soldaten auf Zeit sollten daher mit einer Dienstunfähigkeits- und weiteren Versicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für den Fall der Fälle vorsorgen.
 
Während des aktiven Dienstes haben Soldaten auf Zeit einen Anspruch auf freie Heilfürsorge und benötigen durch die vollumfängliche Kostenübernahme durch den Dienstherrn keine Krankenversicherung mehr. Davon unberührt bleibt der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung, Sozialversicherungsbeiträge müssen Soldaten auf Zeit jedoch nicht entrichten. Um nach dem Ausscheiden aus der Truppe den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu erleichtern, empfiehlt sich die Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.
 
Nach der aktiven Dienstzeit stehen Soldaten auf Zeit im Rahmen der Soldatenversorgung sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie betragen rund 70 Prozent der letzten Dienstbezüge und werden für eine begrenzte Zeit, die von der abgeleisteten Dienstzeit in der Truppe abhängt, gewährt. Die Übergangsgebührnisse sollen langjährigen Soldaten den Einstieg ins „normale“ Berufsleben erleichtern und eine gewisse finanzielle Stütze darstellen.

Berufssoldaten

Als Berufssoldat sind Sie in vielen Punkten gleich oder besser als Beamte auf Lebenszeit versorgt. Besonders qualifizierte Soldaten auf Zeit werden gegen Ende ihrer planmäßigen Dienstzeit gefragt, ob für sie eine Übernahme ins Soldatenverhältnis auf Lebenszeit in Betracht kommt. Beantworten Sie diese Frage mit „ja“, werden Sie erneut vereidigt und in der Truppe entsprechend Ihrer Wünsche und Qualifikationen eingesetzt. Auch Auslandseinsätze kommen hier in Betracht.
 
Im Rahmen der Soldatenversorgung steht Ihnen als Berufssoldat während des gesamten aktiven Dienstes die freie Heilfürsorge zu. Darüber hinaus erhalten Sie bei Eintritt in den Ruhestand die Ihnen zustehende Pension, die rund 70 Prozent der letzten Bruttobezüge beträgt.
 
Nachdem Sie in den Ruhestand versetzt und damit aus dem aktiven Dienst ausgetreten sind, fällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge weg. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie Beihilfe und benötigen eine entsprechende Krankenversicherung. Mit der Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich bereits heute den Beitritt in die PKV zu planbaren Konditionen. Durch die Police „konservieren“ wir Alter und Gesundheitszustand und legen es später Ihren Beiträgen zu Grunde.
 
Auch gegen das Risiko der Dienstunfähigkeit sollten Sie sich absichern. Werden Sie dienstunfähig, erhalten Sie nach einer Mindestdienstzeit von fünf Jahren die sogenannte Mindestpension von derzeit rund 1.700 Euro (2020). So ergibt sich in der Regel eine immense Versorgungslücke, die es mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu schließen gilt.

Wir beraten Sie gern

Möchten Sie mehr über die Grundlagen der Soldatenversorgung erfahren oder eine erste Beratung zu einem bestimmten Thema vereinbaren? Interessieren Sie sich grundsätzlich für den Soldatenberuf und seine Vor- und Nachteile? Melden Sie sich – das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist auch in schwierigen Zeiten jederzeit für Sie da!

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