Die Haftungsrisiken
Es ist gesetzlich geregelt, dass Schäden, die einer dritten Person fahrlässig oder gar vorsätzlich zugefügt wurden, vom Verursacher mit seinem gesamten privaten Vermögen zu entschädigen sind. Selbst Studenten und Referendare unterliegen diesem Haftungsrisiko. Auch dann, wenn sie als Beamter auf Widerruf tätig sind. Sie werden für dieselben Gefahren und Risiken haftbar gemacht, wie jede andere arbeitende Person. Er ist somit klar erkennbar, dass es sowohl bei noch nicht fertig ausgebildeten und berufstätigen Lehrern, keinen Unterschied gibt. Ein Versicherungsbedarf besteht. Im Folgenden zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen auf, welche Charakteristika und Besonderheiten es bei der Haftpflichtversicherung für Studenten und Referendare gibt. Diese Versicherung unterscheidet sich nur geringfügig von der für Lehrer.