Die private Krankenversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Befinden Sie sich als Soldat im aktiven Dienst, dann sind Sie mit der freien Heilfürsorge im Krankheitsfall abgesichert und benötigen keine Krankenversicherung. Erst wenn die truppenärztliche Versorgung wegfällt, spätestens nach Eintritt in den Ruhestand, ändert sich die Lage. Dann haben Sie Anspruch auf Beihilfe und müssen die Restkosten mit einer privaten Krankenversicherung für Soldaten selbst absichern. In diesen Beitrag zeigen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen, was es dabei für Sie als Soldat zu beachten gilt.

Private Krankenversicherung: Freie Heilfürsorge während des aktiven Dienstes

Wenn Sie als Soldat auf Zeit, Berufssoldat und unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig Wehrdienstleistender aktiv sind, haben Sie Anspruch auf „freie Heilfürsorge“ oder auch bekannt als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. In dem Fall werden alle medizinischen Leistungen von Ihrem Dienstherrn übernommen und das zusätzlich zu Ihren Bezügen als Soldat.
Sie genießen den Schutz einer kostenfreien gesetzlichen Krankenversicherung und das bis zum Ende Ihrer Dienstzeit. Als Voraussetzung gilt nur die Tatsache, dass Sie Soldat sein müssen. Weitere Faktoren für den Bezug wie Alter oder Gesundheitszustand spielen in dem Fall keine Rolle. Wenn Sie aus der Bundeswehr ausscheiden, entfällt jedoch der Anspruch auf Heilfürsorge. Bei Berufssoldaten ist das ab dem Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand. Jetzt wird für Sie als Soldat eine private Krankenversicherung wichtig.
Auch Sie als Soldat unterliegen der Versicherungspflicht in einer Krankenkasse. Mit der freien Heilfürsorge wird diese Pflicht umgangen, denn sie stellt eine vollwertige Krankenversicherung dar. Dennoch ergibt es Sinn hier bestimmte Zusatzversicherungen abzuschließen, denn längst sind die Versorgungslücken groß geworden. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen an dieser Stellen über einen Heilfürsorge-Ergänzungstarif nachzudenken. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich.
Nachfolgend geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Vorteile, die Sie als Soldat mit der freien Heilfürsorge genießen:

  • Sie erhalten die Übernahme aller medizinisch notwendigen Behandlungen.
  • Selbst bei Beurlaubungen, zum Beispiel während eines Studiums oder in der Elternzeit, bleibt der Anspruch auf freie Heilfürsorge bestehen.
  • Die Absicherung ist auch bei privaten Aufenthalten im Ausland bis zur Höchstgrenze gegeben.

Damit Sie von den Vorteilen profitieren können, müssen Sie sich ausschließlich von den Truppenärzten der Bundeswehr sowie in den Bundeswehr-eigenen Krankenhäusern behandeln lassen. Nur wenn Sie eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt bekommen, können Sie unter Ausnahmebedingungen zu einem zivilen Arzt oder in ein ziviles Krankenhaus gehen. Halten Sie sich als Soldat nicht daran, werden die Behandlungskosten nicht erstattet.

Private Krankenversicherung: Beihilfe nach der aktiven Dienstzeit

Sobald Sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden, entfällt der Anspruch auf freie Heilfürsorge bei Ihnen als Soldat. Damit ist auch wieder ein ziviler Mediziner für notwendige Behandlungen zuständig. Sie erhalten nun Beihilfe, was den Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen notwendig macht, die exakt an Ihre Ansprüche als ehemaliger Soldaten angepasst ist. Gerne wollen wir Ihnen die private Krankenversicherung und Anwartschaft näherbringen.

Die Beihilfe und die private Krankenversicherung: So funktioniert es

Sie werden als Soldaten auf Zeit und ehemaliger Berufssoldat nach Ihrer Dienstzeit in den Ruhestand versetzt und haben jetzt unterschiedliche Beihilfeansprüche. Ab der Pensionierung bis zum Lebensende sind Sie als Berufssoldat mit der Beihilfe im Krankheitsfall versorgt. Soldaten auf Zeit erhalten maximal fünf Jahre ab dem Ausscheiden einen Anspruch. In beiden Fällen liegt der Beihilfesatz bei 70 Prozent.
Mit der Beihilfe wird also nur einen Teil der Behandlungs- und Krankheitskosten bei Ihnen als ehemaliger Soldat übernommen. Die nur teilweise Kostenübernahme ist der wesentliche Unterschied zur freien Heilfürsorge. Das BVA oder das BADV trägt nahezu immer 70 Prozent der Krankheitskosten. Die anderen 30 Prozent müssen Sie mit einer privaten Krankenversicherung absichern.

Die beihilfekonforme, private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Bei der privaten Krankenversicherung für ehemalige Soldaten handelt es sich um eine sogenannte „beihilfekonforme Krankenversicherung“. Wie es der Namen schon impliziert, decken Sie mit dieser den Teil der Behandlungskosten ab, die von Ihrem Dienstherrn nicht getragen werden. Weil das Versicherungsunternehmen nur anteilig die Kosten im Ernstfall abdecken muss, fallen auch die monatlichen Beiträge im Vergleich zu vollständigen, privaten Krankenversicherungen niedriger aus.
Mit Abschluss der privaten Krankenversicherung für Soldaten haben Sie den Status als Privatpatient inne und bekommen für jede Behandlung, jeden Aufenthalt im Krankenhaus und jedes Medikament eine Rechnung ausgestellt. Diese begleichen Sie und reichen sie sowohl bei der Beihilfe als auch bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ein. In kürzester Zeit erhalten Sie die Erstattung von den Stellen zu den jeweiligen Anteilen. Ein Beispiel: Sie haben eine Rechnung von 100 Euro. Die Beihilfe trägt 70 Euro, die private Krankenversicherung 30 Euro.
Bei der privaten Krankenversicherung für Soldaten von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie ganz individuell zusätzliche Leistungen vereinbaren. Sie sind in jedem Fall deutlich besser versorgt als gesetzlich versicherte Menschen und zahlen sogar in Kombination mit der Beihilfe geringere Beiträge als in der GKV. Zusätzlich haben Sie als Soldat bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen folgende Optionen:

  • Wir übernehmen die Behandlungs- und Arztkosten bis zum 5-fachen des Gebührensatzes nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
  • Sie können spezielle Leistungen, zum Beispiel für Heilpraktiker und Logopäden, einschließen.
  • Vereinbaren Sie Wahlleistungen im Krankenhaus, unter anderem Chefarztbehandlung und Einzelzimmer.

Private Krankenversicherung und Pflegeversicherung

Vergessen Sie nicht, mit der freien Heilfürsorge halten Sie als Soldat die Krankenversicherungspflicht ein, jedoch nicht die Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Diese müssen Sie auch schon während Ihrer Dienstzeit erfüllen. Daher raten wir Ihnen sich schnellstmöglich schon zu Beginn Ihrer Karriere, um eine Pflegepflichtversicherung zu kümmern. Bei Ihnen als Soldat kommt dafür ein privater Tarif infrage, da Sie mit der freien Heilfürsorge nicht in die gesetzliche Pflegekasse eintreten können. Die Leistung unterscheiden sich jedoch nicht.

Die Anwartschaft und die private Krankenversicherung

Gerne möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen die Anwartschaft für Soldaten ans Herz legen. Mit dieser sichern Sie sich bereits frühzeitig die garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Sie ist elementar, bedenkt man die lange Zeit, die Sie bis zur Versetzung in den Ruhestand haben.
Es gibt zwei Arten der Anwartschaftsversicherung:

  • Die kleine Anwartschaft: Hier wird bei Abschluss Ihr Gesundheitszustand „konserviert“. Damit ist sie wie gemacht für Soldaten, die nur eine bestimmte Zeit bei der Bundeswehr bleiben und sich damit der Zustand zwischen Abschluss der Anwartschaft und Beitritt zur privaten Krankenversicherung nicht wesentlich verschlechtert.
  • Bei der großen Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das Alter bei Abschluss „eingefroren“. Sie ist ideal für Berufssoldaten geeignet.

Wenn Sie sich für den Abschluss der Anwartschaft rechtzeitig entscheiden, werden die bei Eintritt in die private Krankenversicherung ermittelten Werte der Beitragsermittlung zugrunde gelegt. So profitieren Sie als Soldat unmittelbar von besonders guten Konditionen und werden in jedem Fall in die private Krankenversicherung aufgenommen.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen helfen Ihnen gerne weiter und beantworten Ihre Fragen rund um die private Krankenversicherung für Soldaten. Setzen Sie sich gleich mit uns als Spezialist für umfassende und maßgeschneiderte Versicherungslösungen des öffentlichen Dienstes in Verbindung.

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