Die Beitragsberechnung der gesetzlichen Krankenversicherung für Referendare und Lehrer
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert sich der Beitrag bei Ihnen als Referendar und Lehrer am monatlichen Einkommen. Der sogenannte solidarische Beitragssatz macht es so möglich, dass Menschen mit einem höheren Einkommen einen höheren Beitrag für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung begleichen müssen. So erhalten alle denselben Versicherungsschutz. Das mag im ersten Moment für jemanden, der mehr verdient unfair klingen, dennoch ist das eine der größten Stärken des deutschen Sozialversicherungssystems. So helfen die Stärkeren den Schwächeren.
So könnten Menschen mit einem höheren Einkommen natürlich sagen, sie wechseln einfach in die private Krankenversicherung und erhalten damit deutlich bessere Leistungen. Das wäre für die GKV natürlich fatal. Daher können Angestellte, wie Sie als Referendar und Lehrer, erst ab einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze in die private Krankenversicherung wechseln. Diese lag zum Beispiel im Jahr 2014 bei 53.550 Euro und 2017 bei 57.600 Euro. Sollten Sie diese Grenze erreichen oder gar überschreiten, so können Sie auch im angestellten Verhältnis in die PKV wechseln. Durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze werden auch Ungerechtigkeiten der niedrigsten und höchsten Beiträge vermieden. Als Grundlage zur Berechnung der Höchstbeiträge wird diese herangezogen, auch wenn das monatliche Gehalt höher liegt. Im Jahr 2014 lag die Beitragsbemessungsgrenze bei 48.600 Euro und 2017 bei 52.200 Euro. So verlangt die gesetzliche Krankenversicherung stets 15,5 % von den Mitgliedern, die nie über- oder unterschritten werden, darf. So belief sich der maximale jährliche Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung 2017 auf 8.091 €, was 15,5 % von 52.200 Euro oder anders gerechnet einen monatlichen Beitrag von 674,25 Euro entspricht.
Sollten Sie als Referendar und Lehrer verbeamtet sein, kann dieser maximale Beitrag von großer Bedeutung sein, denn genau diesen müssen Sie an die GKV entrichten. Doch bedenken Sie, dass Ihnen als Beamter Beihilfe zusteht. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung bekommen Sie diese nicht und müssten so den monatlichen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen. Als angestellter Referendar und Lehrer fallen die 15,5 % auf Ihr Einkommen immer an. Bei einem Einkommen von 3.000 € brutto komme so 465 € Beitrag zusammen.
Die Krankenkassen können ebenso Zusatzbeiträge abhängig von der aktuellen Finanzlage verlangen oder weitere Zahlungen für geringe Zusatzleistungen erheben. Sie haben nur die Option Ihre Beiträge zu senken, indem Sie einen Tarif mit einer Selbstbeteiligung wählen, der zu einer Minderung der monatlichen Beiträge führt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Ihnen einen Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, den Sie kostenlos nutzen können, um Ihren persönlichen Monatsbeitrag in der GKV zu kalkulieren.