Grundwissen für Lehrer-Versicherungen der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen

Das Leben ist mit vielen Risiken verbunden, Schutz und Sicherheit sind aber menschliche Grundbedürfnisse. Versicherungen können zwar nicht vor einem Unfall, einer Krankheit oder Arbeitslosigkeit schützen, vermitteln aber das gute Gefühl, bei einem negativen, eventuell existenzbedrohendem Ereignis finanziell abgesichert zu sein, beziehungsweise für Schadenersatz sorgen zu können. Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss für die Wiedergutmachung sorgen. In der Regel wird finanzieller Schadenersatz geleistet.

Die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen können Dimensionen erreichen, die mit dem eigenen Vermögen nicht beglichen werden können. Auch eigene Schäden oder Unfälle können zum finanziellen Ruin führen. Die Gewissheit, sich im Schadensfall auf die entsprechenden Versicherungen verlassen zu können, lässt uns sicherer und sorgenfreier leben. In einigen Bereichen ist das finanzielle Risiko besonders hoch, so dass eine Absicherung als Pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

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Pflichtversicherungen für Referendar und Lehrer

Zu den Pflichtversicherungen gehören beispielsweise die:

  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Für Arbeitnehmer die gesetzliche Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Jagdhaftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung

Für Pflichtversicherungen gilt der Kontrahierungszwang. So wie die Bürger per Gesetz verpflichtet sind, eine Versicherung abzuschließen, müssen die Versicherer den Antragstellern einen Versicherungsschutz anbieten. Neben den Pflichtversicherungen gibt es Versicherungen gegen Risiken, die bei jedem eine andere Gewichtung haben und individuell gewählt werden können.

Versicherungen, die für Referendar und Lehrer essentiell sein können

Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod finanziell absichern. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor Einkommensverlusten. Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten das größte Kapital. Ohne das Einkommen aus der Erwerbstätigkeit sind Sie auf Sozialleistungen angewiesen, mit denen sich der Lebensstandard massiv verschlechtern wird. Mit einer Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie weiterhin selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Für Hausbesitzer ist eine Wohngebäudeversicherung existenziell. Die Kosten, um zum Beispiel Schäden durch Hagel, Sturm, Blitz, Feuer oder Wasser zu beheben, können zum finanziellen Ruin führen. Eine Hausratversicherung schützt, wenn die Wohnungseinrichtung nach einem Einbruch, Brand oder Wasserschaden mit dem eigenen Vermögen kaum zu ersetzen wäre. Für Schäden, die Sie Dritten bei einem Autounfall zufügen, kommt die Kfz-Versicherung auf. Ihr eigenes Auto sichern Sie gegen Unfallschäden, Diebstahl, Brand oder Hagel mit einer Kaskoversicherung ab. Auch eine Rechtsschutzversicherung sorgt für Sicherheit. Im Ernstfall können Sie sich vor Gericht verteidigen lassen oder das eigenen Recht durchsetzen, ohne dass dadurch unbezahlbare Kosten drohen. Bei allen Absicherungen sollten ausreichend hohe Versicherungssummen angesetzt werden. Die Versicherung leistet nur bis zur vertraglich festgelegten Summe. Für die Restforderungen müssen Sie privat aufkommen.

Die private Haftpflichtversicherung – unverzichtbar für Referendar und Lehrer

Eine der wichtigsten Versicherungen ist die private Haftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, kann aber die eigene Existenz sichern. Kommt ein Dritter durch Ihr Verschulden zu Schaden, können die Schadenersatzansprüche bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden schnell die Millionengrenze überschreiten.

Die private Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen schützt Sie vor Schadensersatzforderungen, die von Dritten an Sie gestellt werden. Das können Schäden in der Mietwohnung, Schmerzensgeld oder lebenslange Renten sein. Ohne Haftpflichtversicherung haften Sie für Schäden, die Sie anderen zufügen, in vollem Umfang, möglicherweise ein Leben lang. Höchstgrenzen für Schadenersatzforderungen hat der Gesetzgeber nicht gesetzt.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen
 

Mit einer Police können Sie sich und Ihre Familie weltweit umfassend gegen Sach-, Personen- und Vermögensschäden pauschal bis zu einer Summe von 20 Millionen € absichern.

Abgedeckt werden:

  • Schäden am Eigentum des Vermieters
  • Gefälligkeitsschäden
  • Verlust fremder Schlüssel und Austausch zentraler Schließanlagen bis zu 50.000 €
  • Abwasserschäden
  • Auslandsschäden im Urlaub, Studium und bei Dienstreisen
  • Sachschäden gegenüber Arbeitgebern, Arbeitskollegen und sonstigen Dritten bis 5.000 €
  • Schäden bei einer nebenberuflichen Tätigkeit bis zu einem Jahresumsatz von 12.000 € und bei ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Eine kostenlose Forderungsausfallversicherung ist inklusive.

Absicherung gegen Krankheit für Referendar und Lehrer

Die Krankenversicherung ist für jeden Bürger Deutschlands eine Pflichtversicherung. Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die im jeweiligen Versicherungsumfang enthalten sind. Eine Krankenversicherung ist für jeden unverzichtbar. Sie stellt sicher, jederzeit notwendige medizinische Behandlungen zu erhalten, unabhängig von den verfügbaren finanziellen Mittlen. Mit der Krankenversicherung wird gewährleistet, dass Gesundheit nicht eine Frage der persönlichen wirtschaftlichen Situation ist.

In Deutschland existieren parallel nebeneinander zwei völlig unterschiedliche Versicherungssystem, die gesetzliche und private Krankenversicherung.

Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und die mehr als € 450 im Monat verdienen, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Beamte und Selbstständige sowie Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich privat, zum Beispiel bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen krankenversichern.

Beihilfe für Referendar und Lehrer

Der Dienstherr gewährt Referendaren und Lehrern Krankenfürsorge in Form von Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet er 50 bis 80 % der tatsächlichen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen und Schutzimpfungen. Im Rahmen der allgemeinen Krankenversicherungspflicht müssen Referendare und Lehrer die Restkosten mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern. Diese Tarife werden ausschließlich von privaten Versicherern, wie der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen angeboten.

Da Sie nur noch die nicht über die Beihilfe abgedeckten Kosten absichern, sind die Beiträge zur privaten Krankenversicherung gering.

Pflegepflichtversicherung für Referendar und Lehrer

Im Pflegefall können ebenfalls sehr Kosten, beispielsweise für Umbauten oder eine stationäre Pflege, entstehen. Die Pflegeversicherung wurde daher zur Pflichtversicherung erklärt. Allerdings werden nicht wie bei der Krankenversicherung die Kosten komplett übernommen, sondern nur zum Teil. Eine Pflegebedürftigkeit ist immer noch mit hohem finanziellen Aufwand verbunden. Sind die eigenen Rücklagen aufgebraucht, müssen meist die Kinder die Kosten tragen.

Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen verringern Sie das Kostenrisiko für sich und Ihre Angehörigen.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendar und Lehrer

Die Dienstunfähigkeit ist ein Risiko, welchem sich Referendar und Lehrer stets bewusst sein sollten.

Achten Sie darauf, dass Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Versicherung mit unechter Klausel zahlt bei Dienstunfähigkeit meist noch nicht. Nur mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird die Dienstunfähigkeitserklärung des Dienstherrn ohne weitere Überprüfung anerkannt und Ihnen auch bei Entlassung eine monatliche Rente gezahlt. Einer der wenigen Anbieter einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit echter Dienstunfähigkeitsklausel ist die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Zusammenfassung

Gern unterstützen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, Sie dabei, Sie rundum perfekt abzusichern. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie individuell und unverbindlich.

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FAQ Grundwissen Versicherungen

Benötigen Referendare und Lehrer mit Beihilfe eine Krankenversicherung?

In Form der Beihilfe erstattet der Dienstherr 50 bis 80 % der im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge entstandenen Kosten.

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht, seitdem müssen Beamte die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten mit einer Krankenversicherung absichern.

Referendare und Lehrer sind nicht sozialversicherungspflichtig und daher von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Sie können frei entscheiden, ob sie sich bei einer privaten oder freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern.

Sie benötigen zur Absicherung der nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten eine Restkostenabsicherung, eine beihilfekonforme Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenversicherungen sind generell Vollkostenversicherung, beihilfekonforme Tarife bieten nur private Versicherungsunternehmen, wie die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, an.

Was gilt für Referendare und Lehrer, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern?

Gesetzliche Krankenversicherungen rechnen mit dem Leistungserbringer die Kosten für die medizinische Behandlung ihrer Versicherten direkt und komplett ab. Referendare und Lehrer müssen nicht in Vorkasse gehen, Kostenerstattungen durch die Beihilfe sind nicht notwendig.

Gesetzliche Krankenversicherungen finanzieren Ihre Leistungen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber sowie Bundeszuschüssen.

Der Dienstherr beteiligt sich nicht, wie in der Privatwirtschaft an den Beiträgen zur Krankenversicherung, sondern erstattet in Form der Beihilfe einen Teil der tatsächlich entstandenen Kosten. Referendare und Lehrer müssen den vollen Beitragssatz zahlen.

Was gilt für Referendare und Lehrer mit privater Krankenversicherung?

Der Job des Lehrers bringt einige Besonderheiten mit sich, deshalb besteht erwartungsgemäß ein hoher Versicherungsbedarf bei Lehrern. Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit haften Lehrer für alle Schäden, die Sie verursacht haben persönlich, und unter Umständen kommen hohe Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderungen auf Sie zu. Daher sind die Angebote dieser speziellen Versicherungen für Lehrer sehr umfangreich und wichtig.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Sie vor diesen Risiken schützen und haben deshalb eine spezielle Variante der Haftpflichtversicherung im Portfolio – die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Zum Beispiel erleidet ein Kind beim Toben in der Pause eine Verletzung, kann man Sie für gravierende Folgen, die daraus resultieren, haftbar machen. Mit der Diensthaftpflichtversicherung sind Sie in finanzieller Hinsicht vor solchen Konsequenzen geschützt.

Als weitere nennenswerte Absicherung bietet sich die Dienstunfähigkeitsversicherung an. Sie schützt Sie zum Beispiel, dass Sie im Falle einer Berufsunfähigkeit schon vor Bestätigung dieser als dienstunfähig erklärt werden, und abrupt auf große Teile Ihres Gehaltes verzichten müssen oder gar kein Gehalt mehr bekommen.

Damit Sie bei so vielen Versicherungstarifen und Optionen nicht den Überblick verlieren haben wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine Übersicht vorbereitet.

Was muss beachtet werden?

Nehmen privat Versicherte medizinische Leistungen in Anspruch, erhalten Sie nach der Behandlung eine Privat-Rechnung, die sie aus ihren eigenen finanziellen Mitteln bezahlen. Anschließend können bei der Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Krankenkasse und Beihilfestelle zahlen dem Beamten daraufhin den jeweils übernommenen Anteil zurück. Mit der privaten Krankenversicherung werden nur die 20 bis 50 % der Kosten abgesichert, die über dem Beihilfebemessungssatz liegen. Ihr Beitrag zur Krankenversicherung ist gering.

Welches ist die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Eine pauschale Antwort auf die Frage, welche Krankenversicherung für Referendare und Lehrer die günstigste ist, gibt es nicht. In der Regel ist eine private Absicherung für Beamte jedoch günstiger. Referendare und Lehrer, die Beihilfe erhalten, müssen nur noch die Restkosten absichern.

Die Beträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Mit den recht hohen Dienstbezügen sind die Beiträge für Beamte entsprechend hoch. Hinzu kommt, dass der Beitrag ohne Zuschuss des Dienstherrn in voller Höhe selbst vom Referendar und Lehrer getragen werden muss.

Bei gesetzlichen Krankenkassen ist eine Familienversicherung möglich. Das heißt, mit einem Versicherungsbeitrag kann die gesamte Familie abgesichert werden. Bei vielen Kindern, die kostenlos mitversichert werden, ist die gesetzliche Versicherung möglicherweise die günstigere Versicherungsvariante.

Private Krankenkassen bieten keine Familienversicherung an. Für jedes privat versicherte Familienmitglied wird ein separater Vertrag abgeschlossen.

Wie werden die Versicherungsbeiträge von Referendaren und Lehrern berechnet?

Gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % (2019) plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Berechnungsgrundlage bildet nur das Monatsbruttoeinkommen. Gesundheit und Alter sind nicht relevant. Bei angestellten Arbeitnehmern in der Privatwirtschaft beteiligt sich der Arbeitgeber zu 50 % an den Versicherungskosten.

Der Dienstherr freiwillig gesetzlich versicherter Lehrer und Referendare beteiligt sich nicht an den monatlichen Prämien. Da das Einkommen von Beamten in der Regel recht hoch ist, und sie den vollen Beitragssatz zahlen, sind demzufolge auch die Beiträge hoch. Die Beiträge sind allerdings gedeckelt, Gesetzgeber wird ein Höchstwert festgelegt.

Private Krankenversicherung

Statt sich zur Hälfte an den Versicherungsbeiträge seiner Beamten zu beteiligen, erstattet der Dienstherr mit der Beihilfe mindestens 50 % der tatsächlichen Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen. Die Beihilfebemessungssätze werden von jedem Bundesland selbst erlassen. Der Freistaat Bayern orientiert sich an der vom Bund getroffenen Regelung:

50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
70 % für Beamte mit mehreren Kindern
70 % für beihilfeberechtige Partner
70 % für Beamte im Ruhestand
80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen.

Die Restkosten können mit der beihilfekonformen, privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen perfekt abgesichert werden. Die Höhe des Einkommens spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle, sondern richtet sich nach individuellen Faktoren, wie Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss, Alter, den gewünschten Leistungen, vereinbarten Selbstbehalten und dem Beihilfebemessungssatz.

Beihilfekonforme Tarife sind besonders kostengünstig.

Können Referendare und Lehrer die Krankenversicherung wechseln?

Zwischen den gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Wechsel meist problemlos möglich. Kündigen können Sie nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende.

Private Krankenversicherungen können mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Ein Wechsel bringt jedoch kaum Vorteile. Vor jeder Neuaufnahme in eine private Krankenversicherung wird der Gesundheitszustand überprüft. Auch aufgrund des mittlerweile höheren Alters müssen Sie davon ausgehen, dass die Beiträge einer neuen Versicherung höher sein werden. Zusätzlich gehen die bereits gebildeten Altersrückstellungen zum großen Teil verloren und es gelten wieder Wartezeiten, bis verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können.

Möglicherweise werden Sie bei einer anderen Versicherung nur noch im Basistarif aufgenommen. Der Basistarif ist sowohl von den Leistungen als auch vom Beitrag her mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar.

Sollte Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrem Tarif zu teuer sein, kann der Wechsel in einen Standardtarif in Betracht kommen.

Sind Sie als angestellter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie in die private Versicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beziehungsweise sehr schwierig und ab einem gewissen Alter fast unmöglich.

Welche Versicherungen benötigen Referendare und Lehrer außerdem?

Dienstunfähigkeitsversicherung

Für Referendare und Lehrer besteht im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ein erhöhtes Risiko, dienstunfähig zu werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Ihnen in jedem Stadium Ihrer dienstlichen Laufbahn optimale finanzielle Sicherheit. Beamte haben nach einer 5jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt. Die Höhe des Ruhegehalts ist unter anderem abhängig von den geleisteten Dienstjahren. Zunächst erhalten Sie eine Mindestversorgung von etwa 35 % Ihrer gewohnten Bezüge. Mit jedem Dienstjahr erhöhen sich Ihre Ansprüche, bis nach 40 Dienstjahren der Höchstwert von 71,75 % der letzten Besoldung erreicht werden kann. Ohne zusätzliche, private Absicherung können Sie bei Dienstunfähigkeit zu keinem Zeitpunkt Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten.

Spezieller Schutz für Referendar und Lehrer mit der Dienstanfänger-Police

Als Referendar und in den ersten 5 Dienstjahren nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit haben Sie bei Dienstunfähigkeit noch keinen Anspruch auf Fürsorge. Referendare und Lehrer können in dieser Zeit noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten somit auch kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Der Dienstherr zahlt die Versicherungsbeiträge nach, so dass Ihre geleisteten Dienstjahren als Zeiten einer versicherungspflichtigen Tätigkeit angesehen werden. Wenn bereits Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteht, sind diese gering.

Dienstunfähigkeit trifft Referendare und Lehrer in den ersten Dienstjahren besonders hart. Bei einer Entlassung stehen Sie von heute auf morgen ohne Einkommen da. Die spezielle Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet bereits Referendaren eine monatliche Rente von bis zu € 1.800 monatlich.

Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer und Referendare

Schon während des Referendariats können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, zur Verantwortung gezogen werden. Kommt beispielsweise ein Kind während Ihrer Aufsichtspflicht zu Schaden, kann Ihnen die Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen werden. Artikel 34 des Grundgesetzes besagt:

„Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht.“ Schadenersatzforderungen werden an Ihren Dienstherrn gestellt, der Sie in Regress nehmen kann. Bei einem Personenschaden können Sie zur Zahlung von Schmerzensgeld bis hin zur Zahlung von lebenslangen Renten verurteilt werden.

Mit der die kombinierten Privat- und Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich sowohl für den privaten als auch den dienstlichen Bereich perfekt ab.

Die BOXflex Dienst- und Privathaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen übernimmt an Sie gestellte, berechtigte Forderungen. Zunächst überprüfen wir, ob die Ansprüche begründet und angemessen sind. Ungerechtfertigte Forderungen weisen wir zurück und übernehmen auch die Kosten für eventuelle Gerichtsverhandlungen und Anwälte. Wird Ihnen beispielsweise die Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht vorgeworfen, stehen Sie nicht nur vor den finanziellen Forderungen, sondern müssen auch ein Disziplinarverfahren befürchten.

Warum ist eine Haftpflichtversicherung für Referendare und Lehrer im privaten Bereich wichtig?

Eine eigene Haftpflicht ist zwingend notwendig, sobald Sie finanziell auf eigenen Füßen stehen. Es genügt ein kurzer Moment, in dem Sie unaufmerksam sind oder Sie versäumen es, einer Pflicht nachzukommen, schon kann einer anderen Person ein Schaden entstehen, für den Sie für Schadenersatz sorgen müssen.

Das bedeutet: Sind Sie Schadenersatzpflichtig, haften Sie mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen in voller Höhe . Zur Tilgung der Forderungen werden unter anderem Ihr Gehalt, Guthaben auf Sparkonten oder eine Erbschaft herangezogen.

Mögliche Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe sind der Hauptgrund für eine eigene Haftpflichtversicherung, welche die Kosten für die Reparatur oder Neuanschaffung der beschädigten Gegenstände, Kosten der Folgeschäden und Nutzungsausfall, für die Behandlung verletzter Personen, für Verdienstausfall, Schmerzensgeld und lebenslange Renten bei bleibenden Schäden übernimmt.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zu den wichtigsten Versicherungen für Studenten, Referendare und Lehrer? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

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28357 Bremen
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