DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informiert: Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Einsatzgebiete als angehende Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter sind meist in der Steuerverwaltung tätig. Ihr Einsatzort kann ebenso in Finanzministerien und Oberfinanzdirektionen sein. Ebenso hat das Bundeszentralamt für Steuern viele Aufgaben und Arbeitsplätze für Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter. Je nach Bedarf werden Sie eingesetzt. 

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit im Außendienst tätig zu sein. Da Sie die Bearbeitung von Einkommens-, Lohn- und Umsatzsteuer beziffern, benötigen Sie in jedem Fall ein hohes Maß an mathematischem Verständnis, den Umgang mit Software und Buchführungsprogrammen. Die Kenntnisse werden Ihnen als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter während der Ausbildung beigebracht. Diese können Sie unter anderem als Sachbearbeiter im Innendienst oder in Vollstreckungsstellen absolvieren. Im Außenbereich prüfen Sie zum Beispiel in Betrieben die Buchführungsunterlagen und stellen fest, ob die exakte Höhe an Lohnsteuer gezahlt wurde. 

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter haben einen vielseitigen Beruf und tragen eine hohe Verantwortung im Rahmen der Sachbearbeitung von Finanzen. Zudem haben Sie beste Aufstiegschancen und können bei Eignung als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter Karriere machen. Dabei profitieren Sie als Beamter von der Fürsorge des Dienstherrn. Gern stellen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen im Nachfolgenden die unterschiedlichen Laufbahnen vor.

Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im mittleren Dienst

Um eine Laufbahn als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter ins Auge zu fassen, benötigen Bewerber folgende Voraussetzungen:

  • Realschulabschluss (mittlere Reife)
  • eventuell auch einen Hauptschulabschluss im Verbund mit einer förderlichen Berufsausbildung
  • einwandfreier Leumund
  • keine Vorstrafen
  • Bekenntnis zur Verfassung der Bundesrepublik
  • Deutscher Staatsbürger oder EU-Bürger

Weiterhin durchlaufen Sie einige Tests und Auswahlverfahren. Wenn Sie diese bestehen, werden Sie direkt als Beamten auf Widerruf eingestellt und können mit der Ausbildung starten. Offiziell wird diese als Ausbildung zum Beamten-Steuerverwaltung bezeichnet. 

Innerhalb der Ausbildung werden Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter umfassend auf den Umgang mit Steuererklärungen, Gesetzestexten und Verwaltungsvorschriften vorbereitet. Dazu benötigen Sie sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache und ein hohes mathematisches Verständnis. Ebenso werden Sie viel Kundenkontakt haben, daher wird Kommunikationsfähigkeit und ein freundliches Auftreten vorausgesetzt.

Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst

Wenn Sie Karriere im gehobenen Dienst machen möchten, benötigen Sie folgende Voraussetzungen:

  • Abitur
  • oder Fachhochschulreife
  • oder anderer gleichwertiger Bildungsabschluss
  • Deutsche Staatsbürgerschaft bzw. EU-Bürger
  • Leumund muss einwandfrei sein
  • natürlich keine Vorstrafen
  • zudem sehr gute Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik

Das Auswahlverfahren ist streng und so kann es passieren, dass nicht jeder die Ernennung zum Beamten auf Widerruf erlangt. Doch Ihre Anstrengungen werden sich lohnen, denn als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst übernehmen Sie bereits Führungsverantwortung und erhalten mehr Lohn. Gern erläutern wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen Ihren erhöhten Versicherungsbedarf. 

In vielen Bundesländern ist die Altersgrenze flexibel. Sie können jedoch mit ca. 32 Jahren rechnen. Menschen mit Behinderung bei gleichwertiger Qualifikation können sogar bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres die Karriere als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter beginnen.

Die wichtigsten Versicherungen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte arbeiten im öffentlichen Dienst und haben einen verantwortungsvollen Beruf. Die Tätigkeiten haben oft mit Zahlen zu tun. Steuererklärungen, Abrechnungen und auch der telefonische oder persönliche Kontakt zu Kunden prägen den Arbeitsalltag der Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten. Natürlich benötigen auch Sie einen umfassenden Versicherungsschutz. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten einen Einblick in das Berufsbild der Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten geben.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter tragen während Ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung und damit auch ein hohes Risiko. Wenn ein Dritter aufgrund Ihrer beruflichen Ausübung einen finanziellen Schaden erleidet, werden Sie vom Dienstherrn in Regress genommen. Fehler sind menschlich und so können Sie wegen einer kleinen Unaufmerksamkeit, wie die falsche Berechnung zum Nachteil des Kunden oder eine Verspätung bzw. Nichteinhaltung von Fristen, schnell in finanzielle Schieflage geraten. 

Wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen daher eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle Laufbahnen und Stufen des Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten. 

Dabei profitieren Sie von folgenden Leistungen:

  • falsche Berechnungen zum Nachteil des Kunden
  • Verspätung bzw. Nichteinhaltung von Fristen
  • Attraktive Konditionen und Unterstützung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Krankenversicherung

Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter können Ihre Versicherung frei wählen. Sie können sich freiwillig gesetzlich versichern oder in eine private Krankenversicherung wechseln. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Sie nur Beihilfe des Dienstherrn mit einer privaten Krankenversicherung erhalten, welche die Restkosten abdeckt. 

Sie könnten sich auch gesetzlich pflichtversichern. Dabei würden Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter den Höchstsatz bis maximal 15,5 Prozent Ihres Bruttoeinkommens zahlen, auch wenn Sie kaum medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Bei der PKV der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist das anders:

  • TOP Tarife mit individuellen Konditionen und Modalitäten
  • hohes Potential an Einsparungen im Beitragssatz
  • eigenständiges Festlegen des Selbstbehaltes
  • eigene Definition des gewünschten Leistungsspektrums
  • Leistungen wie Krankentagegeld, Chefarztbetreuung und Einzelbettzimmer
  • weit bessere Leistungen bei medizinischen Behandlungen
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen als Partner für Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter

Gehen Sie bei Ihrer Gesundheit keine Kompromisse ein und verbinden Sie sinnvoll und zu Ihrem Vorteil die Beihilfe des Dienstherrn mit unserer privaten Krankenversicherung für Beamte im öffentlichen Dienst.

Dienstanfänger-Police

Gerade zu Beginn Ihrer Karriere als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter werden Sie sich sicherlich noch keine Gedanken, um eine Dienstunfähigkeit machen. Doch manchmal kommt es zu unvorhergesehenen Ereignissen und Sie erleiden in der Freizeit einen Unfall, der Sie dauerhaft beeinträchtigt. Was nun? Ihr Dienstherr wird Sie nach einer eingehenden Prüfung für dienstuntauglich erklären und Sie werden aus dem aktiven Beamtendienst quasi von heute auf morgen entlassen. Da Sie zu Beginn Ihrer Laufbahn sind, erhalten Sie weder Fürsorge noch eine Frühpension. 

Wenn Sie Beamter auf Lebenszeit sind, hätten Sie im Ernstfall Anspruch auf 1.400 Euro. Das wird jedoch Ihren Lebensstandard in der Regel nicht aufrechterhalten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen heute schon an Morgen zu denken und eine Dienstanfänger-Police mit folgenden Vorteilen abzuschließen:

  • Rentenzahlungen im absoluten Ernstfall
  • sichere Vorsorge
  • Übernahme der Konditionen beim Status Beamter auf Lebenszeit
  • flexible Tarife für die unterschiedlichen Laufbahnen

Weitere wichtige Versicherungen für Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bieten Ihnen als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter weitere wichtige Absicherungen. Dazu gehört zum Beispiel die Dienstunfähigkeitsversicherung, bei der Sie eine monatliche Rentenzahlung und eine optimale Vorsorge erhalten. Auch eine Unfallversicherung ist sinnvoll, da schnell ein Unglück passieren kann.

Mit dieser sind Sie bestens abgesichert. Sichern Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen den sicheren Eintritt in die private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen. Wichtig ist letztlich eine Rechtsschutzversicherung, welche Sie als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter vor hohen finanziellen Kosten bei Rechtsstreitigkeiten schützt und Ihnen kompetent zur Seite steht.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen? Gern beraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie zu allen Ihren Fragen und Möglichkeiten.

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