Die Definition eines Unfalls
Damit wir umfassend in die Thematik der Unfallversicherung einsteigen können, möchten wir zum Einstieg einmal klären, was ein Unfall überhaupt ist. Ebenso wichtig ist es für Sie als Soldat zu wissen, wann Sie einen Unfall erleiden und welche Gründe dahinterstecken. In den letzten Jahren hat sich dazu eine eindeutige Definition etabliert, an der sich Versicherungen und der Gesetzgeber orientieren können: „Ein Unfall ist ein plötzliches, von außen auf die versicherte Person einwirkendes Ereignis, durch das die versicherte Person unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.
Gleiches gilt auch für Dienstunfälle nach dem Soldatengesetz. Mit der Definition wurde eine allgemeingültige Formulierung gefunden, die jedoch herbeigeführte Unfälle ausschließt. In dem Fall würden Sie auch von der Unfallversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen keine Leistungen erhalten. Jede andere Unfallart ist natürlich umfassend bei uns abgesichert – auch die grobe Fahrlässigkeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung
Bei der gesetzlichen Unfallkasse greift ein für alle geltender und abgeschlossener Leistungskatalog bei einem Unfall, bei dem Sie als Soldat in folgenden Situationen mit Leistungen rechnen können:
Sie erleiden einen Unfall auf dem Weg oder Rückweg zum Dienst. Bei Ihren Kindern gilt der Schulweg ebenso als Arbeitsweg, weshalb die Kinder von Soldaten hier gesetzlich unfallversichert sind.Alle Unfälle, die im Dienst passieren, sind damit Dienstunfälle. Dabei erhalten Sie den doppelten Schutz von gesetzlicher Unfallkasse und Dienstherr.Wenn Sie an einer Berufskrankheit erkranken.Bei gesundheitlichen Schäden, die auf Ihre Tätigkeit als Soldat zurückzuführen sind. Das bezieht sich auf körperliche und psychische Belastungen.
Heute ist ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit meist deutlich geringer geworden. Dafür sorgen nicht zuletzt Dienstvorschriften, Gesetze und die Straßenverkehrsordnung (StVO). Statistiken belegen, dass der Großteil aller Unfälle in der Freizeit passiert. Dort, wo die gesetzliche Unfallkasse nicht greift. Das macht die Unfallversicherung für Soldaten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu einer der wichtigsten Versicherungen für Sie.