Teilweise sind bestimmte Versicherungsprodukte für Sie als Berufssoldat sogar vorgeschrieben. Sie sichern Ihre gesamten beruflichen und privaten Risiken ab, die durch den Dienstherrn nicht gedeckt werden. Dazu zählen unter anderem:
Die Dienstunfähigkeitsversicherung
Als Berufssoldat unterliegen Sie erheblichen körperlichen und psychischen Belastungen, die im Laufe der Jahre eine Dienstunfähigkeit begünstigen können. Eine Dienstunfähigkeit definiert sich im Bundesbeamtengesetz (BBG) wie folgt:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“ (§ 44 BBG)
Demnach liegt eine Dienstunfähigkeit vor, wenn man für Sie als Berufssoldat oder auch in einer anderen Tätigkeit keine Verwendung mehr hat. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen garantiert Ihnen bei einer Dienstunfähigkeit eine vertraglich vereinbarte, monatliche Rente. Damit können Sie weiterhin Ihren gewohnten Lebensstandard fortführen.
Die Anwartschaft auf die private Krankenversicherung
Als Berufssoldat haben Sie Anspruch auf eine freie Heilfürsorge, d.h. Sie werden von den eigenen Ärzten der Bundeswehr behandelt, dessen Kosten Ihr Dienstherr übernimmt. Wenn Sie allerdings in den Ruhestand versetzt werden, endet die freie Heilfürsorge und Sie müssen auf jeden Fall krankenversichert sein. Die dennoch Ihnen zustehende Beihilfe deckt mindestens 50 Prozent aller anfallenden Kosten ab, aber für die Restkosten benötigen Sie eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung, über die Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gerne berät.
Mit einer Anwartschaft wird Ihnen bereits in jungem Lebensalter eine Aufnahme in die private Krankenversicherung garantiert. Damit „konservieren“ Sie sozusagen Ihren Gesundheitszustand und man wird Ihnen bei der Aufnahme in die private Krankenversicherung sehr preiswerte Konditionen anbieten können.
Die Pflegepflichtversicherung
Seit 1995 ist die Pflegepflichtversicherung für alle in Deutschland krankenversicherte Personen verbindlich vorgeschrieben. Davon sind auch Sie als Berufssoldat betroffen, weil Ihre Heilfürsorge im Grunde einer Krankenversicherung entspricht. Da Sie allerdings kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, müssen Sie über eine private Pflegeversicherung verfügen.
Die Pflegepflichtversicherung passt sich an die Beihilfe an. Damit profitieren Sie im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegekasse von günstigeren Beiträgen, ohne Leistungsdefizite hinnehmen zu müssen. Wie sie es vielleicht bereits von Ihrer privaten Krankenversicherung gewohnt sind, reichen Sie einfach die Rechnung des Pflegedienstleisters bei uns und der Beihilfe ein. Von beiden Seiten erhalten Sie jeweils eine anteilige Rückerstattung.
Die Dienst- und weitere Haftpflichtversicherungen
Eine Haftpflichtversicherung trägt alle Schäden, die von Ihnen verursacht werden. Aus diesem Grund zählt Sie zu den wichtigen Versicherungsprodukten. Neben den ohnehin schon optimalen Versicherungen informiert Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen gerne über weitere unterschiedliche Haftpflicht-Policen für verschiedene Bereiche und Ansprüche. Diese Risiken sind unter anderem abgedeckt.
- SchlüsselverlustSie haben zum Beispiel Ihren Schlüssel verloren und Ihr Dienstherr muss die komplette Schließanlage der Kaserne austauschen. Selbstverständlich übernehmen wir problemlos die Kosten.
- Schadenersatz/RegressWir tragen die Kosten, wenn Ihr Dienstherr Sie aufgrund eines von Ihnen verursachten Schadens in Regress nimmt.
- SchmerzensgeldWenn man Sie oder Ihren Dienstherrn auf Schmerzensgeld verklagt, wird zunächst der Anspruch von Dritten überprüft. Sollten die Forderungen berechtigt sein, übernimmt die DBV den Schaden.Informieren Sie sich über weitere Haftpflichtversicherungen, auf die Sie als Berufssoldat und auch als Arbeitnehmer und Beamter nicht verzichten sollten.
- PrivathaftpflichtSollten Sie in Ihrer Freizeit oder im privaten Umfeld einem Dritten einen Schaden zufügen, sollten Sie versichert sein. Beispielsweise haben Sie versehentlich auf dem wertvollen Teppich eines Bekannten etwas Rotwein verschüttet.
- Kfz-HaftpflichtOhne diese Versicherung dürfen Sie in Deutschland kein Kraftfahrzeug betreiben. Diese Versicherung kommt für Schäden auf, die durch Ihr Fahrzeug verursacht werden
- VermögensschadenhaftpflichtAus beruflichen oder privaten Gründen hantieren Sie mit dem Vermögen oder zumindest größeren Geldbeträgen Dritter. Schnell sind dabei Dritten finanzielle Schäden entstanden, die von einer Vermögenschadenhaftpflichtversicherung getragen werden. Beispielsweise haben Sie das „fremde“ Geld in hochriskante Anlagen investiert.
Verzichten Sie ebenfalls nicht auf Haftpflichtversicherungen. Wie einige andere Versicherungsprodukte auch, zählen sie zu den sehr wichtigen Absicherungen für Sie als Berufssoldat. Sehr gerne berät Sie Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zu dieser Thematik und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.