Im dienstlichen Bereich
Hier kann eine Pflichtverletzung im Außen- oder Innenverhältnis begangen werden.
Im Außenverhältnis
Begeht der Beamte der Polizei während seines Dienstes eine Pflichtverletzung, haftet grundsätzlich der Dienstherr. Dieser kann den Beamten im Rahmen der Amtshaftung in Regress nehmen. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Handeln kann ein Beamter haftbar gemacht werden. Vorsätzlich bedeutet, dass der Schaden absichtlich und in Kenntnis der Strafbarkeit verursacht wurde. Ein Beamte der Polizei handelt grob fahrlässig, wenn er seine Sorgfaltspflicht in schwerem Maße verletzt. Sobald er also die offensichtlichen Folgen seines Handelns nicht beachtet.
Die Vorwürfe gegenüber Beamten der Polizei können vielseitig ausfallen. Der Vorwurf der Körperverletzung kann schnell geschehen, denn Gewaltanwendungen werden rasch fehlinterpretiert. Wird ein solcher Vorwurf ausgesprochen, wird eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet. Fünf Jahre Haft (§ 223 StGB) und ein Disziplinarverfahren (ggf. mit anschließendem Verlust des Beamtenstatus) können die Folgen sein.
Somit wird die Wichtigkeit einer speziellen Rechtsschutzversicherung für Beamte der Polizei deutlich. Auch ohne Verschulden kann es zu einem Rechtsstreit kommen. Da die Rechtslage äußerst komplex ist, benötigen Sie als Beamter der Polizei einen professionellen Rechtsbeistand. Ohne einen kompetenten Anwalt sinken die Chancen, zu Ihrem Recht zu gelangen. Verlieren Sie den Gerichtsprozess, können fatale Folgen entstehen - Ihre berufliche und private Zukunft wäre extrem gefährdet.
Im Innenverhältnis
Hier können dem Dienstherrn unmittelbare oder mittelbare Pflichtverletzungen zugefügt werden. Mittelbar zugefügte Schäden können Beschädigungen dienstlich genutzter Gegenstände darstellen, für die der Beamte der Polizei haftet. Unmittelbare Schäden meint Folgeschäden, die der Beamte durch sein Handeln herbeiführt.
Privater Bereich
Fehlerhaftes Verhalten im privaten Bereich kann dazu führen, dass das Ansehen der gesamten Dienststelle oder Behörde in Verruf gerät. In diesem Fall muss der Beamte der Polizei ein Strafverfahren sowie ein Disziplinarverfahren befürchten. Die spezielle Rechtsschutzversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen kommt auch für private Rechtsstreitigkeiten auf. Ob es sich um Auseinandersetzungen mit Ihren Vermieter handelt oder Schadensersatzforderungen bei einem Verkehrsunfall - wir sind an Ihrer Seite.