DBV Bremen fair Finanzpartner Feuerwehr Pflegepflichtversicherung Produkt

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Pflegepflichtversicherung Bremen

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Die Pflegepflichtversicherung für Beamte der Feuerwehr der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Was ist eine Pflegepflichtversicherung?

Sie als Beamter der Feuerwehr sind, sowie alle gesetzlich und privat Krankenversicherten, verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Seit 1995 soll mit dieser zusätzlichen Sozialversicherung ein Teil der Kosten, welche entstehen, wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, abgedeckt werden. Das Risiko, jetzt oder später, pflegebedürftig zu werden, besteht für jeden. Wann gilt eine Person als pflegebedürftig? Dazu ein Auszug aus §14 SGB XI: „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“

Pflegebedürftige verlieren im Alltag oft ihre Selbstständigkeit und sind so auf Hilfe bei alltäglichen Dingen im unterschiedlichen Ausmaß angewiesen. Die Gründe einer Pflegebedürftigkeit können verschiedenen sein: Schlaganfall, Allgemeinerkrankungen, Unfälle aber auch schwere Operationen sind häufige Ursachen.

Die Belastung für den Pflegebedürftigen selbst, als auch für die Angehörigen sind physisch, psychisch und finanziell immens hoch. Oft geht die Pflegebedürftigkeit mit hohen Kosten für Umbaumaßnahmen, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege einher. Aus eigenen Mitteln ist das für die meisten Pflegebedürftigen kaum machbar. Da unsere Lebenserwartung immer mehr ansteigt, erhöht sich auch gleichzeitig die Zahl von älteren Menschen, die pflegebedürftig werden. Daher hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über die Unterschiede von der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung geben.

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Die private Pflegepflichtversicherung

Ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Pflegepflichtversicherung möglich?

Sobald das Einkommen von Ihnen als Arbeitnehmer über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, ist ein Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ohne Probleme möglich. Bei den Aufnahmebedingungen gibt es zwischen gesetzlicher Pflegepflichtversicherung und privater Pflegepflichtversicherung kaum Unterschiede.

Nur andersherum gestaltet es sich schwierig, denn:

  • Die Versicherungsbeiträge der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden auf Basis Ihres Gesundheitszustandes anhand einer ärztlichen Untersuchung festgestellt. Das bringt es mit sich, dass Beiträge chronisch kranker oder älterer Versicherungsnehmer deutlich höher liegen als Beiträge gesunder und junger Privatversicherter.
  • Möchten Sie Familienmitglieder kostenfrei mitversichern, ist das in der privaten Pflegepflichtversicherung nicht möglich. Hier benötigt jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag.

Der Ort der Pflege

Was sind die Vorteile der Pflegepflichtversicherung?

Die Pflegepflichtversicherung im Detail

Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Man kann sagen, dass sich die Leistungen in der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung kaum voneinander unterscheiden. Um Leistungen zu beziehen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Sie benötigen Hilfe etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung.
  • Der Pflegebedarf umfasst mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag.
  • Davon werden 45 Minuten für die Grundversorgung aufgewendet.
  • Die Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär.

In welchem Umfang Sie Pflegeleistungen erhalten, richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Für die Feststellung werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers geprüft. Von wem und in welcher Form die Pflege stattfinden soll, kann der Bedürftige selbst entscheiden. Die Bedürftigkeit wird seit 2017 in Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5 eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Leistungen stehen Ihnen zu.

Den Antrag auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung wird an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste gestellt. Der Gutachter gibt eine Empfehlung, in welcher der Versicherte in eine der fünf Pflegegrade eingestuft wird. Danach kann die Pflegekasse selbst entscheiden.

Bei der privaten Pflegepflichtversicherung übernimmt die MEDICPROOF GmbH die Einstufung mittels Gutachter. Auch hier entscheidet letztlich die Pflegekasse.

Unsere Empfehlung für Sie als Beamter der Feuerwehr: Die Pflegezusatzversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr können zu Ihrer privaten Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen Teil der Kosten. Um die Restkosten müssen Sie sich selbst kümmern. Um diesem Risiko zu entgehen, ist eine Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die perfekte Lösung.

Dabei bieten wir Ihnen als Beamter der Feuerwehr drei Möglichkeiten:

  • Pflegetagegeldversicherung
    Als besondere Form der Lebensversicherung erhalten Sie aus den monatlichen Beiträgen später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn Sie pflegebedürftig werden.
  • Pflegerentenversicherung
    Die Pflegerentenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskatalogs der Pflegepflichtversicherung.
  • Pflegekostenversicherung
    Bei dieser Lösung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Wir beraten Sie gern

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind jederzeit für Sie da und beraten Sie gerne über unsere private Pflegepflichtversicherung, unsere Pflegezusatzversicherung und über die Möglichkeit der staatlichen Förderung „Pflege-Bahr“. Nehmen Sie jetzt direkt Kontakt mit uns auf.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
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