Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung
Sobald Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden Sie automatisch bei der sozialen Pflegepflichtversicherung erfasst. Sie brauchen sich daher um diese nicht weiter zu kümmern. Der Arbeitgeber beteiligt sich, wie auch bei der Krankenversicherung, an den Beiträgen der Pflegepflichtversicherung und führt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil direkt an die Pflegekasse ab. Um dies auszugleichen wurde dem Arbeitnehmer ein Feiertag gestrichen. Sind Sie selbständig, dann tragen Sie die Kosten selbst.
Wie auch bei den Beiträgen zur Krankenversicherung richten sich die monatlichen Beiträge zur Pflegepflichtversicherung nach der Höhe Ihres Einkommens. Die Leistungen werden zudem ebenfalls in Sachleistungen gewährt. Weil es jedoch immer mehr pflegebedürftige Menschen gibt, können die Kosten heute schon kaum mehr gedeckt werden.
Die private Pflegepflichtversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, benötigen Sie wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine separate Pflegepflichtversicherung. Hier greift das Prinzip der Kostenerstattung. Sie erhalten von dem Leistungserbringer eine Rechnung und bezahlen diese zunächst selbst. Die Rechnung reichen Sie dann bei der Pflegepflichtversicherung ein und erhalten die vertraglich festgelegten Kosten erstattet. Eine Kostenerstattung erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip. Die Beiträge dienen nicht nur den Kosten der Pflegepflichtversicherung. Gleichzeitig wird ein gewisser Anteil dazu verwendet Altersrückstellungen zu bilden, welche nach und nach aufgelöst werden, um die Zunahme an Leistungsansprüchen im Alter abzufedern. Sie als Beamter der Feuerwehr müssen nur einen geringen, beihilfekonformen Beitrag abführen. Der andere Teil wird durch die Beihilfe abgedeckt. Anders als bei der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung bemessen sich die Prämien nach Alter und Gesundheitszustand. Vor allem ist die private Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Sie Beamter der Feuerwehr ein tragbares System. Mit den Altersrückstellungen sind Sie selbst bei einer eintretenden Pflegebedürftigkeit optimal abgesichert.