Dienstunfähigkeitsversicherung bereits als Student oder Referendar

DBV Bremen fair Finanzpartner Mindestversorgung Dienstunfähigkeit

Es ist schön zu sehen, wenn jemand seinen Traumberuf fand und diesem bereits während seiner Ausbildung passioniert und engagiert nachkommt. Jeder Student und Referendar wird es für äußerst zufriedenstellend empfinden, wenn dieser Beruf künftig auch gut honoriert wird. Bedauerlicherweise sieht die Realität allerdings so aus, dass viele Menschen ihren Beruf nur wegen ihres nötigen Einkommens bestreiten. Wir Menschen werden zunehmend älter und naturgegeben besteht unsere Gesundheit nicht ewig.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie als Student und Referendar auch dann über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, wenn Ihre Gesundheit Schaden nimmt. I

Im schlimmsten Fall werden Sie dienstunfähig und sind nicht länger in der Lage, Ihrem Beruf nachzukommen. Ihr Lebensunterhalt will dennoch bestritten werden. Um diesem Szenario vorzubeugen, sollten Sie sich bereits als Student und Referendar Ihre Krankenversicherung genau auswählen.
 
Alarmierende Statistiken belegen, dass jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Leben der Berufsunfähigkeit unterliegt. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen raten Ihnen deshalb zum Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten und Referendare. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine erweiterte Form der Berufsunfähigkeitsversicherung und von hoher Wichtigkeit für Beamte. Haben Sie eine solche Versicherung abgeschlossen, so ist es Ihnen möglich, Ihren Lebensstandard weiterhin zu halten.

Eine detaillierte Ansicht auf die Dienstunfähigkeitsversicherung

Der Bedarf für Studenten und Referendare

Sie als Student und Referendar sind ein Beamter auf Widerruf und befinden sich in der Vorbereitungszeit Ihrer Karriere. Als Referendar üben Sie bereits Ihren Beruf aus und das sollte Anlass genug sein, sich umfassend abzusichern. Durch Ihr junges Lebensalter und Ihren guten Gesundheitszustand erhalten Sie Bonuspunkte bei Vertragsbeginn. Diese Bonuspunkte sind wichtige Aspekte für die Beitragsberechnung.
 
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist nur Beamten oder Angestellten des Öffentlichen Dienstes vorbehalten. Sollten Sie also aus gesundheitlichen Gründen Ihren Lehrberuf nicht länger ausüben können, geraten Sie ohne adäquate Versicherung in finanzielle Engpässe. Wenn Ihr Arzt Ihnen attestiert, dass Sie Ihrem Beruf länger als sechs Monate nicht nachkommen können, liegt eine Berufsunfähigkeit vor. In diesem Fall fängt Sie Ihre Versicherung auf. Sie erhalten dann eine vertraglich festgelegte monatliche Rente, um nicht in eine finanzielle Misere zu geraten.
 
Erwähnenswert an dieser Stelle ist, dass Ihr Dienstherr die Möglichkeit hat, Ihnen gegenüber die Dienstunfähigkeit auszusprechen. Das gilt für alle Beamte oder Referendare auf Widerruf. Solange Sie also keine medizinische Diagnose vorweisen können, erzielen Sie keinerlei Einkommen. Tragischerweise greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn eine ärztlich diagnostizierte Dienstunfähigkeit vorliegt. Das zeigt, dass Studenten und Referendare sich bereits um eine solide Absicherung kümmern sollten. Im Vertrag wird eindeutig festgehalten, dass Sie im Falle einer ausgesprochenen Dienstunfähigkeit, eine monatliche Rente als Ersatzleistung erhalten. Spricht Ihr Dienstherr diese aus und kündigt Ihnen Ihren Dienstvertrag, sind Sie gut abgesichert.

Optimale Versicherungsbedingungen für Studenten und Referendare

Sie als Student oder Referendar können sich nicht früh genug absichern, denn Ihr Dienstherr ist befugt, harte Entscheidungen über Sie zu treffen.
Während Ihres Referendariats ist Ihr Einkommen noch überschaubar. Auch auf diese Umstände gehen einige Anbieter ein und bieten interessante Starter- oder Einstiegstarife für bestimmte Berufsgruppen an. Diese beinhalten zwar ein geringeres Leistungsspektrum, jedoch fallen auch die Beiträge vergleichsweise niedrig aus. Diese Tarife passen sich Ihrer Karriere an und berücksichtigen Ihre steigenden finanziellen Möglichkeiten, sowie Ihren steigenden Bedarf.
 
Womöglich entscheiden Sie sich nach Ihrem Referendariat für einen anderen Berufszweig oder finden keine passende Stelle als Lehrer. Ihre abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung bleibt unberührt. Ihr Versicherungsschutz ist flexibel und kann problemlos in eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden - egal, welcher Tätigkeit Sie nachgehen.

Kostenloser Tarifvergleich

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen lässt Ihnen gerne die nötige Unterstützung zukommen, für Sie die beste Dienstunfähigkeitsversicherung zu finden. Um vorab für Sie als Student oder Referendar tätig werden zu können, benötigen wir einige Informationen zu Ihrer Person. Im Anschluss erhalten Sie eine ausführliche E-Mail, die eine Übersicht der besten Angebote und Tarife beinhaltet. Dieser Service ist für Sie kostenlos und unverbindlich.

Zusammengefasst bedeutet das:

Unter Umständen können Sie Ihren Lehrberuf wegen gesundheitlicher Probleme nicht länger ausüben. Gegebenenfalls sind Sie auch nicht in der Lage, eine andere Tätigkeit zu verfolgen. Somit erzielen Sie plötzlich kein Einkommen mehr und geraten in eine finanzielle Problemsituation. Sichern Sie sich bereits jetzt, als Student oder Referendar, ausreichend ab, damit Sie unbeschwert und sorglos Ihre Karriere beginnen können. Eine Absicherung, bereits als Beamter auf Widerruf, ist für das kommende Berufsleben äußerst empfehlenswert. Studenten und Referendare befinden sich in der wertvollen Vorbereitungszeit - eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Sie vor möglichen Gefahren.

Sie profitieren von günstigeren Beiträgen, je früher Sie Ihren Versicherungsschutz beginnen. Setzen Sie sich in Ruhe mit dieser Thematik auseinander und Sie werden eine passende Absicherung finden.

akkordeon-modul-neutral.JPG

FAQ zur Dienstunfähigkeitsversicherung

Gibt es spezielle Versicherungen für Studenten und Referendare?

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes unterscheiden sich Referendare und Lehrer nicht voneinander. Jedoch raten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen dazu, bereits vor dem Beginn Ihres Referendariats eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ihnen sollte bewusst sein, dass Ihr Dienstherr auch ohne ärztliche Diagnose befähigt ist, Ihnen aufgrund gesundheitlicher Probleme eine Dienstunfähigkeit auszusprechen. Und dieses Recht hat er bereits im Zeitraum Ihres Referendariats.
 
Als Student und Referendar haften Sie mit Ihrem persönlichen Vermögen für eventuelle Schäden, die innerhalb Ihrer Dienstzeit geschehen sind. Aus diesem Grund sollten Sie über eine spezielle Haftpflichtversicherung verfügen, welche die Diensthaftpflichtversicherung darstellt. Sollte also beispielsweise Ihr Schulschlüssel verloren gehen, sichert Sie Ihre Diensthaftpflichtversicherung ab. Wir legen Ihnen als Student und Referendar nahe, bei der Wahl Ihrer Krankenversicherung darauf zu achten, dass die Beihilfe, die Ihnen Ihr Dienstherr zukommen lässt, eingeschlossen ist.
 
In unserem Artikel “Wichtige Versicherungen für Referendare und Lehrer” erfahren Sie mehr darüber. Dort können Sie sich ausführlich informieren, welche Versicherungen für Sie als Student und Referendar unabdingbar sind.

Brauchen Referendare eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Sollten Sie aufgrund gesundheitlicher Probleme längere Zeit ausfallen, ist es sehr beruhigend, wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung besitzen. Das ist eine Erweiterung der Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese versichert Ihnen eine monatliche Rente, welche Ihnen Ihren aktuellen Lebensstandard garantiert. Würde Ihr Dienstherr Sie für berufsunfähig erklären, so erhielten Sie von der Berufsunfähigkeitsversicherung kein Geld, wohl aber von der Dienstunfähigkeitsversicherung. Da dieses Szenario für Sie das berufliche Aus bedeuten kann, ist eine rechtzeitige Absicherung nötig, um Risiken zu minimieren.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
0421/2788930
0421/2788999
Termin vereinbaren
DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
Termin vereinbaren 0421 2788930 0421 2788999 Filialen & Team
Heute:
08:00 bis 18:00
Montag:
08:00 bis 18:00
Dienstag:
08:00 bis 18:00
Mittwoch:
08:00 bis 18:00
Donnerstag:
08:00 bis 18:00
Freitag:
08:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen