Das Ruhegehalt – wann beginnt der Anspruch?
Die Verpflichtung, den Beamten und seine Familie finanziell zu unterstützen bzw. ein angemessenes Gehalt zu bezahlen, begründet sich in dem Verlangen, dass ein Beamter finanziell unabhängig sein muss. Damit soll erreicht werden, dass keine Bestechungsgefahr besteht. Aus diesem Grund ist eine Voraussetzung für das Versetzen in das Beamtenverhältnis der Umstand, dass der zukünftige Beamte nicht verschuldet ist. Der klassische Kredit für den Kauf eines Autos oder eines Hauses ist dabei nicht gemeint – viel mehr darf ein Staatsdiener nicht überschuldet sein, um die Unabhängigkeit des Beamten zu sichern.
Diese Unabhängigkeit muss auch über das Ende der Dienstherr hinaus erhalten bleiben. Aus diesem Grund besteht ein Anspruch auf eine angemessene Alimentierung auch über den Eintritt in den Ruhestand hinaus. Anspruch auf volles Ruhegehalt besteht bei einem Beamten der Polizei in der Regel nach Ableistung von 45 Dienstjahren mit ruhegehaltfähigen Bezügen. Außerdem muss das 65. Lebensjahr vollendet sein. Diese Regelaltersgrenze gilt für Personen, die vor dem 01.01.1947 geboren wurden. Für Beamte, die nach dem 31.12.1946 geboren wurden, erhöht sich die Altersgrenze schrittweise. Beamte, die ab dem 01.01.1965 geboren wurden, müssen in den meisten Bundesländern die vollen 67 Dienstjahre ableisten, die auch für tariflich Beschäftigte gelten.
Je nachdem, in welchem Bereich ein Beamter der Polizei eingesetzt wird, kann sich der Eintritt in den Ruhestand auch vorziehen. So haben Beamte der Polizei und des Justizvollzugs schon mit Ablauf des Monats, in dem das 62. Lebensjahr vollendet wird, Anspruch auf eine abschlagsfreie Zahlung des Ruhegehalts. Wenn der Polizeivollzugsbeamte seinen Dienst mindestens 25 Jahre in Wechselschicht verrichtet hat, sinkt das Eintrittsalter für den Ruhestand sogar auf die Vollendung des 61. Lebensjahr.
Schwerbehinderte Beamte der Polizei können ab Vollendung des 62. Lebensjahres einen Antrag auf eine Versetzung in den Ruhestand stellen – in diesem Fall wird das Ruhegehalt allerdings nicht ohne Abzüge gewährt.
Beamte, die vor Erreichen der vollen Dienstzeit aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand versetzt werden, erhalten ein Ruhegehalt mit entsprechenden Abzügen. Vor Erreichen des 63. Lebensjahres können Beamte, die aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, wieder in den aktiven Dienst versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit nicht mehr besteht.
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ruhegehalt
Der Anspruch auf Ruhegehalt ist im Beamtenverhältnis begründet. Er kann auch dann weiterbestehen, wenn jemand auf eigenen Wunsch hin aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden ist, eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung aber nicht gewünscht wird.
Kein Recht auf ein Ruhegehalt hat ein Beamter bei:
- Entlassung
- Verlust der Beamtenrechte
- Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Versicherungen, die für Beamte im Ruhestand relevant sind
Als Beamter der Polizei haben sie auch im Ruhestand noch Versicherungsbedarf, der auf jeden Fall abgedeckt werden sollte. Dazu gehört auf jeden Fall die beihilfekonforme Krankenversicherung.
Wie erwähnt hat jeder in Ruhestand versetzter Beamter der Polizei einen Anspruch auf Beihilfeleistungen. Diese betragen für die meisten Beamten zwischen 50 und 70 % der anfallenden beihilfefähigen Kosten der Krankenbehandlung oder der Gesundheitsvorsorge. Auch Kosten für Familienangehörige können bis zu einem Satz von maximal 80 % der anfallenden Kosten übernommen werden. Unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Leistungen der Beihilfe in Ihrem Fall sind – es bleibt immer ein Restbetrag, für dessen Absicherung Sie eine beihilfekonforme private Krankenversicherung benötigen.
Daneben benötigen Sie weiterhin verschiedene Versicherungslösungen, die vom Beamtenverhältnis unabhängig bestehen. Zu diesen gehören beispielsweise:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Rechtsschutzversicherung
- Hausratversicherung
Diese Versicherungslösungen sollten Sie sich rechtzeitig vor dem Ruhestand sichern
Wenn Sie als Beamter der Polizei, des Zoll oder der Justiz beispielsweise in einem Bereich eingesetzt sind, in dem Sie Anspruch auf die Heilfürsorge haben, benötigen Sie in Ihrer aktiven Dienstphase keine beihilfekonforme private Krankenversicherung. Denn die Heilfürsorge umfasst in den meisten Fällen einen Anspruch auf Erstattung von 100 % der anfallenden Kosten für gesundheitliche Behandlungen.
Der Anspruch auf die Heilfürsorge entfällt allerdings dann, wenn der Beamte nicht mehr in einem Bereich eingesetzt wird, in dem er sein Leben und seine Gesundheit regelmäßig für die Erfüllung seiner Aufgaben in Gefahr bringen muss. Spätestens mit Eintritt in den Ruhestand besteht nur noch ein Anspruch auf die Beihilfe. Dann ist der Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung notwendig. Wird eine solche erst mit 63 Jahren und gesundheitlichen Beschwerden beispielsweise abgeschlossen, fallen die Beiträge für Ihre private Krankenversicherung vergleichsweise hoch aus. Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sichern Sie sich schon frühzeitig gute Konditionen für die spätere beihilfekonforme private Krankenversicherung.
Ebenfalls frühzeitig ins Auge fassen, sollten Sie eine private Altersvorsorge. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie auch im Ruhestand über ausreichend Einkommen verfügen, um Ihren bis dahin aufgebauten Lebensstandard weiterhin finanzieren zu können.