DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Beamte auf Lebenszeit

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Feuerwehrbeamte auf Lebenszeit

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit

Der Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit im Überblick

Haben Sie als Beamter der Feuerwehr die Probezeit erfolgreich beendet und die fachliche und persönliche Eignung nachweisen können, werden Sie nun zum Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit ernannt. Das geänderte Dienstverhältnis ermöglicht es Ihnen nun ein Gehalt zu beziehen, welches deutlich über den Gehältern der Beschäftigten in Deutschland liegt.

Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit sind nahezu unkündbar und erhalten eine Versorgungszusage von Ihrem Dienstherrn. Damit haben Sie sich für eine ziemlich sichere Zukunft entschieden, denn auch bei Ihrer Pensionierung erhalten Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit eine deutlich höhere Rente als Angestellte in der privaten Wirtschaft. Dennoch haben Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Dieser sorgt im Gegenzug für Ihre Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe und lebenslangen Alimentation.

In jedem Fall unterscheidet sich das Dienstverhältnis von einem Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit deutlich zu einem normalen Arbeitsverhältnis, denn Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit haften selbst für Schäden, welche Sie während Ihres Dienstes verursacht haben. Auch in Bezug auf die Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit sowie bei der Krankenversicherung gelten andere Regelungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen weisen Sie darauf hin, dass es abhängig vom Bundesland ist, in dem Sie tätig sind, ob Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Die Unterschiede sind schnell erklärt:

Freie Heilfürsorge

  • Kosten im Krankheits-, Pflegefall-, Geburts- oder Todesfall werden von Ihrem Dienstherrn nahezu komplett übernommen.
  • Dabei trägt dieser alle Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge, für stationäre Behandlungen, Zahnarztbehandlungen und für Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Dennoch werden nicht alle Leistungsbereiche mit der Heilfürsorge abgedeckt. Nicht enthalten sind zum Beispiel Zahnersatz oder Sehhilfen.
  • Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr aus dem Dienst ausscheiden, endet Ihr Anspruch auf Heilfürsorge.
  • Sobald der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt oder bei vorzeitiger Beendigung des Dienstes oder Pensionierung geht dieser in die Beihilfe über.
  • Familienmitglieder können nicht mitversichert werden.

Beihilfe

  • Erst wenn Sie eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen haben, kann Ihnen Beihilfe gewährt werden.
  • Zwischen 50 % bis 80 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall werden übernommen.
  • Familienmitglieder können unter Umständen beihilfeberechtigt sein.

Versicherungen für Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit im Detail

Private Krankenversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung

Diensthaftpflichtversicherung

Pflegeversicherung

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter auf Lebenszeit umfassend absichern können? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie die passenden Lösungen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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