DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen über Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit

Der Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit im Überblick

Haben Sie als Beamter der Feuerwehr die Probezeit erfolgreich beendet und die fachliche und persönliche Eignung nachweisen können, werden Sie nun zum Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit ernannt. Das geänderte Dienstverhältnis ermöglicht es Ihnen nun ein Gehalt zu beziehen, welches deutlich über den Gehältern der Beschäftigten in Deutschland liegt.

Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit sind nahezu unkündbar und erhalten eine Versorgungszusage von Ihrem Dienstherrn. Damit haben Sie sich für eine ziemlich sichere Zukunft entschieden, denn auch bei Ihrer Pensionierung erhalten Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit eine deutlich höhere Rente als Angestellte in der privaten Wirtschaft. Dennoch haben Sie gegenüber Ihrem Dienstherrn eine besondere Dienst- und Treuepflicht. Dieser sorgt im Gegenzug für Ihre Krankenfürsorge in Form der Heilfürsorge oder Beihilfe und lebenslangen Alimentation.

In jedem Fall unterscheidet sich das Dienstverhältnis von einem Beamten der Feuerwehr auf Lebenszeit deutlich zu einem normalen Arbeitsverhältnis, denn Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit haften selbst für Schäden, welche Sie während Ihres Dienstes verursacht haben. Auch in Bezug auf die Berufs- beziehungsweise Dienstunfähigkeit sowie bei der Krankenversicherung gelten andere Regelungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen weisen Sie darauf hin, dass es abhängig vom Bundesland ist, in dem Sie tätig sind, ob Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Die Unterschiede sind schnell erklärt:

Freie Heilfürsorge

  • Kosten im Krankheits-, Pflegefall-, Geburts- oder Todesfall werden von Ihrem Dienstherrn nahezu komplett übernommen.
  • Dabei trägt dieser alle Aufwendungen für die Gesundheitsvorsorge, für stationäre Behandlungen, Zahnarztbehandlungen und für Rehabilitationsmaßnahmen.
  • Dennoch werden nicht alle Leistungsbereiche mit der Heilfürsorge abgedeckt. Nicht enthalten sind zum Beispiel Zahnersatz oder Sehhilfen.
  • Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr aus dem Dienst ausscheiden, endet Ihr Anspruch auf Heilfürsorge.
  • Sobald der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt oder bei vorzeitiger Beendigung des Dienstes oder Pensionierung geht dieser in die Beihilfe über.
  • Familienmitglieder können nicht mitversichert werden.

Beihilfe

  • Erst wenn Sie eine Absicherung in einer privaten Krankenversicherung nachgewiesen haben, kann Ihnen Beihilfe gewährt werden.
  • Zwischen 50 % bis 80 % der Kosten im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall werden übernommen.
  • Familienmitglieder können unter Umständen beihilfeberechtigt sein.
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Versicherungen für Beamte der Feuerwehr auf Lebenszeit im Detail

Private Krankenversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr können unabhängig von Ihrem Gehalt wählen, ob Sie sich in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern lassen möchten. Mit der Beihilfe erfüllt Ihr Dienstherr die Fürsorgepflicht. Wenn Sie sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, werden Ihnen die Beiträge nicht erstattet. Das liegt an der Funktionsweise der nachträglichen Kostenerstattung der Beihilfe. Bei der gesetzlichen Versicherung tragen Sie die Kosten zu 100 % allein.

Um Beihilfe in Anspruch zu nehmen, müssen Sie dennoch die Restkosten abdecken, um die verbleibenden Aufwendungen absichern zu können. Genau dazu bieten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Beamte der Feuerwehr die beihilfekonforme Krankenversicherung. Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit genießen damit sämtliche Vorzüge einer privaten Krankenversicherung. Mit unserem Tarif Vision B, die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV, erhalten Sie umfangreiche Leistungen und das zu günstigeren Konditionen.

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen erhalten Sie als Beamter der Feuerwehr maßgeschneiderte Lösungen auf Ihren individuellen Bedarf und den Anforderungen des jeweiligen Bundeslandes zugeschnitten. Ein Vorteil der privaten Krankenversicherung ist, dass Ihr Einkommen als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung spielt. Bei den Konditionen werden individuellen Faktoren, wie Alter, gewünschte Leistungen und Gesundheitszustand, berücksichtigt.

Das Einkommen spielt bei der Beitragsberechnung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen keine Rolle. Der monatliche Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Wenn Sie einen beihilfeberechtigten Ehepartner haben, der nicht selbst sozialversicherungspflichtig ist oder Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, können diese als Familienmitglieder mitversicherten werden und ebenso von der leistungsstarken Gesundheitsvorsorge der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen profitieren.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Freie Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags aus
  • Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss, beziehungsweise Abschluss einer Anwartschaft
  • Geringe Beiträge und umfangreiche Leistungen einer privaten Krankenversicherung
  • Kostenübernahme für Heilpraktiker oder Arzt der Naturheilkunde inklusive

Damit Sie sich den garantierten Eintritt zu günstigen Beiträgen in die private Krankenkasse sichern, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen den frühzeitigen Abschluss einer Anwartschaftsversicherung.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr auf Lebenszeit bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden, erhalten Sie erst nach einer Wartezeit von 5 Jahren ein Ruhegehalt. Die Höhe steigt jährlich, beträgt jedoch maximal 71,75 % der letzten Bezüge kurz vor der regulären Pensionierung oder 40 Dienstjahren. Damit können Sie keinesfalls Ihren Lebensstandard halten. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen lässt sich die entstehende Versorgungslücke schließen und Sie können wie gewohnt Ihre finanzielle Freiheit genießen.

Die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen:

  • Garantierte, vertraglich festgelegte Rente
  • Alle Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden übernommen
  • Möglichkeit der Nachversicherungen
  • Anpassung bei Änderung des Absicherungsbedarfs
  • Höhe der Rente abhängig vom persönlichen Bedürfnissen und der Besoldungsgruppe
  • Kombination mit Produkten der Altersvorsorge DBV
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Diensthaftpflichtversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr übernehmen in Ihrem Dienst die volle Verantwortung über Ihr Handel, auch wenn Sie einen Schaden verursachen. Dabei können schnell Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe entstehen. Das können Sie mit Ihren eigenen Mitteln kaum tragen. Um sich vor solchen Risiken zu schützen, bietet wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen mit der BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung den idealen Schutz, sowohl beruflich als auch privat. Sie als Beamter der Feuerwehr sind so gegen Schadenersatzforderungen Dritter zuverlässig bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert.

  • Versicherungssumme 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
  • Passiver Rechtsschutz
  • Gerechtfertigte Ansprüche werden übernommen
  • Übernahmen von Gerichtsverhandlungen und der Anwalts- und Prozesskosten
  • Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
  • Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst

Pflegeversicherung

Seit 1995 muss jeder, der gesetzlich oder privat krankenversichert ist oder Heilfürsorge bezieht, eine Pflegeversicherung abschließen. Gesetzlich Krankenversicherte gehören automatisch der gesetzlichen Pflegeversicherung an. Privat Krankenversicherte können selbst wählen, wo sie die Pflegeversicherung abschließen. Meist wird die Pflegeversicherung zusammen mit der privaten Krankenversicherung abgeschlossen. Die Beiträge zur privaten Pflegeversicherung richten sich, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung auch, nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss sowie den gewünschten Leistungen. Der maximale Beitrag ist der Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung. Auch Feuerwehrbeamte erhalten von ihrem Dienstherrn einen Beitragszuschuss.
 
Die Leistungen der privaten Pflegeversicherung entsprechen etwa denen der gesetzlichen Versicherung. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten nicht komplett, sondern gewährt lediglich einen Zuschuss zu den tatsächlichen Pflegekosten. Eine Pflegezusatzversicherung bietet zusätzliche Sicherheit. Hier bietet Ihnen die DBV die Zusatzversicherung Vario an - eine private Pflegezusatzversicherung, mit der Sie sich ganz nach Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf in jedem Alter und für jeden Pflegegrad absichern können.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen dazu, wie Sie sich als Beamter auf Lebenszeit umfassend absichern können? Dann vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir für Sie die passenden Lösungen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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Haferwende 36A
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