Wenn Sie als Verwaltungsbeamter den Dienst nicht mehr ausführen können, kann der Dienstherr Sie für dienstunfähig erklären. Sie werden in den Ruhestand versetzt. Nicht in jedem Fall haben Sie Anspruch auf eine Pension. Ob und wie hoch die Leistung ausfällt, ist von den Dienstjahren und Ihrem Status als Beamter abhängig. Zu unterscheiden sind Beamte auf Lebenszeit und Beamte auf Probe. Details erläutern Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen in einem persönlichen Gespräch.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit
Als Beamter auf Lebenszeit haben Sie Ansprüche auf Fürsorgeleistungen Ihres Dienstherrn, wenn Sie dienstunfähig werden. Je länger Sie bereits als Verwaltungsbeamter tätig waren, desto höher fällt die Pension aus. Ermitteln Sie also idealerweise gemeinsam mit dem Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Höhe Ihres Ruhegeldanspruchs. Auf dieser Grundlage errechnen Sie die Höhe der monatlichen Leistung aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Experten raten, mindestens drei Viertel des aktuellen Einkommens abzusichern. Bedenken Sie, dass Sie grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren einen Anspruch auf Leistungen des Dienstherrn haben.
Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe
Beamte auf Probe, die nicht mehr arbeiten können, werden vom Dienstherrn ohne eine Leistungsanspruch entlassen. Es erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da es hier erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren Leistungen gibt, ist davon auszugehen, dass Beamte auf Probe keine oder nur sehr geringe gesetzliche Leistungen beziehen. Die Absicherung ist also gerade am Anfang der Karriere besonders wichtig, damit Sie im Ernstfall nicht ohne Versorgung dastehen.
