Beamte auf Lebenszeit

Sie haben Ihre Eignung und Fähigkeiten unter Beweis stellen können? Herzlichen Glückwunsch! Dann sollte der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nichts mehr im Wege stehen! Ab diesem Augenblick sind Sie nahezu unkündbar und müssen, auch wenn die Wirtschaft zusammenbricht, nicht mehr um Ihr Einkommen bangen. Im Rahmen des Alimentationsprinzips ist der Dienstherr auch in schlechten Zeiten zur Zahlung der Beamtenbezüge verpflichtet – dies gilt bis zu Ihrem Tod, also auch über die aktive Laufbahn hinaus. Ebenfalls gehört eine angemessene Versorgung im Krankheits- oder Pflegefall dazu.

Verwaltungsbeamte werden in verschiedenen Verwaltungsbereichen eingesetzt – je nach Einstellungsbehörde sind Sie dem Bund, dem Land, der Kommune oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts unterstellt. Dabei stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis – die Aufgabenbereiche hierbei sind stets unterschiedlicher Natur. Aktuell besteht ein immens hoher Bedarf an Verwaltungsbeamten, da immer mehr Kollegen aus dem aktiven Dienst ausschieden und in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Die so entstehenden personellen Lücken müssen dringend geschlossen werden, damit der Verwaltungsapparat aufrechterhalten werden kann.

Fürsorge des Dienstherrn für die Verwaltungsbeamte

Eine der elementaren Fürsorgeleistung des Dienstherrn seinen Verwaltungsbeamten gegenüber ist die Beihilfe. Diese stellt einen Anspruch auf Geldleistungen für Aufwendungen im Krankheits- oder Pflegefall sowie bei Geburten und Sterbefällen dar. Die Höhe der Beihilfe variiert je nach maßgeblicher Beihilfevorschrift (Bund, Länder) sowie dem jeweiligen Familienstand – in der Regel beträgt Sie jedoch zwischen 50 und 80 Prozent der entstandenen Aufwendungen.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung – womit stehen sich Verwaltungsbeamte besser?

Vom Grundsatz her haben Verwaltungsbeamte die Wahl, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten, da Sie nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegen. Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung jedoch verzichten Verwaltungsbeamte auf den Beihilfeanspruch, da die Kosten seitens der Krankenversicherung übernommen werden. Aus diesem Grund ist Option der privaten Krankenversicherung, die deutlich leistungsstärkere und vor allem günstigere, sich abzusichern. Im Rahmen einer privaten Absicherung gehen Sie zunächst in Vorleistung und reichen im Nachhinein die Rechnungen ein. Anschließend werden Ihnen Ihre jeweiligen Anteile durch die Beihilfestelle sowie der privaten Krankenkasse erstattet. Entsprechende Versicherungslösungen bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen an.

Ihr Vorteil: Sie genießen alle Privilegien eines Privatpatienten – hierzu gehören beispielsweise

  • die Möglichkeit der Chefarztbehandlung im Krankenhaus
  • Unterbringung im Privatzimmer im Zusammenhang mit einem stationären Aufenthalt
  • Vorzüge bei Terminvergaben
  • bessere Zahnversorgung

sowie vieles mehr.

Dienstunfähigkeit – hohes Risiko für Verwaltungsbeamte

Verwaltungsbeamte können je nach Verwendung einem sehr hohen Stresslevel ausgesetzt sein – ein Faktor, der heutzutage mehr und mehr zu einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit führt.
Als Verwaltungsbeamte auf Lebenszeit mit einer erfüllten Anwartschaft von mindestens fünf Jahren Dienstzeit werden Sie in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. Ab diesem Moment erhalten Sie sogenannte Versorgungsbezüge. Allerdings müssen Sie beachten, dass es sich hierbei lediglich um eine gesetzliche Mindestsabsicherung handelt. Es ist demnach fraglich, ob Sie den Lebensunterhalt allein mit den Versorgungsbezügen sicherstellen können. Fest steht aber, dass Sie den bisher erworbenen Lebensstandard keinesfalls aufrechterhalten können.

Erst nach einer Dienstzeit von mindestens 40 Jahren erhalten Sie den vollen Pensionsanspruch von maximal 71,75 Prozent der letzten Nettobezüge. Sollte es dazu kommen, dass Sie vor Ablauf der Wartezeit dienstunfähig werden, wird der Dienstherr ein Entlassungsverfahren einleiten und Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichern. Problematisch hierbei ist, dass Sie darüber hinaus keine weiteren Leistungen seitens des Dienstherrn zu erwarten haben. Auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Sie nicht, da Sie aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit keinerlei Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt haben. Sozialhilfebezug droht somit!

Diesem sollten Sie entgegenwirken, mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen. Mit dieser können Sie bei Vertragsabschluss eine feste Versicherungssumme in Form einer monatlichen Rente vereinbaren, so dass Sie zumindest Ihren Lebensunterhalt und möglicherweise den Lebensstandard aufrechterhalten können. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen bringt darüber hinaus noch weitere Vorteile mit sich, welche wir Ihnen im Folgenden näherbringen wollen. Zu diesen gehören

  • die Garantie für die Zahlung der vereinbarten monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit 
  • die Beiträge zur Lebens- und Rentenversicherung werden bei Eintritt der Dienstunfähigkeit von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen übernommen 
  • dass Nachversicherungen und Anpassungen, wenn sich der Absicherungsbedarf ändert, z.B. bei Heirat, Hausbau, Geburt, möglich sind
  • individuelle Rentenhöhen bei Abschluss der Versicherung, abhängig von den persönlichen Bedürfnissen und der Besoldungsgruppe
  • Kombinationsmöglichkeiten mit Produkten der Altersvorsorge der DBV
  • Dynamikoptionen und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Sprechen Sie uns hierzu gern jederzeit an – in Bremen und Umgebung sind wir für Sie da. Wir beraten Sie stets fair und ausschließlich in Ihrem Interesse.

Diensthaftpflichtversicherung – für Verwaltungsbeamte immens wichtiger Versicherungsschutz

Als Verwaltungsbeamte tragen Sie aufgrund Ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses vom ersten Tag an die volle Verantwortung für Ihr Tun und Handeln. Dies gilt auch für Fälle falscher Berechnungen, Fristversäumnissen oder anderen ähnlich gelagerten Ereignisse, wenn in Folge derer ein Vermögenschaden für den Dienstherrn entsteht. Ergeben sich hierdurch auch Kosten für außenstehende Dritte, können mitunter nicht unerhebliche Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Diese werden zwar zunächst seitens des Dienstherrn reguliert, allerdings hat der Dienstherr nunmehr die Möglichkeit, Sie für den Schaden in voller Höhe in Regress zu nehmen. Sie haften also mit Ihrem jetzigen als auch mit dem zukünftigen Privatvermögen.

Aus diesem Grund bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen im Rahmen der BOXFlex Privathaftpflichtversicherung die Möglichkeit an, ergänzend zur Privathaftpflichtversicherung den Baustein Amtshaftung zu inkludieren, welcher auch die Diensthaftpflichtversicherung enthält. Mit dieser Versicherungslösung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen können Sie sich optimal vor etwaigen Regressansprüchen schützen.

Weitere Vorteile einer Diensthaftpflichtversicherung sind beispielsweise

  • ein passiver Rechtsschutz – die gestellten Ansprüche werden auf ihre Rechtmäßigkeit und Angemessenheit geprüft 
  • dass unberechtigte Forderungen abgewehrt werden, wodurch auch ein Disziplinarverfahren verhindert werden kann
  • dass wir Gerichtsverhandlungen führen und für Anwalts- und Prozesskosten aufkommen
  • dass gerechtfertigte Ansprüche zuverlässig von uns reguliert werden
  • Versicherungsschutz weltweit ohne zeitliche Begrenzung
  • die Nachhaftung bis fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst
  • dass Versicherungssummen nach Bedarf in Höhe von € 25.000 bis € 500.000 vereinbart werden können

sowie vieles weitere mehr.

Altersvorsorge – auch für Verwaltungsbeamte auf Lebenszeit unerlässlich

Viele Verwaltungsbeamte sind der Meinung, keinerlei Altersvorsorge betreiben zu müssen – schließlich bekomme man ja eine zu einem Rentner vergleichbar hohe Pension. Doch auch diese beträgt lediglich 71,75 Prozent des letzten Einkommens, sodass ebenfalls eine Versorgungslücke entsteht, welche es zu schließen gilt. Sie möchten doch den Lebensabend mit dem gleichen Lebensstandard genießen, wie zur aktiven Dienstzeit.

Wir beraten Sie gern

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen hält daher ein Portfolio unterschiedlicher Altersvorsorgelösungen für Sie bereit. Fragen Sie uns – wir beraten Sie allumfassend und spartenübergreifend. Wir freuen uns auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
fair Finanzpartner oHG
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