Die Diensthaftpflichtversicherung

Als Beamter der Polizei übernehmen Sie verantwortungsvolle und teilweise auch gefährliche Aufgaben. Machen Sie hierbei einen Fehler, kommt es schnell zu Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie. Aus diesem Grund empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Ihnen dringend, eine Diensthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Zunächst möchten wir Ihnen die Situation ohne Diensthaftpflichtversicherung etwas näher bringen. Grundsätzlich haftet für alle Fehler, die Sie im Dienst machen, zunächst Ihr Dienstherr. Verletzen Sie bei einer Durchsuchung zum Beispiel eine Person, wird zunächst Ihr Dienstherr verklagt. Dieser kann Sie im Rahmen der Amtshaftung aber in Regress nehmen, die Klage also an Sie als Schadenverursacher weitergeben.
 
Beamte der Polizei haften in diesem Fall, wie alle anderen Personen auch, mit ihrem gesamten Privatvermögen für den Schaden. Können Sie die Summe nicht auf einmal aufbringen (etwa bei lebenslangen körperlichen Schäden), stürzt die Forderung in Millionenhöhe nicht wenige Menschen in den finanziellen Ruin. Um derartige Folgen zu vermeiden, gibt es verschiedenste Haftpflichtversicherungen – die Diensthaftpflichtversicherung ist eine davon.

Die Rolle der Diensthaftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haftet zunächst jede natürliche Person ohne Einschränkungen mit ihrem gesamten Privatvermögen. Im oben genannten Beispiel sind das Sie als Beamter der Polizei, auch wenn es sich um einen Fehler im Dienst handelt. Die Diensthaftpflichtversicherung macht in einem solchen Fall folgendes: Sofern kein Vorsatz vorliegt, übernimmt sie den Schaden, den Ihr Dienstherr auf Sie abgewälzt hat.
 
Damit ist sie Ihre wichtigste Absicherung vor Fehlern im Dienst. Im Folgenden haben wir einige Beispiele zusammengesucht, wie Sie in der täglichen Praxis des Öfteren vorkommen. In allen genannten Fällen würde die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen leisten.

  • Sie führen eine Personenkontrolle durch. Im Anschluss werden Sie von der kontrollierten Person auf Schmerzensgeld verklagt, weil Sie sie angeblich verletzt haben sollen. Die Diensthaftpflicht prüft den Anspruch und wehrt ihn möglicherweise als unbegründet ab. Sofern Sie tatsächlich eine Verletzung verursacht haben und nicht vorsätzlich gehandelt haben, übernimmt Sie das volle Schmerzensgeld sowie eventuelle Auslagen.
  • Sie verlieren den Schlüssel für Ihre Dienststelle der Polizei und finden ihn auch nach längerer Suche nicht mehr. Daher melden Sie den Verlust Ihrem Dienstherrn, der die gesamte Schließanlage des Gebäudes austauschen lassen muss. Die Kosten streckt er vor, fordert sie aber im Rahmen der Amtshaftung als Regress von Ihnen zurück. Wichtig ist hierbei, dass Ihre Diensthaftpflichtversicherung eine sogenannte Schlüsselverlust-Klausel beinhalten sollte.

Das leistet die Diensthaftpflichtversicherung

Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen kommt für zahlreiche Schäden verschiedenster Art auf. Mit abgedeckt sind unter anderem diese Bereiche:

  • Schäden an den Fahrzeugen Ihres Dienstherrn, die zum Beispiel durch eine falsche Betankung oder Beschädigungen im Einsatz entstehen, sofern diese nicht bereits durch die Kfz-Versicherung übernommen werden.
  • Schäden am fiskalischen Eigentum des Dienstherrn.
  • Dank unterschiedlicher Optionen auch Absicherung im privaten Bereich oder zusätzliche Vermögensschadenhaftpflicht möglich.
  • Abgesichert sind grundsätzlich alle genannten Schäden, die im Streifendienst, bei der Verkehrsüberwachung, während des Wachdienstes, bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie im Bereich des Grenzschutzes entstehen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen übernimmt die genannten Schäden grundsätzlich bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das ist die Summe, die die Versicherung maximal pro Schadenfall auszahlt. Darüber hinaus haben Beamte der Polizei die Möglichkeit, die dienstliche gleich mit einer privaten Haftpflicht zu kombinieren. So sind Sie rundum gut geschützt.

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Diensthaftpflichtversicherung
DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | Diensthaftpflichtversicherung

Zusatzleistungen und Bausteine der Diensthaftpflicht bei der DBV

Unsere Leistungen

Grundsätzlich werden alle Forderungen, die Dritte gegen Sie geltend machen, von uns auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Nach der Prüfung lehnen wir die Forderung entweder ab oder erkennen sie an und zahlen den geforderten Betrag aus. Als Beamter der Polizei profitieren Sie dabei vom sogenannten passiven Rechtsschutz – die DBV kümmert sich um die vollständige Abwicklung des Schadens, notfalls auch vor Gericht. Alle notwendigen Auslagen werden vollständig und zuverlässig von der Diensthaftpflichtversicherung übernommen.
 
Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen betragen beim optimalen Schutz:

  • 20 Millionen Euro für im Dienst verursachte Personen- und Sachschäden.
  • 20 Millionen Euro für Schäden, die durch Diensthunde oder Pferde verursacht werden.
  • 20 Millionen Euro für Schäden am fiskalischen Eigentum des Dienstherrn.
  • 20 Millionen Euro für Schäden, die durch den Gebrauch von Waffen oder die Entschärfung von Sprengkörpern entstehen.

Darüber hinaus haben Sie als Beamter der Polizei bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen die Möglichkeit, Ihre Diensthaftpflichtversicherung mit verschiedenen Bausteinen zu erweitern. So passen Sie die Police genau an Ihre Bedürfnisse an. In den nächsten Abschnitten stellen wir Ihnen diese Module etwas genauer vor.

Der Baustein Premium

Mit dem Baustein Premium erweitern Sie im Grunde genommen Ihren Versicherungsschutz, indem Sie im Schadenfall von höheren Versicherungssummen profitieren. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen bedeutet das: Es werden 50 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden sowie bis zu 100.000 Euro beim Verlust fremder Schlüssel übernommen.

Der Baustein Vermögensschaden

Mit dem Baustein Vermögensschaden sichern Sie sich gegen Schadenersatzansprüche ab, die aus Fehlern bei der Verwaltung fremden Vermögens entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie dienstlich vereinnahmte Gelder verlieren oder als Haushaltsbeauftragter Gelder nicht sorgfältig verbuchen. Immer, wenn Sie einen Schaden am Vermögen Dritter verursachen, greift die Vermögensschadenhaftpflicht bis zur vereinbarten Summe. Sie gilt weitere fünf Jahre, nachdem Sie aus dem Dienst ausgeschieden sind.
 
Für Beamte der Polizei bedeutet das: Haben Sie ein Jahr vor Ihrer Versetzung in den Ruhestand oder der Kündigung einen Schaden an fremdem Vermögen verursacht, zahlt die Diensthaftpflichtversicherung der DBV noch weitere vier Jahre, sobald ein Anspruch gegen Sie geltend gemacht wird. Sie sind also auch im Nachhinein noch bestens geschützt.
 

Weitere Vorteile bei der DBV für Beamte der Polizei

Beamte der Polizei kommen bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen in den Genuss weiterer Vorteile. Dazu gehört unter anderem die sogenannte Forderungsausfalldeckung. Sie greift immer dann, wenn der Schadenverursacher den Schaden nicht mit eigenen Mitteln zahlen kann und selbst über keine Haftpflichtversicherung verfügt. Tritt diese Situation ein, geht die Diensthaftpflichtversicherung der DBV in Vorleistung und reguliert den Schaden.
 
Darüber hinaus profitieren Sie als Gewerkschafts- oder Vereinsmitglied von besonders guten Konditionen. Sind Sie zum Beispiel in der Gewerkschaft der Polizei? Geben Sie diesen Punkt beim Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung an. Möglicherweise erhalten Sie von Ihrem Berater einen zusätzlichen Rabatt auf den monatlichen Beitrag.
 
Haben Sie weitere Fragen zur Diensthaftpflicht oder anderen Versicherungen, die für Beamte der Polizei von Bedeutung sind? Melden Sie sich bei uns oder vereinbaren Sie am besten noch heute einen persönlichen Beratungstermin. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner Bremen steht Ihnen gerne und jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Kontaktieren Sie uns

Vereinbaren Sie einen Termin in unser Filliale und lassen sich ausführlich zum Thema Diensthaftpflichtversicherung für Beamte der Polizei beraten. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner in Bremen sind gerne für Sie da.

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG
Haferwende 36A
28357 Bremen
0421/2788930
0421/2788999
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Schadenbeispiele Diensthaftpflicht/ Amtshaftpflicht

Dienststelle
Schadenbeispiel
eingetretener Schaden
Allgemeine Verwaltung
Weil der Bedienstete vergisst, Ansprüche seiner Behörde rechtzeitig geltend zu machen, verjähren die Forderungen.
Forderungsausfälle im Falle einer Haftung
Bauamt
Der Beamte hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt. Daraufhin beginnt der Bauherr mit den Bauarbeiten. Dann wird die Baugenehmigung aufgrund eines Widerspruchs des Nachbarn aufgehoben.
nutzlose Aufwendungen des Bauherrn
EDV-Abteilung
Der für Datensicherung zuständige Bedienstete lässt das Sicherungsprogramm nicht rechtzeitig laufen. Bei einem Systemausfall gehen Datenerfassungen eines gesamten Tages verloren. Die Nacherfassung ist nur mit Überstunden der Sachbearbeiter zu schaffen.
erhöhte Personalkosten (Überstundenvergütung an die Sachbearbeiter)
Einwohnermeldeamt
Der Beamte stellt einen fehlerhaften Pass aus. Der Fehler bleibt unerkannt, bis der Passinhaber bei der Ausreise am Zoll Probleme bekommt.
Verzögerung bei der Ausreise am Zoll, dadurch Mehraufwendungen des Passinhabers für Hotel/Flugticket
Finanzamt
Der Bedienstete zögert die Vollstreckung des Steuerbescheids zu lange hinaus. Dadurch tritt Verjährung der Steuerschuld ein.
Mindereinnahmen des Fiskus
Forstamt
Der Bedienstete veranlasst eine zu starke Durchforstung eines Waldstücks. Dadurch werden die verbleibenden Bäume sturmanfälliger. Beim nächsten Sturm entsteht deshalb umfangreicher Windbruch.
Wertminderung des staatlichen Forstes
Gerichtsvollzieher
Der Gerichtsvollzieher versteigert einen LKW, obwohl das Zwangsvollstreckungsverfahren schon eingestellt worden ist.
Der Schuldner verliert das Eigentum am versteigerten Vermögenswert
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Sachbearbeiter treibt rückständige Krankenkassenbeiträge nicht rechtzeitig ein.
Einnahmeausfall des Trägers (z. B. AOK, IKK, BKK)
Jugendamt
Der Beamte gibt als Amtsvormund die Zustimmung zu einem für das Mündel nachteiligen Verkauf.
Vermögenseinbußen des Mündels
Lehrer
Der für die Bestellung von Sachmitteln zuständige Lehrer kauft ohne Einholung der vorgeschriebenen Angebote beim erstbesten Händler ein.
Mehrausgaben des Schulträgers
Liegenschaftsverwaltung
Der Bedienstete vermietet versehentlich einen Konzertsaal für denselben Termin an zwei Veranstalter.
nutzlose Aufwendungen des Veranstalters, der den Saal nicht erhält
Musikschule
Der Bedienstete gibt in den Vertragsformularen für Musiklehrer versehentlich einen Stundensatz von 30 Euro anstatt 15 Euro vor. Die mit diesen Formularen geschlossenen Verträge werden wirksam. Bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit müssen die überhöhten Stundensätze ausgezahlt werden.
Mehraufwendungen des Musikschulträgers
Ordnungsamt
Der Bedienstete entzieht einem Gastwirt die Gaststättenerlaubnis. Im Rechtsstreit stellt sich heraus, dass diese Maßnahme unrechtmäßig war.
Gewinnausfall des Gastwirts
Personalwesen
Der Bedienstete berechnet das Besoldungsdienstalter falsch. Dadurch werden zu hohe Bezüge ausgezahlt.
überhöhte Personalkosten
Polizei
Der Beamte gibt unbefugt Vorstrafen und Ermittlungsverfahren an den Arbeitgeber des Betroffenen bekannt. Der Betroffene verliert seinen Arbeitsplatz.
Verdienstausfall des Betroffenen
Rechtspfleger
Der Beamte trägt eine Sicherungsgrundschuld für ein Bankdarlehen mit einem zu niedrigen Betrag in das Grundbuch ein. Als der Kreditnehmer das Darlehen nicht zurückzahlen kann, ist die Bank nur unvollständig abgesichert.
Kreditausfall der Bank
Richter
Der Richter verlegt einen Beweistermin, vergisst aber, die Zeugen für den ausgefallenen Termin auszuladen. Die Zeugen erscheinen und verlangen den Ersatz ihrer Aufwendungen.
nutzlos aufgewendete Zeugenentschädigung
Sozialamt
Der Beamte berechnet die Höhe des Wohngeldes nicht korrekt. Dadurch erhalten zahlreiche Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld.
überzahlte Beträge, die von den Empfängern nicht mehr zurückgezahlt werden können
Staatsanwaltschaft
Der Beamte gibt eine unsachgemäße Presseinformation über die Ermittlungen in einem Umweltstrafrechtsfall heraus.
Geschäftsschädigung des betroffenen Unternehmens
Stadt-/Gemeindeverwaltung
Der Bedienstete denkt zu spät daran, für ein Denkmalschutzprojekt einen Zuschuss aus Landesmitteln zu beantragen. Für die bereits abgelaufene Zeit muss die Stadt das Projekt höher finanzieren.
höherer Zinsaufwand für die Zwischenfinanzierung
Standesamt
Der Standesbeamte verzögert die Eheschließung.
steuerliche Nachteile der Ehepartner
Universitätsprofessor
Der Beamte trifft eine fehlerhafte Prüfungsentscheidung. Der zunächst durchgefallene Kandidat besteht die Prüfung erst nach Widerspruch und Klage gegen die Prüfungsentscheidung.
Verdienstausfall des Prüfungskandidaten während der Verfahrensdauer
Vermessungsbeamte
Wegen der unrichtigen Grundstücksvermessung des Beamten wird für das Grundstück eine zu große Fläche ausgewiesen.
Schadenersatzanspruch eines Grundstückserwerbers wegen zu hohen Kaufpreises
Wirtschaftsministerium
Der Beamte gewährt zu hohe Subventionen an einen Berechtigten.
Defizit im Haushalt des Landes durch Budgetüberschreitung
Zoll
Wegen eines Irrtums bei der Prüfung von Zollpapieren hält der Bedienstete eine Person unberechtigt fest.
Verdienstausfall und zusätzliche Reisekosten des Festgehaltenen
 
 
 

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