DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | 10 Tipps zur Krankenversicherung

DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen 10 Tipps zur Krankenversicherung

DBV Bremen fair Finanzpartner oHG | 10 Tipps zur Krankenversicherung

10 Tipps zur Krankenversicherung

Sie als Beamter der Feuerwehr sind nach dem Sozialgesetzbuch nicht verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Das schafft Ihnen die Möglichkeit sich unabhängig von Ihrem Einkommen frei zu entscheiden, ob Sie einer privaten oder freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung beitreten möchten. Beamte der Feuerwehr erhalten im Rahmen der Fürsorgepflicht von Ihrem Dienstherrn Beihilfe für Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und für Vorsorgemaßnahmen. Die Restkosten müssen Sie mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung absichern.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen wissen als jahrelanger Partner des öffentlichen Dienstes, dass es eine Menge Dinge bei der Wahl der Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr zu beachten gibt. Vor allem bei Beamten der Feuerwehr, die gerade erst in den Beruf einsteigen, stellen sich zu Beginn viele Fragen der optimalen Absicherung.

Mit unseren über 140 Jahren Erfahrung im Bereich der Versicherungen möchten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unser umfassendes Wissen gerne mit Ihnen nachfolgend teilen und haben Ihnen dazu 10 Tipps rund um Ihre Krankenversicherung als Beamter der Feuerwehr zusammengestellt.

Hierauf sollten Sie achten

1) Private Versicherung oder gesetzliche Versicherung?
Zu einer der ersten und wohl grundlegendsten Fragen bei einer Krankenversicherung gehört die Überlegung: Soll ich mich gesetzlich oder privat krankenversichern?

Sie als Beamter der Feuerwehr in Ausbildung, auf Probe und auf Lebenszeit haben Anspruch auf Krankenfürsorge Ihrem Dienstherrn gegenüber. Dieser wird in Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt. Bei der Heilfürsorge werden Kosten bei Krankheit, Pflege, Geburt und Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen zu 100 % übernommen. Bei der Beihilfe zu 70 %. Um die Restkosten abzusichern, ist für Beamte der Feuerwehr eine beihilfekonforme Krankenversicherung Pflicht. Bedenken Sie, dass bei einer gesetzlichen Krankenversicherung der Anspruch auf Beihilfe erlischt und Sie die Beiträge selbst tragen müssen.

Meist endet der Anspruch auf Heilfürsorge für Sie als Beamter der Feuerwehr mit der Verbeamtung, spätestens jedoch mit der Versetzung in den Ruhestand. Nun erhalten Sie Beihilfe und müssen diese mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung ergänzen. Weil bei der Beitragsberechnung Faktoren, wie Alter und Gesundheitszustand, maßgebend sind, sollten Sie bereits in jungen Jahren an Ihre spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung denken. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen empfehlen Ihnen dazu die Anwartschaftsversicherung.

2) Die Anwartschaftsversicherung
Schon heute an morgen denken – klingt etwas eingestaubt, ist aber für Ihre spätere Aufnahme in eine private Krankenversicherung wichtig. Wenn Sie bereits in Ihrer Ausbildung zum Beamten der Feuerwehr eine Anwartschaftsversicherung abschließen, sichern Sie sich den garantierten Eintritt zu günstigen Konditionen. Weil der Gesundheitszustand einer der Faktoren für die Berechnung der Prämien ist, kann sich dieser im Alter negativ auf die Beitragshöhe auswirken. Bei einer Anwartschaftsversicherung wird Ihr Gesundheitszustand in jungen Jahren ermittelt, eingefroren und bei Aktivierung der privaten Krankenversicherung für die Bemessung herangezogen. Mit der großen Anwartschaft wird zusätzlich Ihr Alter konserviert und Sie als Beamter der Feuerwehr bilden bereits während der Laufzeit erste Altersrückstellungen, um später die höheren Kosten durch medizinische Versorgung abzufedern.

3) Die gesetzliche Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Sie als Beamter der Feuerwehr können sich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung absichern lassen. Für Sie in diesem besonderen Dienstverhältnis bringt das aber meist nur Nachteile mit sich:

  • Ihr Anspruch auf Beihilfe erlischt.
  • Sie zahlen die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe selbst.
  • Sie haben nur Anspruch auf eine Regelversorgung.
  • Sie sind ebenso von den gekürzten oder gestrichenen Leistungen der Krankenkasse betroffen.
  • Die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und nicht nach den Leistungen.
  • Mit ergänzenden Zusatzversicherungen haben Sie nochmals höhere Aufwendungen.

Die Beträge der gesetzlichen Krankenversicherung liegen einheitlich bei 14,6 % des Einkommens: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten. Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung: Sie können als Beamter der Feuerwehr alle Familienmitglieder kostenlos mitversichern.

4) Die private Krankenversicherung für Beamte der Feuerwehr
Die private Krankenversicherung hat immense Vorteile für Beamte der Feuerwehr:

  • Sie bestimmen Ihre Leistungen selbst.
  • Es steht Ihnen die freie Wahl von Arzt oder Krankenhaus zu.
  • Die Vorsorgeuntersuchungen unterliegen keiner Altersbegrenzung.
  • Sie haben die Möglichkeit auf die beste medizinische Versorgung – unabhängig von den Kosten.
  • Sie erhalten eine Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit.
  • Ihnen steht die Chefarztbehandlung zu.
  • Alternative Behandlungen, wie durch Heilpraktiker, werden übernommen.
  • Profitieren Sie von der geringen Wartezeit und bevorzugten Terminvergabe in der Arztpraxis.
  • Zahnärztliche Leistungen werden zu 100 % übernommen.

50 % der Kosten für Ihre Krankenversicherung werden bei Ihnen als Beamter der Feuerwehr durch die Beihilfe erstattet. Lediglich die Restkosten müssen Sie mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen besonders günstig absichern.

5) So finden Sie als Beamter der Feuerwehr den passenden Tarif
Bei wer Wahl des passenden Tarifs der Krankenversicherung stellt sich die Frage: Was ist Ihnen wichtig?

  • Benötigen Sie die Behandlung durch Spezialisten? Dann sollte der Tarif Arzthonorare auch über dem Höchstsatz erstatten.
  • Möchten Sie Arzneimittel zuzahlungsfrei aus der Apotheke beziehen?
  • Tragen Sie eine Brille und möchten hohe Erstattungen für Sehhilfen in Anspruch nehmen?
  • Benötigen Sie bei einem stationären Aufenthalt ein Einzelzimmer?
  • Möchten Sie alle Leistungen sofort, ohne Wartezeit in Anspruch nehmen dürfen?

6) Welche Zusatzleistungen erwarten Sie von Ihrer Krankenversicherung?
Sie können sich zum Beispiel mit Zusatzversicherungen die Teilnahme an Gesundheitskursen erstatten lassen oder mit einer chronischen Erkrankung spezielle Leistungen in Anspruch nehmen. Auch Extraleistungen, zum Beispiel für Kinderwunsch- (künstliche Befruchtung) oder Osteopathie-Behandlungen sind möglich. Oder sind Ihnen gar zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder die Zahnreinigung wichtig? Mit der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen haben Sie ein breites Spektrum an Versicherungslösungen, die Sie individuell kombinieren können. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

7) Die Serviceleistungen einer Krankenversicherung
Was eine gute Krankenversicherung natürlich auszeichnet, ist neben Leistungen ebenso ein exzellenter Service. Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen können Sie sich auf die nachfolgenden Punkte jederzeit verlassen:

  • eine gute Erreichbarkeit (Geschäftsstellen, Telefon, Öffnungszeiten)
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Facharztterminen
  • kompetente Hilfe in medizinischen Fragen und bei Behandlungsfehlern
  • unkomplizierte, schnelle Erstattung
  • schnelle Klärung von Rückfragen

8) Beitragserstattungen in der privaten Krankenversicherung
Sie als Beamter der Feuerwehr haben bei der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Möglichkeit der Beitragsrückerstattung.
Wenn Sie über eine gewisse Zeit keine Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen schnell und unkompliziert ein Teil der Beiträge zurückerstattet werden. Dazu sammeln Sie Belege und Rechnungen und prüfen, ob eine Beitragsrückzahlung oder die Erstattung verauslagter Kosten für Sie günstiger ist.

9) Selbstbehalt gut kalkulieren
Mit dem Selbstbehalt können Sie als Beamter der Feuerwehr Einfluss auf die Höhe des Beitrags der Krankenversicherung nehmen. Das bedeutet, Sie tragen einen gewissen Teil der Kosten selbst. Ob sich das lohnt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen prüfen daher schnell und unkompliziert, ob und in welcher Höhe eine Selbstbeteiligung sinnvoll ist.

10) Seien Sie ehrlich
Um Ihren Gesundheitszustand bei Aufnahme in die private Krankenversicherung festzustellen, müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen legen Ihnen an Herz hierbei ehrlich zu sein. Auch wenn es verlockend sein mag bestimmte Einschränkungen nicht anzugeben, wenn Ihre Krankenkasse Ihre Vorgeschichte genau prüft, kann Ihnen Versicherungsbetrug vorgeworfen werden und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Haben Sie weitere Fragen zur Krankenkassenwahl? Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen helfen Ihnen gern weiter.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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