Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Wie alle Bürger Deutschlands unterliegen auch Beamte der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sie können aber frei entscheiden, ob sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern.

Referendare und Lehrer haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil der entstandenen Kosten bei Krankheit oder Pflege, Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Dafür beteiligt er sich nicht an den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung.

Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, wird durch den Beihilfebemessungssatz geregelt. In den meisten Bundesländern, im Bund und auch in Niedersachsen gilt:

  • 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % Beamte im Ruhestand / Versorgungsempfänger
  • 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Der Beihilfebemessungssatz in Bremen berechnet sich nach der jeweiligen Lebenssituation:

  • 50 % Beamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige
  • + 5 % je berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Kinder oder ggf. Ehegatte), maximal 70 %
  • + 10 % für Beamte im Ruhestand / Versorgungsempfänger

Berechnungsbeispiel für Bremen

Ein Beamter in Bremen mit zwei Kindern:

50 % + 5% + 5% = 60 % Beihilfebemessungssatz für alle beihilfeberechtigten Personen. In diesem Beispiel muss eine Restkostenversicherung mit 40% abgeschlossen werden.

Referendar und Lehrer müssen nur noch die Kosten mit einer Krankenversicherung absichern, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Sie benötigen keine Vollkostenversicherung, sondern eine beihilfekonforme Krankenversicherung, welche die Beihilfe zu einem 100%igem Krankenversicherungsschutz ergänzt.

Beihilfe im Detail

Private Krankenversicherung von Referendar und Lehrer

Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen für Referendar und Lehrer im Vergleich

Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

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