Beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen

Wie alle Bürger Deutschlands unterliegen auch Beamte der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht. Sie können aber frei entscheiden, ob sie sich bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichern.

Referendare und Lehrer haben ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Krankenfürsorge. Im Rahmen der Beihilfe erstattet der Dienstherr einen Teil der entstandenen Kosten bei Krankheit oder Pflege, Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge. Dafür beteiligt er sich nicht an den Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung.

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Wie hoch der erstattungsfähige Anteil ist, wird durch den Beihilfebemessungssatz geregelt. In den meisten Bundesländern, im Bund und auch in Niedersachsen gilt:

  • 50 % Beamte ohne oder mit einem Kind
  • 70 % Beamte mit zwei und mehr Kindern
  • 70 % Beihilfeberechtigte Ehepartner
  • 70 % Beamte im Ruhestand / Versorgungsempfänger
  • 80 % Beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

Der Beihilfebemessungssatz in Bremen berechnet sich nach der jeweiligen Lebenssituation:

  • 50 % Beamte ohne berücksichtigungsfähige Angehörige
  • + 5 % je berücksichtigungsfähigen Angehörigen (Kinder oder ggf. Ehegatte), maximal 70 %
  • + 10 % für Beamte im Ruhestand / Versorgungsempfänger

Berechnungsbeispiel für Bremen

Ein Beamter in Bremen mit zwei Kindern:

50 % + 5% + 5% = 60 % Beihilfebemessungssatz für alle beihilfeberechtigten Personen. In diesem Beispiel muss eine Restkostenversicherung mit 40% abgeschlossen werden.

Referendar und Lehrer müssen nur noch die Kosten mit einer Krankenversicherung absichern, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Sie benötigen keine Vollkostenversicherung, sondern eine beihilfekonforme Krankenversicherung, welche die Beihilfe zu einem 100%igem Krankenversicherungsschutz ergänzt.

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Beihilfe im Detail

Private Krankenversicherung von Referendar und Lehrer

Private Krankenversicherungen bieten sowohl Vollkosten- als auch Teilkostenversicherungen an. Die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen werden aus individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ermittelt. Bei Beamten mit Beihilfe, die einen beihilfekonformen Tarif wählen, wird zusätzlich der Beihilfebemessungssatz berücksichtigt. Je nach Beihilfebemessungssatz müssen Sie lediglich 20, 30 oder 50 % Ihrer Aufwendungen absichern. Sie profitieren dadurch von besonders niedrigen monatlichen Prämien.

Leistungen gesetzlicher und privater Krankenversicherungen für Referendar und Lehrer im Vergleich

Für gesetzliche Krankenversicherungen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Alle Versicherten haben die gleichen Leistungsansprüche, unabhängig von der Höhe ihrer Versicherungsbeiträge.

Bei der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stehen nicht ökonomische Gesichtspunkte, sondern die Notwendigkeit im Vordergrund. Sie erhalten die bestmögliche Behandlung, die innovativsten Therapien und Medikamente.

Vorteile der beihilfekonformen Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Vision B ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Referendar und Lehrer schließen mit der DBV einen individuellen Versicherungsvertrag ab. Die eingeschlossenen Leistungen können Sie garantiert jederzeit, solange der Vertrag gilt, in Anspruch nehmen.

Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz bei Auslandsreisen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Brillen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Chefarztbehandlung und Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)

Als Privatpatient erhalten Sie schneller Termine beim Facharzt und müssen in der Arztpraxis keine langen Wartezeiten hinnehmen.

Ehe- oder Lebenspartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und deren Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bundesland vorgeschriebenen Einkommensgrenze lag, sind beihilfeberechtig und können ebenfalls von der Beihilfe und den Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen profitieren.

Kinder sind beihilfeberechtigt, solange Sie für das Kind Kindergeld erhalten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen? Sprechen Sie uns an! Unsere fachkundigen Mitarbeiter sind gern persönlich für Sie da.

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