Welche Leistungen übernimmt der Dienstherr?
Bei einer Erkrankung des Verwaltungsbeamten übernimmt der Dienstherr Beihilfeleistungen. Das heißt, einen Teil der entstehenden Kosten bezahlt der Arbeitgeber. Der Beihilfesatz ist abhängig vom jeweiligen Bundesland und liegt in der Regel bei 50 Prozent. Der Familienstand spielt bei der Leistungshöhe ebenfalls eine Rolle.
Nicht nur der Verwaltungsbeamte selbst, auch Ehegatten und Kinder haben unter bestimmten Umständen einen Leistungsanspruch. Die Kostenübernahmen liegen bei Ehegatten üblicherweise bei 70 Prozent, bei Kindern bei 80 Prozent. Für jedes Familienmitglied muss eine einzelne beihilfekonforme Krankenversicherung abgeschlossen werden, um die Versorgungslücke zu schließen.
Der Ehegatte des Verwaltungsbeamten hat nicht immer Anspruch auf Kostenerstattungen des Dienstherrn. Die Einkommenshöhe entscheidet über den Leistungsanspruch. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Grenzen. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen informiert Sie gern im Detail.
Welche Vorteile bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung?
Mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung treffen Verwaltungsbeamte eine ausgezeichnete Gesundheitsvorsorge. Die Leistungen lassen sich in den einzelnen Tarifen individuell zusammenstellen, so dass Sie genau die Vorsorge treffen, die Sie benötigen. Die Beihilfetarife der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen setzen sich verschiedenen Bausteinen zusammen:
- Ambulante Leistungen
- Stationäre Leistungen
- Leistungen für die Zahngesundheit
Wie Sie Ihre Vorsorge gestalten, hängt von Ihren persönlichen Anforderungen ab. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unterstützt Sie gern bei Ihrer Wahl. Die erfahrenen Fachleute wissen genau, auf was es bei einer leistungsstarken Gesundheitsvorsorge ankommt.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung geht die privaten beihilfekonformen Krankenversicherung mit verschiedenen Vorteilen einher. Sie sichern sich eine ausgezeichnete Behandlung als Privatpatient und erhalten abhängig von Ihrer Tarifwahl Erstattungen, die über den Höchstsatz der Gebührenordnung hinausgehen. Unter anderem profitieren Sie auf Wunsch von der Unterbringung in einem Einbettzimmer bei einem stationären Krankenhausaufenthalt oder sichern sich die Behandlung durch den Chefarzt.
Zudem überzeugen die Tarife der DBV mit freier Arzt- und Krankenhauswahl. Auch die Kostenübernahme für Heilpraktikerleistungen gehört zum Leistungskatalog der DBV. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt Ihnen gern die einzelnen Optionen vor.