DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen zur Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr

Freie Heilfürsorge für Beamten der Feuerwehr

Ein Beamter der Feuerwehr riskiert in seinem Dienst oftmals Gesundheit und Leben. Daher gewähren der Bund oder die Länder dem Beamten der Feuerwehr mit der Heilfürsorge eine besondere Form der Krankenfürsorge. Die Hauptaufgabe eines Beamten der Feuerwehr war im Ursprung Brände zu löschen. Heute umfasst der Beruf eine ganze Menge mehr, wie Retten, Bergen, Löschen und Schützen. Ein Beamter der Feuerwehr ist heute ein echter Allrounder mit einem besonderen Versicherungsbedarf.

Durch das hohe Risiko, das den Beamten der Feuerwehr täglich begleitet, ist es kaum möglich eine private Absicherung abzuschließen, die nicht mit immensen Risikozuschlägen einhergehen würde. Daher übernimmt der Dienstherr für Beamte der Feuerwehr die Krankheitskosten. Die sogenannte Heilfürsorge ist in etwa mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Sie als Beamter der Feuerwehr erhalten unter anderem: medizinische Versorgung im Krankheitsfall, zahnärztliche Behandlung, einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlungen im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen, ambulante ärztliche Versorgung und Vorsorgemaßnahmen. In Deutschland übernehmen die Länder die Versorgung der Beamten der Feuerwehr, weshalb sich diese von Land zu Land unterscheidet. Erst nach der Ausbildung und Probezeit besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen möchten Ihnen als Beamter der Feuerwehr nachfolgend die Heilfürsorge näherbringen.

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Was bedeutet Heilfürsorge?

Sie als Beamter der Feuerwehr sind bei allen Krankheitskosten abgesichert. Die Leistungen aber auch die Versorgungslücken sind ähnlich einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie als Beamter der Feuerwehr müssen jedoch keine monatlichen Beiträge entrichtet. Lediglich ein Betrag von etwa 1,5 % wird auf Ihre Besoldung angerechnet. Das variiert jedoch von Land zu Land. Haben Sie Anrecht auf Heilfürsorge, hat diese Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.

Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?

Es wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, wer und wann als Beamter der Feuerwehr Anspruch auf Heilfürsorge hat. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass die Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes gewährt wird. Familienangehörige haben gegebenenfalls Anspruch auf Beihilfe. Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr in den Ruhestand gehen, tritt anstelle der Heilfürsorge die Beihilfe ein.

Was sind die Leistungen der Heilfürsorge?

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr heilfürsorgeberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden im Rahmen der Heilfürsorge zu 100 % vom Dienstherrn getragen.

Zu den Leistungen zählen:

  • Gesundheitsfürsorge
  • ambulante ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
  • Schwangerschaft und Entbindung sowie die Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
  • zahnärztliche Behandlung, einschließlich Zahnersatz
  • Behandlung im Krankenhaus
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
  • Behandlung im Ausland

Gibt es Nachteile bei der Heilfürsorge?

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr Heilfürsorge beziehen, werden Sie nicht, wie das bei einem Beamten mit Beihilfe der Fall ist, die Vorzüge eines Privatpatienten genießen, sondern eher einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. So werden zum Beispiel privatärztliche Rechnungen mit höheren Gebührensätzen von den Heilfürsorgestellen nicht anerkannt. Wenn Sie zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, richten sich diese nach den gesetzlichen Leistungen.

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen zu bedenken, dass die Heilfürsorgestelle nur dann Rechnungen anerkennt, welche den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Alle Aufwendungen, welche über diesen Satz der Heilfürsorge hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen.

Auch die Qualität der Leistungen entspricht der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Um als Beamter der Feuerwehr mehr Komfort zu genießen, haben Sie die Möglichkeit die Heilfürsorge mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen zu ergänzen. Gern verraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen, was sich für Sie als Beamter der Feuerwehr lohnt.

Zusatzversicherungen der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bieten Ihnen als Beamter der Feuerwehr folgende, ergänzende Leistungen:

  • Auslandsreiseversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • stationäre und ambulante Zusatzversicherung
  • Zahnzusatzversicherung
  • Pflegezusatzversicherung

Ein Beispiel:

Leistungen für Zahnersatz und moderne Zahnbehandlungen im Rahmen der Heilfürsorge orientieren sich an den Festzuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie als Beamter der Feuerwehr müssen daher mit hohen Kosten für Extraleistungen, wie Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Prophylaxe, rechnen, da diese von der Heilfürsorge nicht übernommen werden.

Auch Leistungen, wie eine Zahnreinigung, sind bei der Heilfürsorge ausgeschlossen. Sie als Beamter der Feuerwehr tragen zum Beispiel beim Zahnersatz zwischen 50 % und 80 % der Kosten selbst. Mit einer Zahnzusatzversicherung können Sie sich diese Kosten sparen und von den ergänzenden Leistungen zu Ihrer Heilfürsorge profitieren.

UNSER TIPP

Damit Sie die teils hohen Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen oder Leistungen durch einen Heilpraktiker nicht selbst zahlen müssen, können Sie sich optimal mit der Anwartschaft Plus DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen absichern.

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in den Ruhestand gehen, endet Ihr Anspruch auf Heilfürsorge und geht in die Beihilfe über.

Was ändert sich für Beamte der Feuerwehr im Ruhestand?

Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr in Pension gehen, haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Sie erhalten damit 70 % der Kosten bei Krankheit und Pflege sowie für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn übernommen. Die fehlenden 30 % müssen Sie mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen, absichern. Das ist Grundvoraussetzung, um die Beihilfe zu erhalten. Mit steigendem Alter und den damit einhergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wird es jedoch immer schwieriger in eine private Krankenversicherung einzutreten, ohne immens hohe Beiträge zahlen zu müssen, denn die Berechnung Ihres Beitrags findet anhand Ihres aktuellen Alters, Ihrem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen statt.

Die Risikozuschläge sind zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich sehr hoch oder Sie als Beamter der Feuerwehr werden nur in den Basistarif aufgenommen. Hier erhalten Sie als Beamter der Feuerwehr nur die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und zahlen dennoch hohe Beiträge.

Mit der Anwartschaftsversicherung bieten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine optimale Lösung, um sich schon zu Beginn den garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung zu günstigen Konditionen zu sichern.

Was ist eine Anwartschaftsversicherung?

Sie als Beamter der Feuerwehr mit Anspruch auf Heilfürsorge sichern sich mit der Anwartschaftsversicherung die spätere Aufnahme in die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen. Dabei können Sie zwischen zwei Varianten wählen: Die kleine und die große Anwartschaft.

Wissen Sie als Beamter der Feuerwehr bereits jetzt, dass Sie in naher Zukunft den Anspruch auf Beihilfe haben, empfehlen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen den Abschluss einer kleinen Anwartschaft. Hier wird Ihr Gesundheitszustand eingefroren und für den Eintritt in die private Krankenversicherung wieder aktiviert. Dazu kommt der Faktor Alter und die von Ihnen gewünschten Leistungen. Bei einer kurzen Überbrückungsphase ist das Alter daher zu vernachlässigen. Sie als Beamter der Feuerwehr profitieren von den günstigen Beiträgen der kleinen Anwartschaft, welche nur die Verwaltungskosten abdeckt. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie noch keine Altersrückstellungen bilden.

Wenn Sie noch eine längere Zeit bis zur Beihilfe zurücklegen müssen, ist eine große Anwartschaft von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen für Sie als Beamter der Feuerwehr sinnvoll. Hier werden sowohl Gesundheitszustand als auch Alter konserviert. Zudem bilden Sie mit den Beiträgen bereits jetzt Altersrückstellungen.

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur Heilfürsorge für Beamte der Feuerwehr? Gern informieren wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie und finden zusammen Ihren individuellen Versicherungsbedarf.

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