Was bedeutet Heilfürsorge?
Sie als Beamter der Feuerwehr sind bei allen Krankheitskosten abgesichert. Die Leistungen aber auch die Versorgungslücken sind ähnlich einer gesetzlichen Krankenversicherung. Sie als Beamter der Feuerwehr müssen jedoch keine monatlichen Beiträge entrichtet. Lediglich ein Betrag von etwa 1,5 % wird auf Ihre Besoldung angerechnet. Das variiert jedoch von Land zu Land. Haben Sie Anrecht auf Heilfürsorge, hat diese Vorrang vor dem Anspruch auf Beihilfe.
Wer hat Anspruch auf Heilfürsorge?
Es wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, wer und wann als Beamter der Feuerwehr Anspruch auf Heilfürsorge hat. Grundsätzlich kann man jedoch sagen, dass die Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes gewährt wird. Familienangehörige haben gegebenenfalls Anspruch auf Beihilfe. Sobald Sie als Beamter der Feuerwehr in den Ruhestand gehen, tritt anstelle der Heilfürsorge die Beihilfe ein.
Was sind die Leistungen der Heilfürsorge?
Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr heilfürsorgeberechtigt sind, haben Sie Anspruch auf ärztliche oder zahnärztliche Behandlung. Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden im Rahmen der Heilfürsorge zu 100 % vom Dienstherrn getragen.
Zu den Leistungen zählen:
- Gesundheitsfürsorge
- ambulante ärztliche Behandlung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie)
- Schwangerschaft und Entbindung sowie die Betreuung durch einen Arzt, eine Hebamme oder einen Entbindungspfleger
- zahnärztliche Behandlung, einschließlich Zahnersatz
- Behandlung im Krankenhaus
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln
- Behandlung im Ausland
Gibt es Nachteile bei der Heilfürsorge?
Wenn Sie als Beamter der Feuerwehr Heilfürsorge beziehen, werden Sie nicht, wie das bei einem Beamten mit Beihilfe der Fall ist, die Vorzüge eines Privatpatienten genießen, sondern eher einem gesetzlich versicherten Arbeitnehmern gleichgestellt. So werden zum Beispiel privatärztliche Rechnungen mit höheren Gebührensätzen von den Heilfürsorgestellen nicht anerkannt. Wenn Sie zahnärztliche Versorgung in Anspruch nehmen, richten sich diese nach den gesetzlichen Leistungen.
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen geben Ihnen zu bedenken, dass die Heilfürsorgestelle nur dann Rechnungen anerkennt, welche den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Alle Aufwendungen, welche über diesen Satz der Heilfürsorge hinausgehen, müssen Sie selbst zahlen.
Auch die Qualität der Leistungen entspricht der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Um als Beamter der Feuerwehr mehr Komfort zu genießen, haben Sie die Möglichkeit die Heilfürsorge mit ergänzenden privaten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen zu ergänzen. Gern verraten wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Ihnen, was sich für Sie als Beamter der Feuerwehr lohnt.
