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DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen 10 Tipps zur Krankenversicherung

DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen - 10 Tipps zur Krankenversicherung

Als Verwaltungsbeamter haben Sie Anspruch auf Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn. Damit übernimmt er in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten. Um die Versorgungslücke zu schließen, ist ein Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung eine gute Wahl. Unter Umständen lohnt sich jedoch auch eine gesetzliche Vorsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen hat Ihnen hier 10 Tipps zur Krankenversicherung von Verwaltungsbeamten zusammengestellt.

Hierauf sollten Sie achten

1. Informationen zu den Beihilfeleistungen des Dienstherrn einholen 
Wenn Sie Ihre Beamtenlaufbahn starten, informieren Sie sich idealerweise direkt über die Fürsorgeleistungen Ihres Dienstherrn. Die genauen Regelungen über die Leistungen legen der Bund und die Länder in den Beihilfevorschriften fest. Welche Vorschriften für Sie gelten, ist abhängig von der Behörde, bei der tätig sind. In der Regel liegen die Leistungen des Dienstherrn bei 50 Prozent der Krankheitskosten. 

Nicht nur der Verwaltungsbeamte selbst, sondern auch Ehegatten und Kinder sind in bestimmten Fällen beihilfeberechtigt. Ehegatten, die mit ihrem Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegen, erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen. Für Kinder gilt der Anspruch bis zur Volljährigkeit, bei einer Ausbildung auch bis zu einem Alter von 25 Jahren. Die genauen Regelungen legen die Bundesländer fest. Üblich sind Sätze von 70 oder 80 Prozent für Familienangehörige.

2. Informationen über die Versicherungspflicht von Beamten prüfen
Als Verwaltungsbeamter besteht für Sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können jederzeit Mitglied einer privaten Krankenversicherung werden. Allerdings könnte zu Beginn Ihrer Karriere, wenn Sie noch keinen Beamtenstatus erlangt haben, zunächst eine gesetzliche Versicherungspflicht gelten. Informieren Sie sich vorher genau über die Möglichkeiten Ihrer Gesundheitsvorsorge. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unterstützt Sie gern bei Ihrer Vorsorgeplanung.

3. Information über die Beihilfetarife der DBV einholen 
Ihr Dienstherr übernimmt einen Teil der Arzt- oder Krankenhausrechnungen. Damit Sie auch für den überschüssigen Rechnungsbetrag versichert sind, ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen eine ausgezeichnete Wahl. Sie schließen damit die Versorgungslücke und treffen eine individuelle Vorsorge. Die DBV ist als Spezialversicherer für den Öffentlichen Dienst tätig und weiß genau, auf was es bei der Absicherung von Beamten ankommt. Schauen Sie sich das Tarifangebot gemeinsam mit den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen an und wählen die passende Tarifoption für Ihre individuelle Situation.

4. Verschiedene Tarifoptionen vergleichen 
Idealerweise vergleichen Sie verschiedene Tarife, bevor Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Schauen Sie sich die Leistungen genau an und legen Sie fest, welche Erstattungen für Sie wirklich wichtig sind. Die Beihilfetarife der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen setzen sich aus drei Bereichen zusammen: den ambulanten Leistungen, den stationären Leistungen und den Erstattungen für die Zahngesundheit. Die DBV überzeigt mit drei verschiedenen Optionen, die von einem soliden Grundschutz bis zu einem umfangreichen Top-Schutz reichen. Lassen Sie sich von den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen beraten, um den besten Schutz zusammenzustellen.

5. Prüfung einer Anwartschaftsversicherung 
Nicht immer ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung direkt möglich. Als Verwaltungsbeamter können Sie die private Absicherung aufgrund Ihres beruflichen Status direkt wählen. Haben Sie die Beamtenlaufbahn noch nicht eingeschlagen und sind noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig, sichern Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung die Vorteile der PKV. Wechseln Sie zu einem späteren Zeitpunkt in die private Krankenversicherung, gelten Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Anwartschaftsversicherung. Kommt es während der Laufzeit der Anwartschaftsversicherung zu gesundheitlichen Einschränkungen, sind diese für die spätere private Absicherung nicht relevant.

6. Höhe des Selbstbehalts festlegen 
Für den Beihilfetarif zahlen Sie einen festgelegten Beitrag, der sich aus Ihrem Alter, dem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen ergibt. Zahlen Sie einen Teil der Krankheitskosten aus eigener Tasche, hat das Auswirkungen auf die Beitragshöhe. Wollen Sie die monatlichen Kosten dauerhaft reduzieren, entscheiden Sie sich also für einen Selbstbehalt in einer bestimmten Höhe. Die Möglichkeit ist besonders für Versicherte, die selten einen Arzt aufsuchen, zu empfehlen. Gern beraten die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen Sie zu diesem Thema.

7. Vergleich mit der gesetzlichen Krankenversicherung 
Vergleichen Sie die private Absicherung zusätzlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch wenn Ihnen als Verwaltungsbeamter die private Absicherung offensteht, liegen Sie unter Umständen mit einer gesetzlichen Versicherung richtig. Im Vergleich zu einer privaten Vorsorge bietet die gesetzliche Krankenversicherung ein kleineres Leistungsspektrum. Sie haben Anspruch auf zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlungen. Kosten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, sind nicht abgedeckt. Sind mehrere Familienmitglieder zu versichern, kann die gesetzliche Absicherung jedoch sinnvoll sein, da diese Ihnen die Möglichkeit einer Familienversicherung bietet.

8. Familienmitglieder mit dem eigenen Beihilfetarif absichern 
Familienmitglieder von Verwaltungsbeamten erhalten ebenfalls Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Sind weitere Familienmitglieder zu versichern, ist für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag erforderlich. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen stellt Ihnen in einem persönlichen Gespräch Lösungen für Ihre Familie vor.

9. Individuelle Leistungen bestimmen 
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen Sie in der privaten Krankenversicherung die Leistungen selbst. Sie entscheiden, auf welche Leistungen Sie im Krankheitsfall besonders viel Wert legen und bestimmen danach Ihren Beihilfetarif. Bevorzugen Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt die Unterbringung in einem Einbettzimmer, berücksichtigen Sie das bei der Wahl Ihres Beihilfetarifs. Nehmen Sie Heilpraktikerleistungen in Anspruch, entscheiden Sie sich am besten für eine Option, die in diesem Bereich Kostenerstattungen vorsieht.

10. Sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen  
Bei Abschluss eines Beihilfetarifs der DBV sind verschiedene Gesundheitsfragen zu beantworten. Wichtig ist eine wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen. Wer Krankheiten verschweigt oder unrichtige Angaben macht, riskiert den Versicherungsschutz. Das Team der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen ist Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen gern behilflich.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Sprechen Sie uns an. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen sind Ihnen gern bei Ihrer Entscheidung behilflich und beantworten Ihre Fragen.

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