10 Tipps zur Krankenversicherung bei der DBV fair Finanzpartner oHG in Bremen

Seit 2009 gilt in Deutschland die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Aus diesem Grund sind auch Beamte verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Beamte erhalten vom Dienstherrn umfassende Fürsorgeleistungen – daher sind sie von der Sozialversicherungspflicht befreit. Sie sind nicht an die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung gebunden, sondern können sich sowohl in einer privaten als auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Bereits zu Beginn des Studiums können sich Studenten privat krankenversichern. Damit werden die Weichen für die Zukunft gestellt, denn ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

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Viele Studenten bleiben aber noch in der Familienversicherung der Eltern gesetzlich krankenversichert. Zu Beginn des Referendariats benötigen Sie eine eigene Krankenversicherung. Sie können in die private Krankenversicherung wechseln oder sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden. Zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung gibt es grundlegende Unterschiede bei den Leistungen, Abrechnungen, Beiträgen und im Service. Mit über 140 Jahren Erfahrung im Bereich der Versicherung und Vorsorge im öffentlichen Dienst kennen wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Bedürfnisse von Referendar und Lehrer ganz genau und unterstützen Sie gern dabei, die für Sie optimale Versicherungslösung zu finden.

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Hierauf sollten Sie achten

1) Versicherungsbeiträge von Referendar und Lehrer

Arbeitgeber in der Privatwirtschaft beteiligen sich zu 50 % an den Krankenversicherungsbeiträgen ihrer gesetzlich versicherten Arbeitnehmer. Privat Versicherte erhalten einen Zuschuss zu den Versicherungsprämien. Der Dienstherr von Beamten beteiligt sich nicht an den Versicherungsbeiträgen, weder von privat noch von gesetzlich krankenversicherten Beamten. Er erstattet in Form der Beihilfe 50 bis 80 % der tatsächlich entstandenen Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen. Mit der Beihilfe erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht. Beihilfeberechtigt sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehe- oder Lebenspartner und Kinder.

2) Vorteile der privaten Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Mit der privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen genießen Referendar und Lehrer den Status eines Privatpatienten. Sie profitieren von kurzen Wartezeiten in der Arztpraxis und auf Behandlungstermine bei Fachärzten, den innovativsten Medikamenten, Behandlungsmöglichkeiten und Therapien. Weitere Vorteile:

  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Krankenhausbehandlung durch den Chefarzt
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme von bis zu 100 % für zahnärztliche Leistungen, Medikamente und Brillen
  • Kostenübernahme für Heilpraktiker
  • Leistungsgarantie

Sie können sich aus einem breiten Angebot an Leistungen Ihr individuelles Leistungspaket zusammenstellen. Jeder Versicherte schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen einen privatrechtlichen Vertrag ab, mit Garantie auf die vereinbarten Leistungen.

Die Tarife privater Krankenversicherungen sind für Referendar und Lehrer durch die Beihilfe, trotz komfortabler Leistungen, meist die preiswertere Krankenversicherung. Mit der Vereinbarung von Selbstbehalten können Beiträge zusätzlich reduziert werden.

3) Die gesetzliche Krankenversicherung für Referendar und Lehrer

Referendar und Lehrer können sich auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Sie müssen keine Aufnahmeantrag stellen, eine Anmeldung reicht. Ein Vertrag zwischen Krankenversicherung und Versicherungsnehmer wird nicht geschlossen, Leistungen können jederzeit abgewandelt oder gestrichen werden. Vor Abschluss einer Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sollten Sie berücksichtigen:

  • Keine Leistungsgarantie
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen
  • Regelversorgung
  • Ergänzende Zusatzversicherungen führen zu noch höheren Aufwendungen
  • Sie zahlen den kompletten Mitgliedsbeitrag aus eigener Tasche

Nur in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es möglich, mit einer Familienversicherung alle Familienangehörigen beitragsfrei mitzuversichern. Für Referendar und Lehrer mit vielen Kindern könnte die gesetzliche Absicherung die günstigere Versicherungsvariante darstellen.

4) Aufnahmebedingungen für Referendar und Lehrer

Gesetzliche Krankenversicherungen müssen jeden Antragsteller aufnehmen, der nicht anderweitig abgesichert ist und zum aufnahmeberechtigten Personenkreis gehört. Private Krankenversicherungen prüfen zunächst die gesundheitliche Verfassung. Kontrahierungszwang besteht nur für den Basistarif. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Dienstanfängern, die innerhalb der ersten 6 Monate nach der Erstverbeamtung einen Aufnahmeantrag stellen, im Rahmen der „Öffnungsklausel“ erleichterte Aufnahmebedingungen für Standardtarife an:

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt
  • Leistungsausschlüsse sind nicht zulässig
  • Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrages begrenzt

5) Den passenden Tarif finden

Referendar und Lehrer haben bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen die Option, zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus sowie Zusatzbausteinen und Wahlleistungen wählen zu können. Die Leistungen gesetzlicher Krankenkassen werden vom Gesetzgeber vorgegeben und sind zu etwa 96 % identisch. Unterschiede gibt es nur bei den Zusatzleistungen.

6) Beiträge von Referendar und Lehrer zur privaten Krankenversicherung

Wichtige Faktoren zur Beitragsberechnung sind Gesundheitszustand, Alter, gewählte Leistungen, Beihilfebemessungssatz und eventuell vereinbarte Selbstbehalte. Zunächst wird die gesundheitliche Verfassung des Antragstellers festgestellt. Bei guter Gesundheit ist das Kostenrisiko geringer als bei bereits bestehenden Beeinträchtigungen. Umso besser die Gesundheit ist, desto niedriger sind auch die Beiträge. Vorteilhaft ist deshalb ein frühzeitiger Versicherungsabschluss, wenn es noch keine Einschränkungen gibt und der Antragsteller jung ist. In den meisten Bundesländer gelten folgende Beihilfebemessungssätze, der Kostenanteil welcher über die Beihilfe abgedeckt wird:

50 % für Beamte ohne oder mit einem Kind
70 % für Beamte mit mehreren Kindern
70 % für beihilfeberechtige Partner
70 % für Beamte im Ruhestand
80 % für beihilfeberechtigte Kinder und Waisen

7) Beiträge für Referendar und Lehrer mit gesetzlicher Krankenversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nur nach der Höhe des Einkommens. Bestehende Erkrankungen und damit hohe zu erwartende Kosten werden nicht berücksichtigt. Beamte mit einem recht hohen Einkommen zahlen entsprechend hohe Beiträge. Hinzu kommt, dass die Versicherungsbeiträge in voller Höhe zu leisten sind. Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherungen liegen einheitlich bei 14,6 % des Bruttogehalts zuzüglich eines Zusatzbeitrages in Höhe von etwa 1 %.

8) Vorteile für Beamtenanwärter

Private Krankenversicherer bieten jungen Beamten meist kostengünstige „Anwärtertarife“ an. Der Unterschied zum Normaltarif liegt hauptsächlichst darin, dass noch keine Altersrückstellungen gebildet werden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen bietet Referendaren Vision B bis zu einem bestimmten Alter mit speziellen Ausbildungskonditionen an.

9) Gesundheitszustand von Referendar und Lehrer

Für die Aufnahme und Beitragsberechnung werden Ihnen private Versicherungsunternehmen ein paar Fragen zu Ihrer gesundheitlichen Verfassung stellen. Wichtig ist, genaue und wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen. Stellt sich später heraus, dass Sie beispielsweise Vorerkrankungen verschwiegen haben, kann das Ihren Versicherungsschutz nachhaltig gefährden. Wenden Sie sich bei Unklarheiten am besten an Ihren Arzt und bitten um Einsicht in die Krankenakte.

10) Weitere Informationsmöglichkeiten für Referendar und Lehrer

In den Testberichten von Verbraucherorganisationen oder im Internet erhalten Sie unter anderem wichtige Informationen zu Beiträgen, Leistungen, Serviceangeboten und Tarifen.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Wir hoffen, dass Ihnen unsere Tipps eine Orientierung geben konnten und Ihnen die Entscheidung bei der Krankenkassenwahl vereinfachen. Selbstverständlich steht Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung fair Finanzpartner oHG in Bremen unverbindlich für weitere Informationen zur Verfügung.

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Haferwende 36A
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